NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
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Das Studienjahr
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germ-bac/master??
- emu
- Lakritzesser
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Ich denke, ich habe des Rätsels Lösung gefunden: Es handelt sich um den sogenannten Studienleitaden der IG Germanistik. Wenn die Seitenzahl 21, 23 oder 24 dabeisteht, dann sicher.
Diese Liste ist nicht rechtsverbindlich und auch aus mancherlei Gründen etwas fragwürdig. Ich würde mir eine eigene Liste, basierend auf dem Studienplan, basteln. Mit solchen Tabellen kann man viele, viele Stunden verbringen, in denen man eigentlich Arbeiten für Zimme … aber das gehört jetzt nicht hier her.
Diese Liste ist nicht rechtsverbindlich und auch aus mancherlei Gründen etwas fragwürdig. Ich würde mir eine eigene Liste, basierend auf dem Studienplan, basteln. Mit solchen Tabellen kann man viele, viele Stunden verbringen, in denen man eigentlich Arbeiten für Zimme … aber das gehört jetzt nicht hier her.
Eine Seitenzahl steht nicht dabei, aber darum geht es jetzt nicht. Also ich habe schon verstanden. Ich muss eine VO Sprachwissenschaft machen
Der Grund, wieso ich frage, ist da mir nur mehr wenig für den 1. Abschnitt fehlt und ich will nicht irgendwann draufkommen, dass ich zu wenig bzw. das falsche Ding gemacht habe....Ich hoffe das ist verständlich!
Das hat nichts damit zu tun, dass ich nicht lesen oder so kann!
Der Grund, wieso ich frage, ist da mir nur mehr wenig für den 1. Abschnitt fehlt und ich will nicht irgendwann draufkommen, dass ich zu wenig bzw. das falsche Ding gemacht habe....Ich hoffe das ist verständlich!
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- emu
- Lakritzesser
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Das mag sein. Ich empfehle eben nur dringend, diese Ausdruck nicht mehr zur Planung des Studiums zu verwenden, wenn er nicht einmal die korrekten Bezeichnungen verwendet. Gewiss, das muss jeder selbst wissen, aber wir tun uns hier etwas schwer, Fragen zu beantworten, die sich auf Unterlagen beziehen, die wir nicht kennen.
Wäre mal interessant, was er machen würde, wenn man ihn fragt, woher man sein Wissen beziehen soll bzw. wo das im Studienplan steht. Denn wenn´s ned drin steht, kann er´s ned verlangen.Siegfried hat geschrieben:Boeckmann nimmt - hab ich mal gehört - nur Leute auf, die schon 2 DaF-PSe gemacht haben.
Dieser Empfehlung schließe ich mich vollinhaltlich an. Die KOVOs hatten auch paar Fehlinformationen parat. Wenn man ihnen folgte, hatte man beim Einreichen (vor allem aus dem AHStG, 1. Studienabschnitt [GsD gibt´s da wohl niemanden mehr] heraus) oft ein böses Erwachen.emu hat geschrieben:Ich empfehle eben nur dringend, diese Ausdruck nicht mehr zur Planung des Studiums zu verwenden, . . .
Noch ein Unterschied bzgl. "einmaliger VOen" und "mehrmaliger VOen":
Die VO Germanistische Sprachwissenschaft oder auch die VOen zur Literaturgeschichte haben nur diese feststehenden Namen. Sie tragen keinen Zusatz. Wenn von einer VO Sprachwissenschaft die Rede ist, dann hat diese ein Thema (zB Niederdeutsche Sprachgeschichte), das immer wieder variieren wird. Ausserdem kann man sich weiterhin nach den scheinbar so unverständlichen I-Codes orientieren. Steht im Studienplan I 1117 muss man die VO Germanistische Sprachwissenschaft machen; steht I 1243 muss man ´ne VO Sprachwissenschaft "Thema" absolvieren.
- emu
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Nach österreichischem Hochschulrecht ist es praktisch unmöglich, solche Dinge einzuklagen, wenn man sich im Einvernehmen mit den studienrechtlichen Organen befindet, kann man tun und lassen, was man will.In-sei-da hat geschrieben:Wäre mal interessant, was er machen würde, wenn man ihn fragt, woher man sein Wissen beziehen soll bzw. wo das im Studienplan steht. Denn wenn´s ned drin steht, kann er´s ned verlangen.
Möglich wäre es höchstens, bei negativer Beurteilung der angesprochenen Vorlesung Überblick über Linguistik und Grammatik aufgrund schwerer formaler Mängel (kein einheitlicher Prüfungstermin) zu berufen.
Aber bitte, mich geht das ja alles nichts an, das werden die Kolleginnen und Kollegen vom Fachbereich sicher besser wissen.
- emu
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Das sehe ich nunmehr auch so, insofern ist das »eventuell« durch »wahrscheinlich nicht«. Ich bedaure.Siegfried hat geschrieben:Wollte darauf hinweisen, dass diese VO nur fürs Masterstudium DaF gedacht ist, also wohl nicht als "normale" Germ-VO anrechenbar sein wird.
Ob ev. als Wahlfach, weiß ich net - auf jeden Fall aber nicht im Rahmen des Studienschwerpunktes oder Moduls.
(Es ist die VO Überblick über Linguistik und Grammatik gemeint.)
emu hat geschrieben: Das sehe ich nunmehr auch so, insofern ist das »eventuell« durch »wahrscheinlich nicht« [zu ersetzen? ]. Ich bedaure.
(Es ist die VO Überblick über Linguistik und Grammatik gemeint.)
Ja, das ist die Frage, ob die DaF-Sachen auch weiterhin als Wahlfach gelten, so wie bis jetzt auch (da bis jetzt alle im Vorlesungsverzeichnis unter dem Diplomstudium standen). Oder ob nur die Sachen, die man im Rahmen der Pflichtfächer oder im Rahmen des Moduls machen kann, als Wahlfächer gelten.
Tippe aber auch auf
»wahrscheinlich nicht«
Bitte um kurze Hilfestellung, da ich offenbar zu blöd bin um das herauszufinden- es geht um diese EINE LV, die mir von den ehemaligen Übungen noch fehlt und die ich heuer gern machen würde:
Auszug aus der Äquivalenzliste:
I 1116 UE Literatur und Medien.....VO Texte und Medien (Modul M-02.1 Bach)
Wo bzw. bei welchem Unterpunkt finde ich dieses Modul/diese Vorlesung?Ich klick da jetzt schon ein Zeidl durch und verstehe nur Bahnhof. Könnte bitte jemand das Buch "Germanistik- Umstellung für Dummies" veröffentlichen?
Auszug aus der Äquivalenzliste:
I 1116 UE Literatur und Medien.....VO Texte und Medien (Modul M-02.1 Bach)
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- emu
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Liebe Studierende,
Die gewünschte Information finden Sie unter:
http://online.univie.ac.at/vlvz?kapitel ... 08#1001_17
Mit freundlichen Grüßen,
Erstanlaufstelle für Miss- und Uninformierte
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