hvk hat geschrieben:wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat man durch den vorläufigen nichtumstieg und dann eine komplettanrechnung wirklich erheblich weniger aufwand als wenn man jetzt umsteigt.
Nach momentanem Stand ist das richtig.
Ob es so bleibt, die andere, noch ungeklärte Frage. Eigentlich sollte nämlich die Anerkennungsverordnung ned auf Einzelantrag gelten, sondern immer. Daran arbeiten wir noch.
hvk hat geschrieben:das kann locker 2 semester weniger bedeuten und zwar trotz exakt denselben absolvierten lv (obwohl es imo eigentlich nur eine formalität ist!!), falls die absolvierten freien wahlfächer nicht grad zufällig genau in irgendwelche erweiterungscurricula fallen und man schon 2 seminare hat und durch den sofortigen umstieg dann noch einmal 2 arbeiten schreiben müsste. hoffentlich gibt es keine übereifrigen, die jetzt vor genau dieser erkenntnis stehen...
Es gibt keine Übereifrigen.

Das wurde alles von unserer Seite aus vorher bedacht.

Wir schwimmen ned auf der Nudelsuppe.

Auch ned daher!
Und ich hoffe, dass es so bleibt. War schließlich mit erheblichem Zeitaufwand und einigen Diskussionen verbunden, dieses Paket so zu schnüren.
hvk hat geschrieben:nur um ganz sicher zu gehen meine situation als konkretes beispiel, ich habe:
- den 1. abschnitt dt. phil. diplom abgeschlossen
- 2 seminare
- die ko's 1500-gegenwart
- 2 vo aus dem 2. abschnitt
- 20 sst. aus den fr wahlfächern
Sieht ned schlecht aus!
hvk hat geschrieben:ich brauche also nur mehr(?):
-ko 750-1500

Das heißt jetzt VO Literaturgeschichte III!
hvk hat geschrieben:-2 lv aus dt. phil., wobei eine ps od. se sein muss
Ja! Entweder das dritte SE, das im Diplom vorgeschrieben wäre oder ein PS, das man als Wahlfach I 2900 im Diplom machen könnte.
hvk hat geschrieben:- 10 sst aus den freien wahlfächern (wobei nicht einmal überprüft wird, wieviele prüfungsimmante dann bei den 30 sst dabei sind??)
Stimmt. Wobei Du mal zählen solltest, wieviele ECTS die 20 SSt., die Du schon absolviert hast, bringen. Die 30 SSt. sind deswegen als "Oder"-Bestimmung eingebaut worden, weil es LVen gibt/gab, die nur 2 ECTS oder gar weniger bringen. Und damit man dann auf ein Mindestmaß kommt, . . . Man muss nur das eine oder das andere erfüllen. Ned beides.
