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Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Fragen zum Bachelor (alt/neu), den Masterstudien Deutsche Philologie und Austrian Studies sowie Diplom (auslaufend)
pinkpatz

Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von pinkpatz »

So, hab gerade die Anerkennungsverordungen auf der SPL-Homepage gefunden und dadurch haben sich ein paar Fragen ergeben:

1) Unter Punkt 5 heißt es:
60 ECTS oder 30 Semesterwochenstunden aus den Freien Wahlfächern
.

Wie sieht das jetzt hier mit den Modulen aus? Also, wenn ich z.B. zwei Module mit je 24 Stunden begonne habe und insgesamt schon auf 30 Stunden komme, aber keins der beiden ganz abgeschlossen habe, ist das dann so in Ordnung, oder muss ich (zumindest eins der) Module doch fertig machen?

Andere Möglichkeit: Ich hab ein 36-Stunden-Modul geplant und die restlichen 12 Stunden aus irgendwelchen anderen Fächern. Hab die 12 Studen aus den individuell gewählten und nicht extra bewilligten Fächern gemacht und 18-Stunden aus dem 36-Stunden-Modul --> möglich???


2) Solange ich mich im Diplomstudium befinde, kann ich keine ECs als Freie Wahlfächer machen, oder?


3) Und noch eine andere Frage, die eigentl. nicht wirklich hierher passt: Wenn man ein Bachelorstudium abgeschlossen hat, erhält man keine Familienbeihilife mehr, oder?
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emu
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von emu »

1) Siehe letzter Absatz des Dokuments. Die Sache mit den Erweiterungscurricula ist sehr schwierig, bei Interesse würde ich bei Thomas Adis vorbeischauen und Prof. Zimmermann in der Sprechstunde aufsuchen. Beides sind zur Zeit allerdings etwas beschäftigt, ab nächster Woche sollte günstig sein.

2) Du könntest die Lehrveranstaltungen machen und es später als Erweiterungscurriculum deklarieren. Auch in diesem Fall würde ich zur Abklärung des Einzelfalles die oben genannten Herren aufsuchen.

3) Familienbeihilfe kannst du selbstverständlich auch für das Master- und Doktoratsstudium bekommen, sogar für ein weiteres Bachelorstudium. (Die Durchführungsbestimmungen als Rechtsgrundlage kann ich bei Bedarf nachliefern)
pinkpatz

Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von pinkpatz »

Danke für die schnelle Antwort!
bei Interesse würde ich bei Thomas Adis vorbeischauen und Prof. Zimmermann in der Sprechstunde aufsuchen. Beides sind zur Zeit allerdings etwas beschäftigt, ab nächster Woche sollte günstig sein.


Ja, dass die beiden zur Zeit beschäftig sind, kann ich mir vorstellen... bei dem Chaos!

3) Familienbeihilfe kannst du selbstverständlich auch für das Master- und Doktoratsstudium bekommen, sogar für ein weiteres Bachelorstudium. (Die Durchführungsbestimmungen als Rechtsgrundlage kann ich bei Bedarf nachliefern)
Das ist ja schon mal gut!
In-sei-da

Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von In-sei-da »

pinkpatz hat geschrieben:. . ., aber keins der beiden ganz abgeschlossen habe, ist das dann so in Ordnung, oder muss ich (zumindest eins der) Module doch fertig machen?
Nö! Die 60 ECTS oder 30 SSt. haben kein Mascherl. Wer umsteigt, muss ja keine Module nachweisen, sondern eben entweder die ECTS oder die SSt. :wink:

Notfalls hättest halt nach "freier Wahl" ausgesucht. Interessiert niemand wirklich. Soll doch attraktiv sein. :-D

pinkpatz hat geschrieben:2) Solange ich mich im Diplomstudium befinde, kann ich keine ECs als Freie Wahlfächer machen, oder?
Warum nicht? :| Du machst sie ja nicht als EC sondern als Freie Wahlfächer. :wink: Die LV weiß nicht, ob Du sie als Bachelor-, Diplom- oder Lehramtstudierende/r machst. :-D

pinkpatz hat geschrieben:3) Und noch eine andere Frage, die eigentl. nicht wirklich hierher passt: Wenn man ein Bachelorstudium abgeschlossen hat, erhält man keine Familienbeihilife mehr, oder?
Das weiß notfalls am Besten die auszahlende Stelle. Wenn Du aber zum Zeitpunkt des Abschlußes noch nicht das entsprechende Alter hast, nehme ich an, dass sie ein allfälliges Nachfolge-Masterstudium auch noch weiterfinanzieren. Aber das ist halt nur eine Annahme. :wink:


Ach ja: bitte, bitte erst wieder ab Montag fragen kommen. :lol: Ich bin ziemlich am Ende und ab 15 Uhr sowieso nimmer hier zu erreichen.
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von emu »

In-sei-da hat geschrieben:
pinkpatz hat geschrieben:. . ., aber keins der beiden ganz abgeschlossen habe, ist das dann so in Ordnung, oder muss ich (zumindest eins der) Module doch fertig machen?
Nö! Die 60 ECTS oder 30 SSt. haben kein Mascherl. Wer umsteigt, muss ja keine Module nachweisen, sondern eben entweder die ECTS oder die SSt. :wink:
Äh, wie jetzt? Man kann sich die Chose mit dem Umschreiben auf Erweiterungscurricula doch sparen?
In-sei-da

Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Äh, wie jetzt? Man kann sich die Chose mit dem Umschreiben auf Erweiterungscurricula doch sparen?
Bei der Komplettanerkennung wohl schon. :wink: Das mit´m Umschreiben zu 15 ECTS-Einheiten steht ja ganz unten unter der Rubrik "Einzelanerkennungen". :wink:
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emu
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von emu »

In-sei-da hat geschrieben:
emu hat geschrieben:Äh, wie jetzt? Man kann sich die Chose mit dem Umschreiben auf Erweiterungscurricula doch sparen?
Bei der Komplettanerkennung wohl schon. :wink: Das mit´m Umschreiben zu 15 ECTS-Einheiten steht ja ganz unten unter der Rubrik "Einzelanerkennungen". :wink:
In dem Fall kenne ich einige Kandidatinnen und Kandidaten, die umsteigen werden, sobald sie sich vergegenwärtigen, dass sie sich monate- und jahrelanges Quälen für Diplomarbeit und Diplomprüfung sparen können :lol:
In-sei-da

Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:In dem Fall kenne ich einige Kandidatinnen und Kandidaten, die umsteigen werden, sobald sie sich vergegenwärtigen, dass sie sich monate- und jahrelanges Quälen für Diplomarbeit und Diplomprüfung sparen können :lol:
Die sollten vorher auf jeden Fall noch schnell die VO "Praxisfelder der Dt. Phil." besuchen. :-D Damit sie wissen, was man mit dem B.A. hinterher so machen kann. Also, wo viel Kohle zu verdienen ist mit´m B.A. und ausser der Möglichkeit danach weiter auf M.A. studieren zu müssen. :lol: :-D
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von emu »

In-sei-da hat geschrieben: Die sollten vorher auf jeden Fall noch schnell die VO "Praxisfelder der Dt. Phil." besuchen. :-D
Angeblich sollte ja die Prüfung aus einer Frage bestehen: Haben Sie Berufsschancen? Falls ja angekreuzt wird, droht ein Nicht Genügend, bei nein aber auch nur ein Genügend, man muss ja dafür bestraft werden, dass man überhaupt mit dem Studium angefangen hat.

Außerdem kann man ja einen anderen Master machen, vielleicht Gender Studies?
JoePurdy
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von JoePurdy »

Heisst das, man könnte nun vorerst im Diplomstudienplan bleiben, irgendwelche LV als freie Wahlfächer machen bis man die 30 SSt voll hat, dann noch die restlichen Sachen aus Germanistik und sich dann direkt den Bachelor abholen? Das wäre ja dann auf jeden Fall weniger Aufwand als gleich umzusteigen. Ist das Absicht oder überseh ich da was?
doris292
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von doris292 »

Um das mit den 30 SSt. freie Wahlfächer richtig zu verstehen: Muss man die EC machen oder können auch z.B. Vorlesungen aus der Germanistik dafür angerechnet werden?
In-sei-da

Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von In-sei-da »

JoePurdy hat geschrieben:Das wäre ja dann auf jeden Fall weniger Aufwand als gleich umzusteigen.
Wer bei mir war, weiß das schon. :wink: "Abwarten!" sagte ich. "Erst mal die Anerkennungsverordnung anschauen und dann entscheiden!" riet ich. :wink:

JoePurdy hat geschrieben:Ist das Absicht oder überseh ich da was?
Übersehen tust nix. Und ja: es war Absicht. "Macht den Umstieg attraktiv!" hat der Rektor gefordert. :wink: Und ab und zu sollte man halt derlei Forderungen nachkommen. :-D
hvk
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von hvk »

wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat man durch den vorläufigen nichtumstieg und dann eine komplettanrechnung wirklich erheblich weniger aufwand als wenn man jetzt umsteigt.
das kann locker 2 semester weniger bedeuten und zwar trotz exakt denselben absolvierten lv (obwohl es imo eigentlich nur eine formalität ist!!), falls die absolvierten freien wahlfächer nicht grad zufällig genau in irgendwelche erweiterungscurricula fallen und man schon 2 seminare hat und durch den sofortigen umstieg dann noch einmal 2 arbeiten schreiben müsste. hoffentlich gibt es keine übereifrigen, die jetzt vor genau dieser erkenntnis stehen...

nur um ganz sicher zu gehen meine situation als konkretes beispiel, ich habe:
- den 1. abschnitt dt. phil. diplom abgeschlossen
- 2 seminare
- die ko's 1500-gegenwart
- 2 vo aus dem 2. abschnitt
- 20 sst. aus den fr wahlfächern
ich brauche also nur mehr(?):
-ko 750-1500
-2 lv aus dt. phil., wobei eine ps od. se sein muss
- 10 sst aus den freien wahlfächern (wobei nicht einmal überprüft wird, wieviele prüfungsimmante dann bei den 30 sst dabei sind??)
In-sei-da

Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von In-sei-da »

hvk hat geschrieben:wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat man durch den vorläufigen nichtumstieg und dann eine komplettanrechnung wirklich erheblich weniger aufwand als wenn man jetzt umsteigt.
Nach momentanem Stand ist das richtig. :wink:

Ob es so bleibt, die andere, noch ungeklärte Frage. Eigentlich sollte nämlich die Anerkennungsverordnung ned auf Einzelantrag gelten, sondern immer. Daran arbeiten wir noch. :wink:

hvk hat geschrieben:das kann locker 2 semester weniger bedeuten und zwar trotz exakt denselben absolvierten lv (obwohl es imo eigentlich nur eine formalität ist!!), falls die absolvierten freien wahlfächer nicht grad zufällig genau in irgendwelche erweiterungscurricula fallen und man schon 2 seminare hat und durch den sofortigen umstieg dann noch einmal 2 arbeiten schreiben müsste. hoffentlich gibt es keine übereifrigen, die jetzt vor genau dieser erkenntnis stehen...
Es gibt keine Übereifrigen. :wink: Das wurde alles von unserer Seite aus vorher bedacht. :wink: Wir schwimmen ned auf der Nudelsuppe. :lol: Auch ned daher! :-D

Und ich hoffe, dass es so bleibt. War schließlich mit erheblichem Zeitaufwand und einigen Diskussionen verbunden, dieses Paket so zu schnüren.

hvk hat geschrieben:nur um ganz sicher zu gehen meine situation als konkretes beispiel, ich habe:
- den 1. abschnitt dt. phil. diplom abgeschlossen
- 2 seminare
- die ko's 1500-gegenwart
- 2 vo aus dem 2. abschnitt
- 20 sst. aus den fr wahlfächern
Sieht ned schlecht aus! :smt023

hvk hat geschrieben:ich brauche also nur mehr(?):
-ko 750-1500
[-X Das heißt jetzt VO Literaturgeschichte III! :wink:

hvk hat geschrieben:-2 lv aus dt. phil., wobei eine ps od. se sein muss
Ja! Entweder das dritte SE, das im Diplom vorgeschrieben wäre oder ein PS, das man als Wahlfach I 2900 im Diplom machen könnte.

hvk hat geschrieben:- 10 sst aus den freien wahlfächern (wobei nicht einmal überprüft wird, wieviele prüfungsimmante dann bei den 30 sst dabei sind??)
Stimmt. Wobei Du mal zählen solltest, wieviele ECTS die 20 SSt., die Du schon absolviert hast, bringen. Die 30 SSt. sind deswegen als "Oder"-Bestimmung eingebaut worden, weil es LVen gibt/gab, die nur 2 ECTS oder gar weniger bringen. Und damit man dann auf ein Mindestmaß kommt, . . . Man muss nur das eine oder das andere erfüllen. Ned beides. :wink:
JoePurdy
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von JoePurdy »

In-sei-da hat geschrieben:"Macht den Umstieg attraktiv!" hat der Rektor gefordert.
Mich hat nur verwirrt, dass das den Umstieg ja gerade nicht attraktiv macht - zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Aber offenbar wird nur gewollt, dass man IRGENDWANN umsteigt?
Nur um sicher zu gehen: Mir fehlen im Diplomstudienplan noch zwei Seminare. Gemäß der Äquivalenzliste muss ich stattdessen nun MA-Seminare machen. (Ich weiss, dass momentan die BA-Seminare auch als Diplom-Seminare gelten, aber das muss ja nicht so bleiben). Für die Bachelor-Direktanerkennung brauch ich nur noch eins, wobei bei dieser das MA-Seminar wiederum ohne Probleme als BA-Seminar anerkannt wird (vorausgesetzt, alles bleibt, wie es ist)?
In-sei-da

Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von In-sei-da »

JoePurdy hat geschrieben:Mich hat nur verwirrt, dass das den Umstieg ja gerade nicht attraktiv macht - zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Aber offenbar wird nur gewollt, dass man IRGENDWANN umsteigt?
Och naja, man kann auch gleich umsteigen. Aber das wäre in meinen Augen ein Fehler. :wink:

JoePurdy hat geschrieben:Mir fehlen im Diplomstudienplan noch zwei Seminare. . . . Für die Bachelor-Direktanerkennung brauch ich nur noch eins, . . .
Wo haste denn das 2. Bachelorseminar absolviert? :|
hvk
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von hvk »

In-sei-da hat geschrieben:Stimmt. Wobei Du mal zählen solltest, wieviele ECTS die 20 SSt., die Du schon absolviert hast, bringen. Die 30 SSt. sind deswegen als "Oder"-Bestimmung eingebaut worden, weil es LVen gibt/gab, die nur 2 ECTS oder gar weniger bringen. Und damit man dann auf ein Mindestmaß kommt, . . . Man muss nur das eine oder das andere erfüllen. Ned beides. :wink:
vielen dank für all die auskünfte!
ich komm auf deutlich weniger als 40 ects. deswegen finde ich diese oder-regelung wirklich sehr sinnvoll =D>
die ects punkte wurden (werden?) teilweise ganz merkwürdig vergeben, für manche vorlesungen 3, für manche 2 (beide aus demselben abschnitt und die mit 2 war viel schwieriger), etc. in dt. phil. war es ja fast noch ärger mit den ko, für die es erbärmlich wenig punkte gegeben hat, obwohl sie mit abstand die aufwendigsten lv (zumindest im 1, abschnitt) sind
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von JoePurdy »

In-sei-da hat geschrieben:Wo haste denn das 2. Bachelorseminar absolviert? :|
Eín Seminar hab ich schon. Fehlen zwei im Diplomstudienplan und eins für die Direktanerkennung, oder?
In-sei-da

Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von In-sei-da »

JoePurdy hat geschrieben:Fehlen zwei im Diplomstudienplan und eins für die Direktanerkennung, oder?
:shock: Äh ja, also irgendwie theoretisch schon. *grübel und am Kopf kratz* Es ist halt so, dass man ned im Diplom bleiben kann, wenn man auf den Bachelor umsteigt. :wink: Man kann als Dipl.student auch ned den Bachelor "mitnehmen" und dann das Diplom fertig machen. :lol: Wer vom Diplom umsteigt, bekommt anerkannt und kann dann allenfalls im Master weitermachen. :wink:
JoePurdy
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Re: Anerkennungsverordnungen Diplom- Bachelor

Beitrag von JoePurdy »

Ok vielleicht hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich hab eh nur vor, solange im Diplomstudienplan zu bleiben, bis ich die Sachen für die Direktanerkennung beisammen hab. Dass ich danach im Master weitermachen muss is schon klar. Ich wollte nur sichergehen, dass mir das MA-Seminar bei der Direktanerkennung auch anerkannt wird.
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