NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...

-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?

Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find

Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr

Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

prüfungsimmanente Übungen (UE) des 1. Abschnitts sowie Fachdidaktik für Lehramtskandidaten
Antworten
elizza
Neologismus
Beiträge: 40
Registriert: Di 22.Apr 2008, 20:47

Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Beitrag von elizza »

Wenn ich jetzt, im WS08/09, eine Prüfung von einer VO, die im WS07/08 war,mach, kann ich mir die dann auch für das SS08 anrechnen lassen?

Danke!

LG, elizza
Benutzeravatar
emu
Lakritzesser
Beiträge: 2275
Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
Wohnort: Am Puls der Zeit
Kontaktdaten:

Re: Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Beitrag von emu »

Nein, willst du eine Vorlesung eines Semesters, in dem du nicht inskribierst warst, kolloquieren? Das ist eine ganz schlechte Idee, solche Prüfungen sind nichtig.

Für Beihilfen etc. zählt ohnehin das Prüfungsdatum (abgesehen von einem kleinen Zeitraum am Anfang des Semesters, und da auch nicht für das Leistungsstipendium).
elizza
Neologismus
Beiträge: 40
Registriert: Di 22.Apr 2008, 20:47

Re: Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Beitrag von elizza »

Also ich hab erst im SS08 für Germanistik inskribiert, das heißt ich darf gar keine Prüfung aus dem WS07/08 machen? Aber ich kann eine Prüfung, die im SS08 war machen und die wird dann für SS08 angerechnet...stimmt das jetzt? Ich will ja nicht irgendwas illegales oder so machen... :shock:

Dankeschön :)
Benutzeravatar
emu
Lakritzesser
Beiträge: 2275
Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
Wohnort: Am Puls der Zeit
Kontaktdaten:

Re: Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Beitrag von emu »

Du musst nicht unbedingt für Deutsche Philologie inskribiert gewesen sein. Wenn du für ein anderes Studium an der Universität Wien eingeschrieben warst oder mitbelegt hast, ist es im Allgemeinen möglich, die Prüfung abzulegen und sie dann anrechnen zu lassen. (Andernfalls ist es unzulässig überhaupt anzutreten, und entweder absolut nichtig oder von der Studienpräses für nichtig zu erklären.)

Prüfungen über Vorlesungen von Semestern, in denen du inskribiert und nicht beurlaubt warst, kannst du (vorbehaltlich der Modulgrenzen bzw. der Bestimmungen zum Vorziehen von Lehrveranstaltungen) jederzeit ablegen.
elizza
Neologismus
Beiträge: 40
Registriert: Di 22.Apr 2008, 20:47

Re: Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Beitrag von elizza »

Achso...das ist gut...ich war für Publizistik inskribiert...dann kann ich sie mir also doch anrechnen lassen.

danke!
Antworten

Zurück zu „Philologische Grundlagen“