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Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Hallo,
ich möchte gerne mit Ende dieses Semesters den ersten Studienabschnitt einreichen, sodass ich dann im Sommersemester mit dem 2. Abschnitt beginnen kann. Bis wann muss denn das Formular eingereicht sein? Mir fehlt nämlich für den 1. Abschnitt noch ein PS, das ich gerade absolviere. D.h. bis wann muss ich meine PS-Arbeit abgegeben und benotet haben, dass ich im SS im 2. Abschnitt bin?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
ich möchte gerne mit Ende dieses Semesters den ersten Studienabschnitt einreichen, sodass ich dann im Sommersemester mit dem 2. Abschnitt beginnen kann. Bis wann muss denn das Formular eingereicht sein? Mir fehlt nämlich für den 1. Abschnitt noch ein PS, das ich gerade absolviere. D.h. bis wann muss ich meine PS-Arbeit abgegeben und benotet haben, dass ich im SS im 2. Abschnitt bin?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
30.4. Ende der Nachfrist. Je eher desto gut, weil siechara!
- gedankenreich
- Schwärmerin
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
gilt diese frist auch für die familienbeihilfe?
you lose yourself in this dead world.
you think you're living in your dream,
but there's nothing in it.
you're feeling nothing. nothing.
you seem complacent but there is nothing there.
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
du brauchst diese bestätigung des abschnitts spätestens wenn du ein seminar besuchen willst, dh in der ersten einheit.
ich hatte das auch so ähnlich wie du und habe dann meine arbeiten (2 waren es) beide ende feb abgegeben. als ich die note hatte, war ich gleich einreichen ^^
ich hatte das auch so ähnlich wie du und habe dann meine arbeiten (2 waren es) beide ende feb abgegeben. als ich die note hatte, war ich gleich einreichen ^^
Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Keine Ahnung. Das erfährst bei der Beihilfen auszahlenden Stelle. Und weil das fast jede Stelle anders handhabt , . . .gedankenreich hat geschrieben:gilt diese frist auch für die familienbeihilfe?
Das ist aber von Lehrendem zu Lehrendem unterschiedlich. Manche lassen sich sicher auch vertrösten, wenn man ihnen darlegt, warum man die Bestätigung noch nicht hat und geben sich mit einem allfälligen Nachreichen dieser nach der Nachfrist zufrieden.Duplica hat geschrieben:du brauchst diese bestätigung des abschnitts spätestens wenn du ein seminar besuchen willst, dh in der ersten einheit.
- trillian
- Germling
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Keine Ahnung. Das erfährst bei der Beihilfen auszahlenden Stelle. Und weil das fast jede Stelle anders handhabt , . . .In-sei-da hat geschrieben:gedankenreich hat geschrieben:gilt diese frist auch für die familienbeihilfe?
also soweit ich mich erinnern kann, hab ich mit 1. februar (oder märz?) temporär meine verloren, weil ich den abschnitt noch nicht eingereicht hatte, habs dann nachträglich aber bekommen... thread müsste hier eh irgendwo herumgeistern... im prinzip ists kein problem für die, und wenn die lehrenden im SE ok sind, kannst auch mal schnell im märz fertigschreiben oder so (meiner rein empirischen erfahrung nach).
Make coffee, not war.
- gedankenreich
- Schwärmerin
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
ich hab angerufen, aber die konnten mir auch nicht wirklich weiterhelfen gg
erst hieß es: "das kommt drauf an, wer das dann bearbeitet."
und als ich meinte: "also ist das reine glückssache " wurde mir natürlich wieder widersprochen
ich schau einfach, dass ich bis 31.1. alles hab.. aber diese regelung ist doch echt mal zum kotzen. wenn alle prüfungen in der letzten jännerwoche sind - wie soll man das machen!?
erst hieß es: "das kommt drauf an, wer das dann bearbeitet."
und als ich meinte: "also ist das reine glückssache " wurde mir natürlich wieder widersprochen
ich schau einfach, dass ich bis 31.1. alles hab.. aber diese regelung ist doch echt mal zum kotzen. wenn alle prüfungen in der letzten jännerwoche sind - wie soll man das machen!?
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Ich hab dasselbe vor wie du, mach mir aber hauptsächlich Sorgen bzgl. Studiengebühren, da ich momentan im 5. Semester bin.
Hoffentlich merken die rechtzeitig, dass ich ihnen nichts schuldig bin fürs SS 09.
Hoffentlich merken die rechtzeitig, dass ich ihnen nichts schuldig bin fürs SS 09.
Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Danke schön für die Hilfe!
Ich bin auch schon im 5. Semester und hoffe jetzt mal, dass es reicht, wenn ich meine Note Ende Februar bekomme und dann alles einreiche. Dass ich die Arbeit vorher fertig kriege ist zu bezweifeln, vor allem weil ich auch noch eine für Kunstgeschichte zu schreiben habe.
Ich bin auch schon im 5. Semester und hoffe jetzt mal, dass es reicht, wenn ich meine Note Ende Februar bekomme und dann alles einreiche. Dass ich die Arbeit vorher fertig kriege ist zu bezweifeln, vor allem weil ich auch noch eine für Kunstgeschichte zu schreiben habe.
Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Tja, die zuständige Familienbeihilfestelle meint, ich müsste das Diplomzeugnis für den 1. Abschnitt noch im März bei ihnen einreichen - ansonsten gibt's keine Familienbeihilfe...
1. Frage: Weiß jemand, wie lange es ungefähr dauert bis ich nach dem Einreichen das Diplomzeugnis bekomme und damit zu den Familienbeihilfemenschen gehen kann?
2. Angenommen, ich schaffe es nicht bis Ende März... was nicht so unwahrscheinlich ist... bekomme ich dann nur dieses Semester keine Fambeihilfe oder nie wieder oder krieg ich sie nachgezahlt wenn das Zeugnis da ist...?
Ich habe jetzt also bis Ende März Zeit eine komplette Arbeit zu schreiben, sie abzugeben und benoten zu lassen, danach den 1. Abschnitt einzureichen und damit dann meine Fambeihilfe zurückzuerobern...
Hoffe, bei euch isses nicht so stressig.
Liebe Grüße!
1. Frage: Weiß jemand, wie lange es ungefähr dauert bis ich nach dem Einreichen das Diplomzeugnis bekomme und damit zu den Familienbeihilfemenschen gehen kann?
2. Angenommen, ich schaffe es nicht bis Ende März... was nicht so unwahrscheinlich ist... bekomme ich dann nur dieses Semester keine Fambeihilfe oder nie wieder oder krieg ich sie nachgezahlt wenn das Zeugnis da ist...?
Ich habe jetzt also bis Ende März Zeit eine komplette Arbeit zu schreiben, sie abzugeben und benoten zu lassen, danach den 1. Abschnitt einzureichen und damit dann meine Fambeihilfe zurückzuerobern...
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- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
»Schätze mal, dass es so wie alles andere auch zwischen 5 Tagen und 8 Wochen dauert und in der Regel halt 2-3 Wochen.« (In-sei-da)cee hat geschrieben:1. Frage: Weiß jemand, wie lange es ungefähr dauert bis ich nach dem Einreichen das Diplomzeugnis bekomme und damit zu den Familienbeihilfemenschen gehen kann?
Es zählt das letzte Prüfungsdatum. Spätestens ab diesem Zeitpunkt bekommst du die Familienbeihilfe bei Einhaltung der Altersgrenzen wieder, allerdings streicht das Finanzamt gerne auf Verdacht und erstattet den Betrag erst im Folgemonat.cee hat geschrieben:2. Angenommen, ich schaffe es nicht bis Ende März... was nicht so unwahrscheinlich ist... bekomme ich dann nur dieses Semester keine Fambeihilfe oder nie wieder oder krieg ich sie nachgezahlt wenn das Zeugnis da ist...?
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
Dankbarkeit ist keine wissenschaftliche Kategorie. Mundus vult decipi. Trotzdem nicht gemein sein zu den Menschen.
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
emu hat geschrieben:»Schätze mal, dass es so wie alles andere auch zwischen 5 Tagen und 8 Wochen dauert und in der Regel halt 2-3 Wochen.« (In-sei-da)
Man kann beim Finanzamt nachfragen, ob der gestempelte Prüfungspass in Verbindung mit einer gesondert zu erstellenden Bestätigung von uns vielleicht ausreicht, um den Nachweis für den 1. Studienabschnitt zu erbringen. Da kommt´s aber wahrscheinlich auch auf den jeweiligen Bearbeiter drauf an, ob das zugelassen wird.
Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Herr Langer hat mir beim Einreichen des Prüfungspasses auch noch eine Extrabestätigung ausgestellt.
Da steht halt drauf, dass Herr Soundso am Tag X den ersten Abschnitt fertig gemacht hat.
Falls die Passkopie nicht reichen sollte.
Da steht halt drauf, dass Herr Soundso am Tag X den ersten Abschnitt fertig gemacht hat.
Falls die Passkopie nicht reichen sollte.
Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Den hatte ich im Vorposting mit "uns" einschließend gemeint. Ich habe auch schon derlei Bestätigungen ausgestellt.Somnifex hat geschrieben:Herr Langer . . .
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- Germling
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- Registriert: Do 02.Feb 2006, 17:30
Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Ich habe gelesen, dass man das aktuelle Zeugnis mit dem Formular zum einreichen des 1. Abschnittes mitabgeben muss...ich habe den Semesterbeitrag aber erst bezahlt und das wird sicher noch dauern, bis ich irgendwas erhalte...wie mach ich das denn nun?
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- Germling
- Beiträge: 334
- Registriert: Do 02.Feb 2006, 17:30
Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts
Ach so ja man kann das an diesem Terminals ausdrucken..das hatte ich glatt vergessen
danke!
danke!