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Leistungsstipendium?

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emu
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von emu »

perfect.ending hat geschrieben:da hab ich dann wohl selbst pech, wenn die qualität der noten drunter leidet oder?
Ja.
perfect.ending hat geschrieben:(also es werden alle übungen gezählt und nicht nur die besten 20 (haha das wär schön xD).. mh?)
Niemand kann dich daran hindern, ein weiteres Studium zu inskribieren und die Noten nach stipendientechnischen Grundsätzen zwischen den Studienkennzahlen aufzuteilen.
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perfect.ending
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von perfect.ending »

ja ich studier aber PP + germ auf lehramt.
und das wird ja (leider in dem fall) alles zusammengerechnet..hmpf.
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emu
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von emu »

perfect.ending hat geschrieben:ja ich studier aber PP + germ auf lehramt.
»Niemand kann dich daran hindern, ein weiteres Studium zu inskribieren und die Noten nach stipendientechnischen Grundsätzen zwischen den Studienkennzahlen aufzuteilen.«
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perfect.ending
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von perfect.ending »

dh ich könnts für germ + pp beantragen? (bzw auch nur für eines?)
ich blick nicht mehr durch :_:
fred
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von fred »

du sollst irgendwas dazumachen und dir die schlechten noten dorthin rechnen lassen.
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emu
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von emu »

Ja. Nachträglich geht das natürlich nicht mehr, aber man kann ja schon etwas vorausplanen.
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emu
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von emu »

Das UNIVIS wurde um den Punkt Leistungsstipendium erweitert. Derzeit steht zumindest bei meinem Antrag »Status: berechnet« und es sind Detailinformationen verfügbar, leider noch keine Reihung.
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omsk
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von omsk »

mein antrag wurde wie erwartet abgelehnt. der karteileichen-malus hat zugeschlagen. :(
fred
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von fred »

ich habe läuten hören, dass es ein neues leistungstipendium gibt. wo man auch ein maturazeugnis usw. braucht. leider hat mir besagte person nicht mehr sagen können, und auf der leistungstip HP find ich auch nix.
weiß wer was?
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emu
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von emu »

Mein Brief ist auch da.
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von fred »

meiner noch nicht. was ist da los? na gut berechnet bin ich zumindest schon.
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emu
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von emu »

Die Stipendien werden ja offensichtlich nur von einer einzige Dame betreut, daher sind auch zwei Kalenderwochen für den Versand der Mitteilungen vorgesehen.
fred
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von fred »

ich dachte immer sie wirft alle gleichzeitig "ins postkasterl". gut, dann heißts noch warten. danke.
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omsk
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von omsk »

habe beschlossen, mich nicht so einfach abschasseln zu lassen. in den 1990er jahren, als ich schonmal dt. philologie inskribiert hatte, war ja ein ganz anderer studienplan aktuell (ahstg. oder womöglich noch was älteres). wie können die das jetzt gegen mich verwenden?

ich möchte also gegen den negativen bescheid berufen. weiß jemand, wie das formal geht und was ich dabei beachten muss? emu?
In-sei-da

Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von In-sei-da »

omsk hat geschrieben:weiß jemand, wie das formal geht . . .
Das sollte allenfalls in der Rechtsmittelbelehrung am Bescheid drauf stehen.

omsk hat geschrieben:. . . und was ich dabei beachten muss?
Normalerweise 2 Wochen Frist. Geschäftszahl ist anzugeben und ein begründeter Berufungsantrag müsste enthalten sein (aber wie oben geschrieben, müsste das eh drauf stehen).

omsk hat geschrieben:emu?
Nee! [-X In-sei-da! :lol: Hoffe aber, Du kannst trotzdem was mit meiner Antwort anfangen. :wink:
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omsk
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von omsk »

aber ja, danke! hab den brief jetzt leider nicht da, glaub aber, da ist keine rechtsmittelbeleerung drauf.

hm, ich nehm das schreiben am freitag mit in die bar und zeig ihn dir, ist das okay für dich?
In-sei-da

Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von In-sei-da »

omsk hat geschrieben:aber ja, danke! hab den brief jetzt leider nicht da, glaub aber, da ist keine rechtsmittelbeleerung drauf.
Bescheid ohne Rechtsmittelbelehrung? Jibbt ed ned. [-X

omsk hat geschrieben:hm, ich nehm das schreiben am freitag mit in die bar und zeig ihn dir, ist das okay für dich?
Klar. Aber in der Bar werde ich es wohl ned lesen. Komm einfach in meinem Büro vorbei. :-D Aber Achtung: freitags habe ich neue Öffnungszeiten und bin uU ned schon um 6.45 Uhr an der Uni. :wink:
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emu
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von emu »

Nach §61 Abs. 2 besteht kein Rechtsanspruch auf ein Leistungsstipendium.

Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob es sich überhaupt um einen Bescheid im Sinne des AVG handelt. Vermutlich bleibt dir nur der Gang zum Höchstgericht (in diesem Fall wohl Vfgh), und das ist nicht nur teuer, sondern auch von zweifelhaftem Ausgang: Ohne deinen Fall zu kennen, würde ich verfassungsrechtliche Probleme auf den ersten Blick verneinen, insofern du mit der Überschreitung der Studiendauer argumentieren willst, und auch bei anderen Grundrechten sehe ich eher schwarz.

Zur Sicherheit solltest du aber die Rechtsberatung der ÖH in Anspruch nehmen, oder bei bestehender Rechtschutzversicherung eventuell einen Anwalt fragen. Die Frist beträgt bei den öffentlichen Gerichtshöfen sechs Wochen.
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omsk
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von omsk »

danke emu. werde mal die öh-rechtsberatung aufsuchen.
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omsk
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Re: Leistungsstipendium?

Beitrag von omsk »

In-sei-da hat geschrieben: Klar. Aber in der Bar werde ich es wohl ned lesen. Komm einfach in meinem Büro vorbei.
ich meinte eh die irl-bar in 1010 wien (kolar) ;) und deine arbeitszeiten sind (beinah) auch meine, was einen besuch in deinem büro leider erschwert..
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