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zu univis - prüfungsanmeldung zu einer VO - ich dachte immer, nichtantritt darf nicht beurteilt werden, aber auf der hp des germanistikinstituts lese ich unter aktuelles folgendes:
"Bei einigen Vorlesungen gibt es eigene Prüfungsanmeldungen (Online, Email, etc.), die Modalitäten entnehmen Sie bitte der Prüfungsterminseite. Der allfällige Prüfungstermin ist bindend (nichtantreten wird negativ beurteilt!)."
was bitte stimmt denn - wird der nichtantritt zu einer angemeldeten VO-Prüfung nun nicht oder negativ bewertet (und wie soll das gehen bei einer leistung, die de facto nicht bewertet werden kann)?
Bis zu 1 Tag vorher kann man sich über das univis wieder abmelden, aber versäumt man diese Frist, bleibt man vom system angemeldet, ob man das nun will oder nicht, und was dann, wenn man warum auch immer nicht antreten kann?
Sympathischer ist es, zur VO-Prüfung gehen und dabei die Anmeldung zu erledigen, aber manche VO-Anmeldungen laufen nun mal über das univis, wo man sich zumindest kurzfristig nicht mehr abmelden kann, was zumindest dann ungünstig ist, wenn man etwa gesundheitlich angeschlagen ist (u. sich dennoch heldenhaft vornimmt, die prüfung zu machen und dann doch kapitulieren muss) oder wenn es sich trotz euphorie mit dem lernen nicht so recht bis zum prüfungstermin ausgegangen ist und es somit wieder einmal an der zeit ist, das eigene zeitmanagement zu überdenken. (1-2 h vorher weiß man ja mit Sicherheit, ob man genug "weiß", um zur Prüf. anzutreten, aber 24 h vorher kann das zuweilen doch noch sehr vage sein und man unterschätzt ja auch gerne den Berg an Materialien).
die negative beurteilung bezieht sich nur auf dein nichterscheinen zu einer prüfung bei der du dich eigens angemeldet hast. meldest du dich zu keiner an, bzw wieder ab, passiert gar nix.
eben - was, wenn ich über das univis zur vo-prüfung angemeldet bin, mich nicht mehr rechtzeitig abmelden konnte und - weshalb auch immer - nicht zur vo-prüfung antrete?
bisher war mein kenntnisstand, dass das maximal eine zeitliche sperre geben kann, nicht aber mit einer negativen benotung einhergehen darf, weil eben keine leistung beurteilt werden könnte.
aus dem text auf der germanistik-homepage geht für mich aber hervor, dass ein nichtantritt zu einer angemeldeten vo-prüfung negativ beurteilt wird.
streunerin hat geschrieben:aus dem text auf der germanistik-homepage geht für mich aber hervor, dass ein nichtantritt zu einer angemeldeten vo-prüfung negativ beurteilt wird.
Studienprogrammleiter Ernst hat mir mitgeteilt, dass er nunmehr meine Rechtsmeinung teilt und auch keine Sperre droht. Warum die entsprechenden Passagen auf der Homepage nicht geändert werden, ist mir nicht klar.
gloom hat geschrieben:Maaaaah, Kinder... ich bin zu alt für den Anmeldestress. Glücklicherweise kann ich mit Punkten um mich schmeißen und brauch mich net stressen
streunerin hat geschrieben:
bisher war mein kenntnisstand, dass das maximal eine zeitliche sperre geben kann, nicht aber mit einer negativen benotung einhergehen darf, weil eben keine leistung beurteilt werden könnte.
Das ist/war wohl von Institut zu Institut unterschiedlich. Auf der Theaterwissenschaft wird es seit jeher so gehandhabt, dass man SOWOHL eine negative Note ALS AUCH eine zeitliche Sperre bekommt. Das ist dann natürlich besonders blöd mit dem Ausbessern, wenn man zum nächsten Termin nicht antreten darf.
Aber hey, so bin ich zu 2 meiner Vorlesungsscheine gekommen, weil ich mit der Abmeldung zu spät dran war und dann halt noch schnell 2 Tage gelernt hab *g*
ALSO: Falls man sich nicht mehr rechtzeitig abmelden kann (aus welchem Grund auch immer) auf alle Fälle hingehen! Selbst wenn man gar nichts kann. Im schlimmsten Fall ist man dann negativ, was man sonst auch wäre.
A way a lone a last a loved a long the / riverrun, past Eve and Adam's, from swerve of shore to bend of bay, brings us by a commodius vicus of recirculation back to Howth Castle and Environs.
(Ich muss endlich mal einen Juristen amourös an mich binden.... )
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M hat geschrieben:Das ist/war wohl von Institut zu Institut unterschiedlich. Auf der Theaterwissenschaft wird es seit jeher so gehandhabt, dass man SOWOHL eine negative Note ALS AUCH eine zeitliche Sperre bekommt. Das ist dann natürlich besonders blöd mit dem Ausbessern, wenn man zum nächsten Termin nicht antreten darf.
Bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist das offensichtlich rechtswidrig, sag das den Kollleginnen und Kollegen, wenn sie es im vollen Wissen um die Rechtslage so handhaben, kommen unter Umständen disziplinar- und strafrechtliche Konsequenzen in Frage. Aber Mutwilligkeit sehe ich an der Universität Wien nur sehr selten, im Allgemeinen ist es eher mangelnde juristische Kompetenz.
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M hat geschrieben:Das ist/war wohl von Institut zu Institut unterschiedlich. Auf der Theaterwissenschaft wird es seit jeher so gehandhabt, dass man SOWOHL eine negative Note ALS AUCH eine zeitliche Sperre bekommt. Das ist dann natürlich besonders blöd mit dem Ausbessern, wenn man zum nächsten Termin nicht antreten darf.
Bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist das offensichtlich rechtswidrig, sag das den Kollleginnen und Kollegen, wenn sie es im vollen Wissen um die Rechtslage so handhaben, kommen unter Umständen disziplinar- und strafrechtliche Konsequenzen in Frage. Aber Mutwilligkeit sehe ich an der Universität Wien nur sehr selten, im Allgemeinen ist es eher mangelnde juristische Kompetenz.
auf der publizistik wird (wurde?) das auch so gehandhabt. also sperre UND 5.
Wir unterschätzen das, was wir haben, und überschätzen das, was wir sind.
jaana hat geschrieben:auf der publizistik wird (wurde?) das auch so gehandhabt. also sperre UND 5.
Naja, die Publizistik ist so eine ganz eigene Geschichte.
Dort gibt es, soweit ich weiß, auch viele Vorlesungen mit Prüfungsimmanenz, da ist dieses Vorgehen erlaubt und im Hinblick auf das Controlling auch verpflichtend.
jaana hat geschrieben:auf der publizistik wird (wurde?) das auch so gehandhabt. also sperre UND 5.
Naja, die Publizistik ist so eine ganz eigene Geschichte.
Dort gibt es, soweit ich weiß, auch viele Vorlesungen mit Prüfungsimmanenz, da ist dieses Vorgehen erlaubt und im Hinblick auf das Controlling auch verpflichtend.
hm also es gibt so einführungsvorlesung mit verpfl. tutorium. aber das ist nicht bei jedem. und bei der pkw haben sie das bei jeder vo so gemacht. sicher um die überlast an studenten irgendwie zu einzudämmen... (und ja ich schieb es immer darauf, dass sie völlig überlastet sind und deswegen so fies und unfair sind ) aber egal. jetzt hab ich ja was besseres gefunden
Wir unterschätzen das, was wir haben, und überschätzen das, was wir sind.
na dann bin ich mal halbwegs beruhigt. ist es eigentlich an der germanistik üblich, dass eine antrittssperre verhängt wird, wenn man zu einer angemeldeten vo-prüf. nicht antritt? hat jmd. erfahrung damit?
streunerin hat geschrieben:ist es eigentlich an der germanistik üblich, dass eine antrittssperre verhängt wird, wenn man zu einer angemeldeten vo-prüf. nicht antritt? hat jmd. erfahrung damit?
Dazu darf ich mich zitieren:
emu hat geschrieben:Studienprogrammleiter Ernst hat mir mitgeteilt, dass […] auch keine Sperre droht
also ich oute mich mal als jemand der sich erst heute anmeldet...aber ich muss gestehen, dass ich gar nicht dran gedacht hatte, dass ich dann ja schauen könnte, wieviele voranmeldungen es schon gibt...
ich wollte aber nun nochmals nachfragen wie das mit den anmeldungen für die vos. wenn ich nun zeitgleich ein vo und ein seminar hätte, würde das vom system bemerkt? also würde ich dann das seminar deswegen nicht erhalten?
dann müsste ich ja erst den 25. abwarten bevor ich mich für die vos anmelden kann?
persephoneia hat geschrieben:ich wollte aber nun nochmals nachfragen wie das mit den anmeldungen für die vos. wenn ich nun zeitgleich ein vo und ein seminar hätte, würde das vom system bemerkt? also würde ich dann das seminar deswegen nicht erhalten?
»Das System kontrolliert keine Überschneidungen, das bedeutet, dass Sie durchaus in zwei Lehrveranstaltungen angemeldet werden können, die sich zeitlich überschneiden.« (http://spl.univie.ac.at/index.php?id=38200)
emu hat geschrieben:Warum die entsprechenden Passagen auf der Homepage nicht geändert werden, ist mir nicht klar.
Weil exakt 2 Leute das können,
- die ab und an auch noch anderes tun,
- Menschen sind, die auch mal was vergessen und
- ned so fehlerfrei sind, wie sich das manche vorstellen oder gerne hätten.
Klarer?
Und nein : ich gehöre ned zu oben erwähnten 2 Personen!
Zuletzt geändert von In-sei-da am Mi 18.Feb 2009, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.