ja ich weiß, schlagt mich, weil ich einen eigenen thread dafür aufgemacht habe. ich habe die suchfunktion benutzt und nichts gefunden. hab gestern meinen einkommenssteuerbescheid für 2008 bekommen und kann nun endlich meine studiengebühren zurückholen. das nötige formular hab ich auch schon ausgedruckt. meine frage: wo gebe ich meine kontodaten an? (auf diesem Antrag ist dafür nämlich nichts vorgesehen) gibt es dafür ein eigenes formular (wo? link?)? was muss ich sonst noch mit einreichen, abgesehen von kopie des einkommenssteuerbescheids und antragsformular? (könnt mir vorstellen, dass die einen kontoauszug wollen, ob ich die gebühren auch tatsächlich eingezahlt habe) danke danke, falls das wer weiß.
aja: für die, die´s schon gemacht haben: wie lange dauert das dann, bis die das geld zurücküberweisen?
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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Antrag: Erlass der Studiengebühren
Re: Antrag: Erlass der Studiengebühren
ich hau dich, weil das hier keiner weiß und du den scheiß (pardon my french) selbst herausfinden kannst.
probiers mal hier:
http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=603
probiers mal hier:
http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=603
Re: Antrag: Erlass der Studiengebühren
hehe, hat sich schon erledigt. hab das entsprechende formular für die kontodaten gefunden und schon bescheid bekommen, dass der antrag genehmigt wurde.
- Seelenwandlerin
- Germling
- Beiträge: 309
- Registriert: Di 05.Okt 2004, 23:53
Re: Antrag: Erlass der Studiengebühren
FRAGE zum Antrag für den Erlass: ich möchte den für das kommende WS stellen da ich mehr als diese 4000-was-auch-immer-€ verdient habe......laut studentpoint bezieht sich das auf das einkommen im jahr 2009 (was ja auch logisch wäre) ABER da kann ich das ja nur rückwirkend beantragen oder?????? weil den steierbescheid krieg i ja erst wenn ich für 09 wieder einen steuerausgleich mache.....oder hab ich da was total missverstanden?
muss ich die gebühren jetz erst mal einzahlen und dann rückfordern? oder wie???
danke schon jetzt für (hilfreiche) antwort!!!!
muss ich die gebühren jetz erst mal einzahlen und dann rückfordern? oder wie???
danke schon jetzt für (hilfreiche) antwort!!!!
„Ein Text ist nicht dann vollkommen, wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann.“
(A. de Saint-Exupery)
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Re: Antrag: Erlass der Studiengebühren
der einkommenssteuerbescheid 2008 ist auch fürs ws 2009/10 maßgeblich. schmeiß den antrag mit einer kopie deines steuerbescheids (wichtig: alle seiten kopieren) in den blauen postkasten bei der studienzulassung. habs auch so gemacht, paar tage danach war der erlass in univis sichtbar.
- Seelenwandlerin
- Germling
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- Registriert: Di 05.Okt 2004, 23:53
Re: Antrag: Erlass der Studiengebühren
danke für die antwort ABER die sache ist die, dass 2008 ich nicht über die grenze gekommen bin - JETZT - 2009 - aber schon und die vom studentpoint hat gesagt ich soll das von dem jahr nehmen.
also kann ich das dann wohl erst rückwirkend beantragen.....hmpf!!
also kann ich das dann wohl erst rückwirkend beantragen.....hmpf!!
„Ein Text ist nicht dann vollkommen, wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann.“
(A. de Saint-Exupery)
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