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Skripten online strafbar?

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persephoneia
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Skripten online strafbar?

Beitrag von persephoneia »

Wir hatten heute in einem Seminar mit Prof. Schöttker die große Diskussion, ob eine Online Mitschrift gegen sein Persönlichkeitsrecht verstoßen würde. Er hatte sich furchtbar darüber aufgeregt, dass es eine solche Mitschrift über seine Vorlesung aus dem letzten Semester gäbe und wollte erst rechtliche Schritte unternehmen gegen den Verfassen. Wir haben dann mit ihm diskutiert und er kam etwas von seiner Meinung ab. Nachdem er auch mit anderen Profs gesprochen hatte, nahm er das ganze viel lockerer.

Mich würde allerdings immernoch interessieren, ob man da gegen das Persönlichkeits und Urheberrecht verstöss? Meines Erachtens gebe ich den Inhalt der Vo ja in meinen Worten wieder, es enthält kein direktes Zitat oder gar ganze wörtliche Passagen. Daher denke ich, dass das nicht strafbar ist. Was sagt ihr dazu?
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emu
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Re: Skripten online strafbar?

Beitrag von emu »

Mitschriften sind grundsätzlich im vollen Umfang urheberrechtlich geschützt. Das Recht auf eine Mitschrift für den persönlichen Gebrauch ist unstrittig (§ 42 UrhG), darüber hinaus beginnen die Probleme. Zwar gibt es gewisse sogenannte freie Werksnutzungen, so ist es etwa zulässig, auf Bestellung einzelne Vervielfältigungen zum Gebrauch eines anderen herzustellen, und zwar auch kostenpflichtig (§ 42a). Aber selbst wenn diese Tatbestände zutreffen sollten, verhindert § 21 jede Änderung – in jeder Mitschrift finden sich aber sinnstörende Fehler. Mit Sicherheit verboten ist die Verbreitung über das Internet.

Die Verwendung kleiner Teile der Vorlesung mit Zitatcharakter ist unproblematisch. Vorlesungen sind dem Selbstverständnis der Universität nach öffentliche Veranstaltungen, der oder die Lehrende kann sich bei wörtlich und vollständig verbreiteten Teilen nicht mit dem Verweis auf Persönlichkeitsrechte aus dem Verkehr ziehen.

Bei der unentgeltlichen Weitergabe von Vorlesungen kann zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden (§ 91 Abs. 1 UrhG), wohl aber hat kann der Urheber zivilrechtlich unter anderem auf Unterlassung (§ 81), Beseitigung (§ 82) und angemessenes Entgelt (§ 86) klagen. Eine urheberrechtlichen Prozess kann sich niemand von uns leisten, das Risiko ist auch nicht durch Rechtsschutzversicherungen gedeckt.

Zusammenfassung: Es ist okay, Mitschriften für sich selbst und einzelne Bekannte zu erstellen. Es ist okay, einzelne wörtliche Zitate zu veröffentlichen. Jede darüber hinausgehende Verbreitung sollte mit den betreffenden Lehrenden abgesprochen werden, widrigenfalls das Prozessrisiko unkalkulierbar ist.

Notabene, ich halte diese Rechtslage für widersinnig. Lehrende, die prinzipiell etwas gegen die Veröffentlichung ihrer Mitschriften haben, sind mir zutiefst suspekt und sollten sich überlegen, ob sie wirklich Wissenschaft betreiben wollen. Andererseits habe ich bereits mehrmals Probleme bekommen, ausschließlich an einer Germanistik.
persephoneia
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Re: Skripten online strafbar?

Beitrag von persephoneia »

Danke Emu für deine Ausführungen!

Ich muss da aber nochmal was nachfragen. :lol: Du sprichst in deinem ersten Abschnitt davon, dass Mitschriften nicht verändert werden dürfen. Das beträfe dann aber ja den Studenten, der die Mitschrift verfasst hat und nicht der Prof der die Vorlesung gehalten hat. Bei einer Veränderung würde man dann ja das Urheberrecht des Studenten verletzt und nicht das des Profs. Oder hab ich da was missverstanden?

Lg
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emu
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Re: Skripten online strafbar?

Beitrag von emu »

Jeder Urheber hat ein Interesse daran, dass seine Werke nicht gegen seinen Willen verändert und möglicherweise entstellt werden, daher verhindert der Werkschutz (§ 21 UrhG) unberechtigte Modifikationen. Ein besonderes Interesse besteht natürlich, wenn wie bei einer freien Werknutzung der Urheber weder gefragt noch bezahlt wird, deshalb wird in § 57 nochmals darauf hingewiesen. Die Änderung bezieht sich darauf, dass die meisten Mitschriften eben nicht den Wortlaut des Lehrenden verarbeiten, sondern voller teilweise haarsträubender Fehler und Inkonsistenzen sind.

Ob Mitschriften Bearbeitungen sind, oder bloße Vervielfältigungen, hängt davon ab, ob man sie als »eigentümliche geistige Schöpfung des Bearbeiters« ansieht. Davon gehe ich in der Regel nicht aus.
In-sei-da

Re: Skripten online strafbar?

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Zusammenfassung: Es ist okay, Mitschriften für sich selbst . . . zu erstellen.
Ja! :smt023

emu hat geschrieben:Zusammenfassung: Es ist okay, Mitschriften für . . . einzelne Bekannte zu erstellen.
Das kann schon zu ersten Problemen führen. :lol:

emu hat geschrieben:Jede darüber hinausgehende Verbreitung sollte mit den betreffenden Lehrenden abgesprochen werden, widrigenfalls das Prozessrisiko unkalkulierbar ist.
:smt023 Teilweise wollen Lehrende Inhalte der VOen als Buch herausbringen. Dann wäre es womöglich ned so toll, wenn davon schon Passagen vor einer Veröffentlichung im Internet zu finden wären. :wink:

emu hat geschrieben:Notabene, ich halte diese Rechtslage für widersinnig. Lehrende, die prinzipiell etwas gegen die Veröffentlichung ihrer Mitschriften haben, sind mir zutiefst suspekt und sollten sich überlegen, ob sie wirklich Wissenschaft betreiben wollen.
Wenn Sie denn Wissenschaft betreiben wollen, unterstellst Du ihnen nu aber, dass sie Erforschtes eher ned weitergeben sollen, bevor ned ein eventuelles Werk darüber erschienen ist.

Das wiederum ist mir suspekt. :wink:

emu hat geschrieben:Andererseits habe ich bereits mehrmals Probleme bekommen, ausschließlich an einer Germanistik.
Aber doch ned etwa an unserer? :lol: Und wieviele besuchst Du eigentlich? :|
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emu
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Re: Skripten online strafbar?

Beitrag von emu »

In-sei-da hat geschrieben:
emu hat geschrieben:Zusammenfassung: Es ist okay, Mitschriften für . . . einzelne Bekannte zu erstellen.
Das kann schon zu ersten Problemen führen. :lol:
Im Prinzip ja, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Auch rechtlich sieht es nach meiner Lesart eher gut aus.
In-sei-da hat geschrieben:Teilweise wollen Lehrende Inhalte der VOen als Buch herausbringen. Dann wäre es womöglich ned so toll, wenn davon schon Passagen vor einer Veröffentlichung im Internet zu finden wären. […] Wenn Sie denn Wissenschaft betreiben wollen, unterstellst Du ihnen nu aber, dass sie Erforschtes eher ned weitergeben sollen, bevor ned ein eventuelles Werk darüber erschienen ist. Das wiederum ist mir suspekt. :wink:
Eine Vorlesung ist eine öffentliche Veranstaltung, bei der Wissen im Auftrag der Universität vorgetragen wird, das im Normalfall davor im Auftrag der Universität generiert wurde, und zwar gegen Bezahlung. Es ist für mich nur logisch, dass es Studierenden erlaubt sein sollte, im Rahmen ihrer Studien dieses Material frei verwenden zu können. Das Argument mit der Buchveröffentlichung zieht für mich insofern nicht, als Mitschriften im Regelfall qualitativ nur für die Prüfung brauchbar sind, die Zielgruppe von Monographie und Skriptum unterschiedlich ist und die meisten Vorlesungen ohnehin nicht publikationswürdig sind. Um es etwas boshaft zu sagen.
In-sei-da hat geschrieben:
emu hat geschrieben:Andererseits habe ich bereits mehrmals Probleme bekommen, ausschließlich an einer Germanistik.
Aber doch ned etwa an unserer? :lol: Und wieviele besuchst Du eigentlich? :|
Einmal im ersten Semester ist unsere Mitschriftengruppe mit juristischen Schritten bedroht worden und im letzten Wintersemester konnte ich mir gleich von mehreren Seiten meinen Anschiss abholen, wenn auch ohne Klagsdrohung. Die Meinung des Threadauslösers kenne ich auch zur Genüge, und bei manchen Lehrenden möchte ich lieber gar nicht erst fragen. Klar bin ich selbst schuld, aber unter anderem solche Zwischenfälle verhindern meine unbändige Begeisterung für Vorlesungen.

Oder hast du etwa meine Prüfungsleistungen angeschaut und festgestellt, dass ich seit einem Jahr an meiner letzten VO-Prüfung für den ersten Abschnitt sitze? ;-)
Zuletzt geändert von emu am Do 18.Jun 2009, 9:40, insgesamt 1-mal geändert.
persephoneia
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Re: Skripten online strafbar?

Beitrag von persephoneia »

Okay, vielen Dank Emu für deine präzisen Erläuterungen. Jetzt versteh ich besser. Oder auch nicht. :-D Denn irgendwie versteh ich nicht warum so ein Aufheben darum gemacht wird. Das Argument mit dem Buch habe ich auch schon gehört, aber das ist doch irgendwie lächerlich. Ich kann schon verstehen, dass man nicht will, das Mitschriften mit nicht korrekten Aussagen kursieren, aber eine Mitschrift kann doch niemals mit einer Monographie mithalten. Selbst wenn der Prof dazu ein Skript rausbringt, ist es doch niemals so umfassend wie ein Buch und wie Emu sagt unterscheidet sich die Zielgruppe doch erheblich.

Ich versteh irgendwie nicht so ganz warum manche Profs es den Studenten extra schwer machen Vorlesungsprüfungen zu machen. Sicher, die Vorstellung, dass wir immer in der Vorlesung anwesend sind, mitdenken und evtl auch mitdiskutieren und es um einen geistigen Ausstausch geht, ist sehr schön. Meiner Meinung nach aber leider nicht umsetzbar in der Realität. Warum mancher Prof sich dann noch dagegen wehrt ein eigenes Skript zu machen, sich dann aber beschwert, wenn Studenten sich selbst aushelfen, kann ich nicht verstehen.
In-sei-da

Re: Skripten online strafbar?

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Es ist für mich nur logisch, . . .
Lieber emu, was für uns "nur logisch" ist, ist bei Lehrenden noch lange ned beliebt oder wird als ok erachtet. :lol:

emu hat geschrieben:Oder hast du etwa meine Prüfungsleistungen angeschaut und festgestellt, dass ich seit einem Jahr an meiner letzten VO-Prüfung für den ersten Abschnitt sitze? ;-)
Nö. Das wäre ja unlauter. Sowas mache ich (dann doch) ned. Da bin ich wohl noch zu viel Piefke für. :roll:
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emu
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Re: Skripten online strafbar?

Beitrag von emu »

In-sei-da hat geschrieben:Lieber emu, was für uns "nur logisch" ist, ist bei Lehrenden noch lange ned beliebt oder wird als ok erachtet. :lol:
Eh. Deshalb habe ich ja mit einer rechtlichen Bewertung angefangen, nach allgemeiner Auffassung sind sie mir ihrer Meinung auch im Recht. Das hindert mich aber kaum daran, meinen Ärger mit den Rahmenbedingungen kundzutun :-D
In-sei-da hat geschrieben:Nö. Das wäre ja unlauter. Sowas mache ich (dann doch) ned. Da bin ich wohl noch zu viel Piefke für. :roll:
Ich habe es, wie du möglicherweise gemerkt hast, nicht ernsthaft in Betracht gezogen ;-)
In-sei-da

Re: Skripten online strafbar?

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Das hindert mich aber kaum daran, meinen Ärger mit den Rahmenbedingungen kundzutun :-D
Sowieso ned. :smt023 Gibt ja schließlich freie Meinungsäußerung. :wink:

emu hat geschrieben:Ich habe es, wie du möglicherweise gemerkt hast, nicht ernsthaft in Betracht gezogen ;-)
Jo, hob i bemerkt. :-D I bin zwar nur ein kleiner, nedwissenschaftlicher Angestellter, aber manchmal verstehe ich sogar Ironie oder zarte Anflüge von Humor. :-D

Ich hoffe weiterhin, Du tickst gleich. :wink:
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