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X als Note...
X als Note...
Hi,
als was gilt im UNIVIS ein "X" als Note?
als was gilt im UNIVIS ein "X" als Note?
- emu
- Lakritzesser
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Re: X als Note...
X ist »nicht beurteilt« nach § 13 Abs. 7 studienrechtlicher Teil der Satzung.
N ist »nichtig« nach § 74 Universitätsgesetz.
X wird bei unerlaubten Hilfsmitteln vergeben, N bei erschlichener Anmeldung und unerlaubten Hilfsmittel. Beide sind auf die Gesamtzahl der zulässigen Wiederholungen anzurechnen.
Ich halte die derzeitige Praxis für etwas problematisch, weil offensichtlich mit dem X der Rechtsschutz der Studierenden ausgehebelt werden soll. Das N darf nämlich nur mit Bescheid eingetragen werden, sein Anwendungsbereich ist dabei nicht unumstritten (Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.03 § 74, IV.2).
N ist »nichtig« nach § 74 Universitätsgesetz.
X wird bei unerlaubten Hilfsmitteln vergeben, N bei erschlichener Anmeldung und unerlaubten Hilfsmittel. Beide sind auf die Gesamtzahl der zulässigen Wiederholungen anzurechnen.
Ich halte die derzeitige Praxis für etwas problematisch, weil offensichtlich mit dem X der Rechtsschutz der Studierenden ausgehebelt werden soll. Das N darf nämlich nur mit Bescheid eingetragen werden, sein Anwendungsbereich ist dabei nicht unumstritten (Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.03 § 74, IV.2).
Re: X als Note...
tät ich arg finden, wenn man das einfach so bekommt. ich mein, wenn man bei der prüfung beim schummeln erwischt wird, weiß mans sowieso und wenn das erst nachträglich nachgewiesern wird (ich frag mich nur wie?) oder bei arbeiten plagiat festgestellt wird, dann schreib ich doch als prof eine mail oder so? man muss sich ja verteidigen dürfen oder irgendwie so.
- emu
- Lakritzesser
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Re: X als Note...
Ich sehe das sehr zwiespältig. Einerseits habe ich keinerlei Verständnis für schummelnde Studierende, andererseits sollte es so etwas wie eine Unschuldsvermutung geben. Die Rechtslage dazu ist eher verwirrend und undurchsichtig. Auch für Lehrende ist es sehr schwer, hier fair und entschlossen zu reagieren.
Re: X als Note...
Kann man da eigentlich die Prüfung wiederholen?
- emu
- Lakritzesser
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Re: X als Note...
Natürlich, es zählt wie gesagt als negativer Prüfungsantritt.
Re: X als Note...
ich bin auch absolut gegen milde oder augen zudrücken. selber schuld denk ich mir. ich kenn da geschichten von der tu - da wurde einer drei mal erwischt, und hat sich noch beschwert warum sie immer so einen auf ihn picken haben. wenns nach mir ginge, wäre der schon längst für immer weg von der uni.
mir gehts nur um die chance sich erklären zu dürfen, man kann ja nie wissen, was es da gegeben hat. und für den fall des abschreibens z.b.: woher will denn der prof wissen, wer von wem abgeschrieben hat. ich kann mir den fall einfach nicht erklären, wie man sowas ungeahnt bekommen kann.
mir gehts nur um die chance sich erklären zu dürfen, man kann ja nie wissen, was es da gegeben hat. und für den fall des abschreibens z.b.: woher will denn der prof wissen, wer von wem abgeschrieben hat. ich kann mir den fall einfach nicht erklären, wie man sowas ungeahnt bekommen kann.
Re: X als Note...
Wie ist das eigentlich:
Kann man wegen Schummeln von der Uni geschmissen werden? Wie schauts da aus?
Kann man wegen Schummeln von der Uni geschmissen werden? Wie schauts da aus?
Re: X als Note...
Ned wirklich.MariaW hat geschrieben:Kann man wegen Schummeln von der Uni geschmissen werden?


Erschummelte Leistungen können jederzeit auch noch Jahre später aberkannt werden (gibt keine Verjährungsfrist).
Beispiel:
Du schreibst eine Diplomarbeit ab, die noch nicht elektronisch verfasst wurde
Gibst sie als Deine aus.
Sie wird positiv beurteilt.
Mündliche Prüfung bestehst Du.
Machst das Doktorat (ohne abschreiben)
Bist Dr. phil.
Dann kommt jemand drauf, dass Du plagiert haben musst, weil er die Arbeit findet, die Du abgeschrieben hast, um das Diplom zu bestehen.
--> Diplomtitel wird aberkannt
--> Doktorat wird aberkannt
--> Der Ruf ist im . . .
Und neee, das ist kein konstruierter Fall. Das gab es schon. Vor einigen Jahren sogar bei einem relativ bekannten Politiker oder einer Politikerin. Sonst gibt´s das auch noch, aber es wird ned soooo bekannt.
- emu
- Lakritzesser
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Re: X als Note...
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Prüfung, was sich ex negativo aus § 14 Abs. 2 studienrechtlicher Teil der Satzung ergibt.In-sei-da hat geschrieben:Ned wirklich.Aber wenn Du zB bei einer prüfungsimmanenten LV dreimal erwischt wirst, die kommissionelle Prüfung ned bestehst, wirste für das Studium gesperrt.
![]()
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Dankbarkeit ist keine wissenschaftliche Kategorie. Mundus vult decipi. Trotzdem nicht gemein sein zu den Menschen.
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Re: X als Note...
Hast Recht. Da fehlt eindeutig das "nicht" in meinem Posting!emu hat geschrieben:Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Prüfung, was sich ex negativo aus § 14 Abs. 2 studienrechtlicher Teil der Satzung ergibt.


Aber wenn Du zB bei einer nicht-prüfungsimmanenten LV dreimal erwischt wirst, die kommissionelle Prüfung ned bestehst, wirste für das Studium gesperrt.

Re: X als Note...
Ja gut aber wer tritt schon zu einer kommissionellen Prüfung an, wen man ne VO dreimal verhaut. Da würd ich den 5er hinnehmen und stattdessen ne andere VO machen...In-sei-da hat geschrieben: Aber wenn Du zB bei einer nicht-prüfungsimmanenten LV dreimal erwischt wirst, die kommissionelle Prüfung ned bestehst, wirste für das Studium gesperrt.
Das man dann den Dr. aberkennt ist hart, aber fair

- emu
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Re: X als Note...
Welche andere Vorlesung könnte denn das deiner Meinung nach bei der Einführung und den Praxisfeldern sein? Auch bei Germanistischer Sprachwissenschaft, Literaturgeschichte, Texte und Medien und Sprachgeschichte sehe ich die große Alternative nicht, höchstens kann man mehrere Lehrende ausprobieren.MariaW hat geschrieben:Ja gut aber wer tritt schon zu einer kommissionellen Prüfung an, wen man ne VO dreimal verhaut. Da würd ich den 5er hinnehmen und stattdessen ne andere VO machen...
Re: X als Note...
Sehr eigenartig, hierbei handelt es sich um ein Proseminar, wo ich zwar angemeldet war, aber NICHT besucht habe!!! Ist dieses "X" dann gerechtfertigt, wenn man vergessen hat sich abzumelden?
- emu
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Re: X als Note...
Nein.
Re: X als Note...
Gut, weil das eben der Fall ist.
Wie erkläre ich der Prof. nun, dass das nicht geht, damit sie die Note X entfernt...
Wie erkläre ich der Prof. nun, dass das nicht geht, damit sie die Note X entfernt...
- emu
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Re: X als Note...
Ich nehme an, die Lehrende hat »nicht beurteilt« wie die entsprechende Schulnote interpretiert. Der erste Schritt wäre also, sie per E-Mail höflich darauf hinzuweisen. Folgt keine oder nicht die gewünschte Reaktion, musst du schnell reagieren, weil die Frist zur Einbringung von Rechtsmitteln nur zwei Wochen ab Bekanntgabe der Benotung beträgt. Eventuell wäre es empfehlenswert, davor die Studienprogrammleitung zu informieren.
Notabene: Die Korrektur von X zu 5 hat keine reale Auswirkungen, es ginge nur um die Wiederherstellung deiner akademischen Ehre.
Notabene: Die Korrektur von X zu 5 hat keine reale Auswirkungen, es ginge nur um die Wiederherstellung deiner akademischen Ehre.
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Re: X als Note...
So, ich habe ihr mal geschrieben...
Re: X als Note...
Stimmt die Mailadresse von Prof. Essl (ehemalige Peyerl) noch? Unter Personen auf der Germ-Seite ist sie noch mti altem Namen eingetragen...
- emu
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Re: X als Note...
Da werden Sie geholfen: http://online.univie.ac.at/pers?pkey=34420
Im Hinblick auf die genannte Lehrende einerseits, meine Erfahrung in organisatorischen Fragen mit ihr andererseits, erscheint es mir sehr fragwürdig, hier zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen. Sorry.
Im Hinblick auf die genannte Lehrende einerseits, meine Erfahrung in organisatorischen Fragen mit ihr andererseits, erscheint es mir sehr fragwürdig, hier zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen. Sorry.