Gut, das stimmt...emu hat geschrieben: Welche andere Vorlesung könnte denn das deiner Meinung nach bei der Einführung und den Praxisfeldern sein? Auch bei Germanistischer Sprachwissenschaft, Literaturgeschichte, Texte und Medien und Sprachgeschichte sehe ich die große Alternative nicht, höchstens kann man mehrere Lehrende ausprobieren.
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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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X als Note...
Re: X als Note...
Re: X als Note...
Da hat man es auf der Germ noch gut. Auf der PKW zB gibt es bei den "reinen" PKW-LV's (also von freien Wahlfächern abgesehen) keine Möglichkeit zwischen zb diversen VO's zu wählen. Da gibts es VO's und die hat man zu machen. Ergo ergibt sich dort in der Tat ein Problem, wenn dann die anschließende Prüfung verhauen wird bzw die drei Prüfungsantritte.MariaW hat geschrieben:Gut, das stimmt...emu hat geschrieben: Welche andere Vorlesung könnte denn das deiner Meinung nach bei der Einführung und den Praxisfeldern sein? Auch bei Germanistischer Sprachwissenschaft, Literaturgeschichte, Texte und Medien und Sprachgeschichte sehe ich die große Alternative nicht, höchstens kann man mehrere Lehrende ausprobieren.
Gibt aber auch genügend Leute die gewisse Prüfungen erst über die komissionelle bestehen.
(Diese Problematik wurde mir auch ua von vielen Jus-Studenten beschrieben. In anderen Studienfächern ist es also nicht unbedingt unüblich mehrere Prüfungsantritte wahrzunehmen bzw wahrnehmen zu müssen.
YEAH Baby!
(Truly great madness cannot be achieved without significant intelligence)
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Re: X als Note...
emu hat geschrieben:Nein.Mnemosyne hat geschrieben:Sehr eigenartig, hierbei handelt es sich um ein Proseminar, wo ich zwar angemeldet war, aber NICHT besucht habe!!! Ist dieses "X" dann gerechtfertigt, wenn man vergessen hat sich abzumelden?
Schlechte Interpretation. Im § 8 des Studienrechts steht ned drin, dass man sich ned abmelden muss (http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html). Es steht auch ned drin, dass wenn man sich mal angemeldet hat und nie hingeht, automatisch abgemeldet ist. Wer sich wo anmeldet, sollte sich halt ggf. auch wieder abmelden.
Re: X als Note...
In-sei-da hat geschrieben:emu hat geschrieben:Nein.Mnemosyne hat geschrieben:Sehr eigenartig, hierbei handelt es sich um ein Proseminar, wo ich zwar angemeldet war, aber NICHT besucht habe!!! Ist dieses "X" dann gerechtfertigt, wenn man vergessen hat sich abzumelden?
Schlechte Interpretation. Im § 8 des Studienrechts steht ned drin, dass man sich ned abmelden muss (http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html). Es steht auch ned drin, dass wenn man sich mal angemeldet hat und nie hingeht, automatisch abgemeldet ist. Wer sich wo anmeldet, sollte sich halt ggf. auch wieder abmelden.
Was ist da schlecht interpretiert?! Wenn ein X vergeben wird, wenn man geschummelt hat, dann habe ich kein X verdient.
Gut, ich habe vergessen mich abzumelden und wenn sie mir die 5 gibt, dann ja...ist eher ihr recht, als dass sie mir ein X aufklatscht.
Aber egal...immer muss man nur sudern...
Re: X als Note...
Von dem weg auch wieder wahr.Mnemosyne hat geschrieben:Wenn ein X vergeben wird, wenn man geschummelt hat, . . .
Der genaue Wortlaut vom Sammelzeungis wäre jedenfalls mal so:
"Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X)."
Re: X als Note...
Eben, ich hab ihr mal ein Mail geschrieben...
- emu
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Re: X als Note...
Wie ging es weiter?
Re: X als Note...
Sie hat das X ausgebessert!
+ als Note...
Hallo,
als was gilt im UNIVIS ein "+" als Note?
als was gilt im UNIVIS ein "+" als Note?
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Re: X als Note...
Teilgenommen, wird vor allem für Praktika, Supervisionen und den Anglistik-Sprachtest vergeben.
Re: X als Note...
... und für Informationsveranstaltungen (meist 1 Woche im Block am Anfang des Semester), das gab es zB früher auf der Geschichte.
A way a lone a last a loved a long the / riverrun, past Eve and Adam's, from swerve of shore to bend of bay, brings us by a commodius vicus of recirculation back to Howth Castle and Environs.
Re: X als Note...
ich hab für ein se keine arbeit abgegeben und dafür ein X erhalten. wie ist das jetzt: wenn das eine erschlichene leistung darstellen soll, ist das doch nicht richtig, u. ich sollte der prof. schreiben, oder?
- emu
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Re: X als Note...
Ja, ein Nicht Genügend wäre möglich (und eigentlich notwendig). Ein X entfaltet zwar die gleiche Rechtswirkung, allerdings ist man dann für den Rest der Universitätskarriere gebrandmarkt – ich würde es also ändern lassen. Die Lehrende wäre zu kontakieren.march hat geschrieben:ich hab für ein se keine arbeit abgegeben und dafür ein X erhalten. wie ist das jetzt: wenn das eine erschlichene leistung darstellen soll, ist das doch nicht richtig, u. ich sollte der prof. schreiben, oder?
Re: X als Note...
Nee, nee. Eine 5 ist zu geben, wenn eine Leistung erbracht wurde, diese aber mangelhaft ist.emu hat geschrieben:Ja, ein Nicht Genügend wäre möglich (und eigentlich notwendig).
Keine Leistung = keine 5!
Ist der eigentliche Weg. Dass es oft anders gemacht wird, ist was anderes.
Re: X als Note...
Ähm, wie jetzt? In der vorhergehenden Diskussion in diesem Thread wurde doch geschrieben, dass ein X eine erschlichene Leistung mit unterlaubten Hilfsmitteln darstellt - und das ist es definitiv nicht.
Außerdem wurde nicht "keine Leistung" erbracht, sondern eine (maßgebliche) Teilleistung, da sich eine prüfungsimmanente LV ja aus mehreren Einzelleistungen zusammensetzen soll, oder nicht?
Ja, sorry, ich weiß eh, dass ich selbst Schuld bin - aber trotzdem will ich noch einigermaßen gut davonkommen...
Außerdem wurde nicht "keine Leistung" erbracht, sondern eine (maßgebliche) Teilleistung, da sich eine prüfungsimmanente LV ja aus mehreren Einzelleistungen zusammensetzen soll, oder nicht?
Ja, sorry, ich weiß eh, dass ich selbst Schuld bin - aber trotzdem will ich noch einigermaßen gut davonkommen...
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Re: X als Note...
Hm, es ging aber um ein Seminar. Vorzeitiger Prüfungsabbruch ist negativ zu beurteilen, vgl. § 13 Abs. 6 des studienrechtlichen Teils der Satzung, der durch § 8 Abs. 2 leg. cit. auf prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen anwendbar ist.In-sei-da hat geschrieben:Nee, nee. Eine 5 ist zu geben, wenn eine Leistung erbracht wurde, diese aber mangelhaft ist.
Keine Leistung = keine 5!
Ist der eigentliche Weg. Dass es oft anders gemacht wird, ist was anderes.
Re: X als Note...
Stimmt. Mein Fehler. Sorry.emu hat geschrieben:Vorzeitiger Prüfungsabbruch ist negativ zu beurteilen, vgl. § 13 Abs. 6 des studienrechtlichen Teils der Satzung, der durch § 8 Abs. 2 leg. cit. auf prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen anwendbar ist.
Irgendwie war ich woanders. Liegt wohl an der LV-Eingabe momentan. Sorry again.
Re: X als Note...
Na bitte, auf euch zwei ist doch immer Verlass - und noch mehr, wenn ihr euch einig seid. Vielen Dank!
Ich werde mal sehen, ob man mir Gnade erweist...
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