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Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Alles zum Studium und zum Studienalltag
finparfaite
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Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von finparfaite »

Habe heute netterweise wieder einen Erlagschein bekommen mit den vollen 380,22 Euronen. Habe dann beim Studentpoint angerufen und gefragt wieso ich wieder die vollen Gebühren zahlen muss, weil ich im WS 2006 + SS 2007 auf Diplom studiert habe und dann auf Lehramt (+ PP dazu) gewechselt habe. Am Finanzamt und bei der Studienstelle habe ich die Auskunft bekommen, dass ich ab WS 2007/08 wieder im ersten Abschnitt bin. Soweit so gut, deshalb habe ich mich auch nicht mehr beeilt..

Heute sagt mir am Telefon eine, ich muss es erwähnen, äußerst UNFREUNDLICHE (!!!) Dame, dass das ab 2008 oder 2009 geändert worden ist und beim Studienbeitrag das Diplomstudium auch dazuzählt. Ja klar. Und wissen tut das keiner.. AHHH.

Dass ich im kommenden WS die Gebühr zahlen muss, das lässt sich eh nicht ändern, aber ich habe Panik, dass ich es im SS, obwohl ich da meinen ersten Abschnitt schon haben müsste, wieder zahlen kann, weil ich eventuell zu spät Noten bekomme, wenn ich 1-2 Prüfungen erst beim zweiten Termin im März mache, oder eine Proseminararbeitsnote zu spät bekomme. Wisst ihr wie das gehandhabt wird? Wann ist die Einzahlfrist im Sommersemester normalerweise zu Ende? Im WS ist es ja bis am 15. Oktober zum Einzahlen, Nachfrist bis 30. November. Ich schätze mal, dass es im Sommersemester bis Mitte März ist und Nachfrist bis Ende April? ... Kann ich den ersten Abschnitt dann auch erst in der Nachfristzeit den Geldeintreibern schicken, ohne dass es Konsequenzen gibt? Hilfe : (
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emu
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von emu »

Anhand deiner spärlichen Angaben vermute ich, dass du etwas verwechselt hast.

Bist du weiterhin für das Diplomstudium zugelassen? Dann melde dich formlos beim Referat Studienzulassung davon ab.
Bist du nicht mehr für das Diplomstudium zugelassen? Dann bräuchten wir eine Liste aller Rückmeldungen lt. Studienblatt bzw. UNIVIS, um die Lage beurteilen zu können.
finparfaite
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von finparfaite »

Diplomstudium Deutsche Philologie im WS 2006 begonnen und nach dem SS 2007 beendet, also zwei Semester. Im Herbst, September, habe ich mich davon offiziell abgemeldet und für

das Germanistik Lehramtsstudium (mit PP) angemeldet. Das läuft seit WS 2007. Habe damals beim Studentpoint und Finanzamt angerufen und gefragt wie das mit der Semestereinteilung aussieht, weil man sich ja Sachen anrechnen lassen kann und die meinten, beide, dass ich wieder - ab WS 2007 - im ersten Semester bin. In beiden Fächern.

Was müsstest du sonst noch wissen?
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emu
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von emu »

Bist du für ein weiteres Studium zugelassen? Die Anrechnung von Semestern im Diplomstudium auf das Lehramt halte ich für rechtswidrig, weder § 2a StubeiV, noch § 9 Abs. 3 UniStEV bieten dafür irgendeine Grundlage. Ich würde mich an die ÖH wenden.

Nach § 2a Abs. 6 StubeiV kann die abschließende Prüfung für den Studienabschnitt auch innerhalb der Nachfrist des Folgesemesters abgelegt werden. Allerdings könnte es im Detail mit der Anmeldung Probleme geben, das müsste man sich genauer anschauen.
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von finparfaite »

Zurzeit bin ich zugelassen für 333 UF Deutsch und 299 UF PP. Also Deutsch + PP auf Lehramt, nur die beiden Fächer (halt mit Lehrerinnenbildung) und beides seit Ws 2007/08.

Vom WS 2006/07 und SS 07 habe ich mir folgendes (zwar noch nicht, aber ich schreibs im Oktober um), anrechnen lassen:
* UE Rhetorik
* UE Textproduktion
* UE Literatur und Medien
* VO NDL
* UE Technik des wissenschaftl. Arbeitens

Ich habe mich eh ein wenig aufgeregt und nachgefragt, weil ich nie einen Bescheid bekommen habe, dass für den Erlass der Studiengebühren die Diplomsemester auch zählen, da ich eben die Auskunft bekommen habe, dass ich mit diesem Studienwechsel wieder im ersten Semester bin (TROTZ der Anrechnung der fünf absolvierten Deutsch-Sachen).. und ich habe damals explizit nachgefragt, ob das für alle Gebühren, Anrechnungen, Finanzierungen, etc.. gilt.

Die Dame am Telefon war dann ein wenig sehr barsch und meinte, dass das Gesetz erst irgendwann vor einem Jahr geändert worden ist und das 2007 keiner gewusst hatte. (Ich könne mich ja gerne ans Wissenschaftsministerium wenden...)
Nur frage ich mich eben halt, warum das Gesetz auf einmal für die Leute auch gilt, die vorher gewechselt haben? Wenn ich das gewusst hätte wäre ich ja weitaus schneller gewesen.
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von emu »

Wie gesagt, die Anrechnung von Semestern aus dem Diplomstudium entbehrt nach meiner Lesart jeder Grundlage. Eventuell kann man einen Feststellungsbescheid erwirken und den bekämpfen, dafür brauchst du aber auf jeden Fall einen kompetenten Rechtsbeistand. Die ÖH ist deine Ansprechpartnerin.
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von finparfaite »

"Die Studienrichtung, die am längsten inskribiert ist, zählt. Also Diplom und Lehramt wird zusammengerechnet bei den Studiengebühren, Familienbeihilfe wird neu gerechnet von der Semesteranzahl."


...Okay. Mwah. - Wäre das auch geklärt. Danke trotzdem für die Hilfe, emu.


Was ich aber noch gerne wissen würde, zwecks Anmeldung im Sommersemester 2010. Weiß das Univis, dass ich den ersten Abschnitt zum Beispiel in der Anmeldezeit, Ende Februar, noch nicht eingereicht habe? Bzw. wird mir da das Anmelden zu diversen Seminaren gesperrt? Habe von einer Kollegin nämlich gehört, dass sie zum Beispiel einem Professor eine Mail geschickt hat, mit der Frage, ob sie das Seminar Xyz besuchen darf, obwohl sie den ersten Abschnitt erst Ende März fertig stellt. Ist das möglich? Sonst muss ich eben im Sommersemester Vorlesungen und anderes Zeug machen. Mh
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von emu »

finparfaite hat geschrieben:"Die Studienrichtung, die am längsten inskribiert ist, zählt. Also Diplom und Lehramt wird zusammengerechnet bei den Studiengebühren, Familienbeihilfe wird neu gerechnet von der Semesteranzahl."
Wo steht das? Bist du sicher, dass nicht die parallele Zulassung für mehrere Studien gemeint ist?

Ich sage es nur ungern, aber in unserer Disziplin ist es eigentlich üblich, vollständig und präzise zu formulieren und insbesondere seine Quellen zu nennen.
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von finparfaite »

Tut mir leid, ich hatte geglaubt, dass das rüberkommen wäre, habe bei der ÖH angerufen.
Das war die Auskunft. Habe erklärt, dass ich mich abgemeldet habe, und für LA angemeldet.
Die Dame meinte, dass das auf Studienrichtung geht, egal ob Diplom oder LA oder gemixt.
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emu
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von emu »

Und die ÖH meint, dass das rechtlich gedeckt ist? Na gut, ich bin immer wieder überrascht, in welch desolatem Zustand die sich befinden. Ich kann nur empfehlen, mit allen Mitteln gegen ungerechtfertigte Vorschreibungen vorzugehen, aber in Österreich tut das ohnehin niemand.

Aber bitte, mir ist das ja alles egal, als Angestellter der Universität bekomme ich ohnehin meine Studiengebühren zurück. Nach mir die Sintflut.
finparfaite
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von finparfaite »

Aber was soll ich groß tun? Ich will das jetzt nicht anfechten und dann sowieso zahlen müssen. Ein Semester, ja was solls. Ich hab bis auf einmal sowieso immer zahlen müssen, heißt es halt paar Stunden mehr Nachhilfe geben.
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emu
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von emu »

Resignation ist verständlich, aber teuer. Ohne großen Aufwand kannst du dich noch an die Studierendenanwaltschaft wenden (0800/311650) und ich empfehle dir auch dringend, das zu tun.
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Patricija
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von Patricija »

habe mit sose 2008 auf lehramt deutsch/geschichte gewechselt, nachdem ich im ws 07 powi und geschichte diplom studiert habe (von welchen ich mich abgemeldet habe)
wird mir das diplomsemester also dazugerechnet, sodass ich im lehramt unbedingt in der mindestzeit ohne toleranzsemester fertigwerden muss,wenn ich nicht zahlen will?
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt. Es ist schwieriger eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern, als ein Atom. Albert Einstein
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von finparfaite »

anscheinend schon, da geschichte (egal ob LA oder diplom) dein längst inskribiertestes fach ist. - das semester wird also anscheinend dazugezählt.
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Grinsekatzenmeister
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von Grinsekatzenmeister »

Hallo!
Weiß jemand vielleicht, ob ich in folgendem Fall die vollen Studiengebühren zaheln muss?
Bin Diplomstudentin DP, schon über die Mindesttudienzeit hinaus, steige aber im Herbst um auf den BA, den ich dann angerechnet bekomme, und inskribiere dann gleich für den Master.
Gilt das nun als Studienwechsel?
Vielen Dank!
In-sei-da

Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Resignation ist verständlich, aber teuer. Ohne großen Aufwand kannst du dich noch an die Studierendenanwaltschaft wenden (0800/311650) und ich empfehle dir auch dringend, das zu tun.
Es wird ihm leider nichts nützen. :roll: Da gibt es noch einen zusätzlichen, ned sehr bekannten Verweis, der Studien, die aus einem "gleichen Pool" kommen, gleich setzt und LVen sowohl für das eine wie auch für das andere Studium anerkennt.

Das ist (leider) rechtlich vollkommen gedeckt. :?

Ich habe auch so :shock: die Gucker aufgerissen, als ich das neulich in einem vergleichbaren Fall nachrecherchiert habe. Warum das ned breiter bekanntgegeben wird, wollte ich auch wissen.

Gedächtniswortlaut:
"Herr Adis, das betrifft nur einen sehr kleinen Prozentsatz an Studierenden - weniger als 1 Prozent. Glauben Sie wirklich, wir veröffentlichen das und können uns dann mit 80% Studierenden auseinandersetzen, die glauben, dass es auf sie zutrifft, was aber ned der Fall ist, weil sie die Bestimmung falsch lesen?"

@Gkm
Warum so kompliziert? Warum bleibste ned im Diplom, das zum Master vergleichbar ist? Bis 30.4.2013 ist noch Zeit. :wink: Ob in dem Fall auch Obiges greifen wird, kann ich ned 100%ig sagen, nehme es aber fast an. :?
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emu
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von emu »

In-sei-da hat geschrieben:Da gibt es noch einen zusätzlichen, ned sehr bekannten Verweis, der Studien, die aus einem "gleichen Pool" kommen, gleich setzt und LVen sowohl für das eine wie auch für das andere Studium anerkennt.
Ich lerne immer gerne dazu, aber dieser Thread ist diesbezüglich sehr frustrierend. Alle möglichen Stellen wissen von dieser obskuren Regelung, aber niemand will mir die genaue Rechtsgrundlage verraten. Da muss es doch einen Paragraphen geben, den ich bisher in meiner juristischen Laienhaftigkeit übersehen habe!
In-sei-da hat geschrieben:"Herr Adis, das betrifft nur einen sehr kleinen Prozentsatz an Studierenden - weniger als 1 Prozent. Glauben Sie wirklich, wir veröffentlichen das und können uns dann mit 80% Studierenden auseinandersetzen, die glauben, dass es auf sie zutrifft, was aber ned der Fall ist, weil sie die Bestimmung falsch lesen?"
Das muss der Grund sein, warum die Studienzulassung bei Spezialfällen generell planlos agiert und die Schuld bei Studierenden sucht, auch wenn sie offensichtlich selbst den Fehler gemacht hat. Sorry, aber recht viel zynischer kann eine Universität gar nicht auf ihre Angehörigen herabschauen.
In-sei-da

Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Ich lerne immer gerne dazu, aber dieser Thread ist diesbezüglich sehr frustrierend.
Jo, des ist wohl wahr.

emu hat geschrieben:Alle möglichen Stellen wissen von dieser obskuren Regelung, . . .
:lol: Haha, guter Witz. Ich habe über ´ne Stunde gebraucht, bis ich dort war, dass ich mir das erklären lassen konnte. Von der Regelung wissen mE ned viele Leute. Nachvollziehen kann ich es immer noch ned ganz wirklich.

Auf der einen Seite werden die Prüfungen zwar herangezogen, um sie mal eben locker anzuerkennen, aber auf der anderen muss der Student rennen, damit sie auch real anerkannt sind.
Und die Diplomarbeit erkennt man hinkünftig dann nimmer an.
Logisch ist das in meinen Augen ned.

emu hat geschrieben:. . ., aber niemand will mir die genaue Rechtsgrundlage verraten. Da muss es doch einen Paragraphen geben, den ich bisher in meiner juristischen Laienhaftigkeit übersehen habe!
Ich würde ja sofort, wenn ich wüßte, wo man´s findet. Weiß ich aber ned. Mir wurde auch nur mitgeteilt, dass es den gibt. Und er scheint ned ganz offensichtlich findbar zu sein.

emu hat geschrieben:IchDas muss der Grund sein, warum die Studienzulassung bei Spezialfällen generell planlos agiert und die Schuld bei Studierenden sucht, auch wenn sie offensichtlich selbst den Fehler gemacht hat.
Die haben ja dann keinen Fehler gemacht. Studiengebühr wurde ja zu Recht vorgeschrieben. Die Kollegin, die ich bei meiner Suche allerdings zuerst angerufen habe und die lt. HP für derlei zuständig sein soll, kannte sich gleich mal ned aus. :roll: Da musste ich weiter hoch bohren. :roll:

emu hat geschrieben:Sorry, aber recht viel zynischer kann eine Universität gar nicht auf ihre Angehörigen herabschauen.
Das sehe ich genauso. Aber ich bin halt dann nur ein kleiner Angehöriger, dessen Meinung etwas weiter oben ned viel zählt.
Und naja, ich habe das Problem natürlich ned. "Herr Adis, das lassen Sie mal unsere Sorge sein!". :|
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Grinsekatzenmeister
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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von Grinsekatzenmeister »

Vielen Dank für eure Statements dazu!
Ich werd also mal sicherheitshalber das Geld für die Studiengebühren auf die Seite legen und mal schauen, was die Inskriptionsstelle sagen wird, wenn ich mich dann für den Master inskribiere.
Eigentlich fänd ichs in meiner studentischen Naivität ja logisch, wenn man die Studien Bachelor/Master so behandelt wie ein Doktorat -zumindest studiengebührenteschnisch. Denn schließlich kann ich ja auch ein anderes Studium außer DP im Master weitermachen... sprich es wird dann zu einem anderen Studium...
aber die Herrschaften ganz oben werden sich sicherlich was dabei gedacht haben :P

@ In-sei-da: möchte den MA aus den selben Gründen machen wie die Stduentin, die vorige Woche wegen der Konversatorien und der Phraseologie angefragt hat :wink:
campina

Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)

Beitrag von campina »

Ich studiere zwar weder in Wien noch Deutsch :) aber kann vielleicht trotzdem etwas beitragen, die Gesetzeslage sollte ja Österreichweit gleich sein. Bin zur Zeit an der Uni Innsbruck Englisch Lehramt und Diplom inskribiert, mich betrifft die neue Regelung daher auch. Bei uns gibt es, brave Uni ;), genaue Informationen zu der Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer bei ähnlichen Studien. Wie bereits erwähnt, wenn die Studien aus dem gleichen Pool kommen, werden die Semester zB aus Lehramt für ein neu inskribiertes Diplomstudium gezählt.

Aber seien wir mal ehrlich, das ist ja auch logisch. Wir wollen uns die ganzen Lehrveranstaltungen anrechnen lassen, aber bei der Berechnung der Mindeststudiendauer dürfen sie die Semester, in denen diese Lehrveranstaltungen besucht wurden, nicht mitrechnen? [-X Jeder sollte in der Mindeststudienzeit studieren, meine Meinung.

Hier die Infos der Uni Innsbruck:


Vorgesehene Studiendauer / Vorstudien

Es hängt von der Studienart ab, wie die vorgesehene Studiendauer berechnet wird und welche Vorstudiensemester bei der Berechnung der bisherigen Gesamtstudiendauer einbezogen werden.


Bachelorstudien

Vorgesehene Studiendauer:

* Regelstudiendauer (laut Studienplan)
* plus 2 Toleranzsemester

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Bachelorstudiums werden eingerechnet, wenn die erste und zweite Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Bachelorstudium übereinstimmen.
Bsp.: Sie studieren seit 2 Semestern das Bachelorstudium Informatik C 033 521 in der Studienplanversion 2007W.
Davor haben Sie 3 Semester lang das Bachelorstudium Informatik C 033 521 in der Studienplanversion 2001W gemeldet.
Ihre Gesamtstudiendauer beträgt also bisher 5 Semester.


Masterstudien

Vorgesehene Studiendauer:

* Regelstudiendauer (laut Studienplan)
* plus 2 Toleranzsemester

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Masterstudiums werden eingerechnet, wenn die erste und zweite Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Masterstudium übereinstimmen.
Bsp.: Sie studieren seit 3 Semestern das Masterstudium Informatik C 066 921 in der Studienplanversion 2007W.
Davor haben Sie 3 Semester lang das Masterstudium Informatik C 066 921 in der Studienplanversion 2001W gemeldet.
Ihre Gesamtstudiendauer beträgt also bisher 6 Semester.


Diplomstudien, Lehramtsstudien

Vorgesehene Studiendauer:

Erster Studienabschnitt:

* Regelstudiendauer (laut Studienplan)
* plus 2 Toleranzsemester

Zweiter Studienabschnitt:

* Regelstudiendauer (laut Studienplan)
* plus 2 Toleranzsemester
* plus 1 Zusatzsemester, falls Sie den 1. Abschnitt in der Regelstudiendauer absolviert haben

Dritter Studienabschnitt (wo vorhanden):

* Regelstudiendauer (laut Studienplan)
* plus 2 Toleranzsemester
* plus 1 Zusatzsemester, falls Sie den 2. Abschnitt in der Regelstudiendauer absolviert haben

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Diplom- oder Lehramtstudiums werden eingerechnet, wenn das "Studienkonto" mit Ihrem aktiven Diplom- oder Lehramtsstudium übereinstimmt und die Semester sich auf den gleichen Studienabschnitt beziehen wie der Studienabschnitt, in dem Sie sich gerade befinden. Das Studienkonto kennzeichnet die "Verwandtschaft" bzw. Fachgleichheit mit anderen Studien.
Bsp.: Sie studieren seit 1 Semester das Lehramtsstudium UF Geschichte und Sozialkunde und UF Deutsch C 190 313 333 in der Studienplanversion 2001W. Sie befinden sich im 1. Studienabschnitt.
Davor haben Sie 3 Semester lang das Diplomstudium Deutsche Philologie C 332 in der Studienplanversion 2001W gemeldet (1. Abschnitt).
Das UF Deutsch und das Diplomstudium Deutsche Philologie besitzen dasselbe Studienkonto, die Semester beziehen sich auf den gleichen Studienabschnitt – Ihre Gesamtstudiendauer beträgt also bisher 4 Semester.


Zuordnung eines Semesters zu einem Studienabschnitt:

Auf Ihrem Studienblatt finden Sie das Diplomprüfungsdatum, an dem Sie bei Ihrem Diplom- oder Lehramtsstudium einen Studienabschnitt abgeschlossen haben.

Liegt das Datum vor dem 1. Dezember, wird das gesamte Wintersemester dem nächsten Abschnitt zugeordnet.

Liegt das Datum vor dem 1. Mai, wird das gesamte Sommersemester dem nächsten Abschnitt zugeordnet.


Doktoratsstudien

Vorgesehene Studiendauer:

* Regelstudiendauer (laut Studienplan)
* plus 2 Toleranzsemester

Eingerechnete Vorstudiensemester:

Gemeldete Semester eines anderen Doktoratsstudiums werden eingerechnet, wenn die erste Studienkennzahl mit Ihrem aktiven Doktoratsstudium übereinstimmt. Bei 6-semestrigen Doktoratsstudien werden außerdem gemeldete Semester eines 4-semestrigen Doktoratsstudium eingerechnet, wenn das "Studienkonto" übereinstimmt. Das Studienkonto kennzeichnet die "Verwandtschaft" bzw. Fachgleichheit mit anderen Studien.
Bsp.: Sie studieren seit 3 Semestern das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften, Dissertationsgebiet Pharmazie C 091 449 in der Studienplanversion 2001W.
Davor haben Sie 2 Semester lang das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften, Dissertationsgebiet Physik C 091 411 in der Studienplanversion 2001W gemeldet.
Ihre Gesamtstudiendauer beträgt also bisher 5 Semester.
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