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Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Termine/Fristen:
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Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
Wenn ich das Pädagogisches Praktikum (Seminar und Supervision-empfohlen ab dem 3. Semester) im 4. Semester nicht machen kann, weil mir aus Lehramt Geschichte die Voraussetzung (Grundkurs Fachdidaktik) dafür fehlt, es also erst im 5. Semester mache, wo ich eigentlich schon das fachbezogene Praktikum machen sollte, überschreite ich dann das Toleranzsemester für den 1. Abschnitt aus Lehrerinnenbildung und muss Studiengebühren zahlen?
Oder kann man den ersten Abschnitt schon einreichen, wenn man
* 1.3. § Bildungstheorie und Gesellschaftskritik (VO oder UE 1 SST) (2 ECTS-Pkte)
* 1.4. § Theorie der Schule (VO oder UE 1 SST) (2 ECTS-Pkte)
* 1.5. § Pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung (VO oder UE 1 SST) (2 ECTS-Pkte)
absolviert hat (und das PÄP und die Schulpraktische Ausbldung sind separat)?
Danke für die Bemühungen!
Oder kann man den ersten Abschnitt schon einreichen, wenn man
* 1.3. § Bildungstheorie und Gesellschaftskritik (VO oder UE 1 SST) (2 ECTS-Pkte)
* 1.4. § Theorie der Schule (VO oder UE 1 SST) (2 ECTS-Pkte)
* 1.5. § Pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung (VO oder UE 1 SST) (2 ECTS-Pkte)
absolviert hat (und das PÄP und die Schulpraktische Ausbldung sind separat)?
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Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt. Es ist schwieriger eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern, als ein Atom. Albert Einstein
Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
Das PÄP brauchst du zum Einreichen des 1. Abschnittes schon.
Was mir bei deiner Beschreibung aber neu ist: seit wann ist eine Didaktik LV eines Unterrichtsfaches eine Voraussetzung für das PÄP? Dieses ist doch fachunabhängig. Also, klär mich bitte auf, wo du das her hast.
Was mir bei deiner Beschreibung aber neu ist: seit wann ist eine Didaktik LV eines Unterrichtsfaches eine Voraussetzung für das PÄP? Dieses ist doch fachunabhängig. Also, klär mich bitte auf, wo du das her hast.
Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
hat mich auch gewundert, aber ich habs von prof. schwarcz, dem studienprogrammleiter von geschichte
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt. Es ist schwieriger eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern, als ein Atom. Albert Einstein
Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
also wenn, dann muss das schon von der felp selbst vorgegeben sein und schriftlich hast du das vermutlich auch nicht, oder?
die voraussetzungen für das päp ist die studieneingangsphase der felp (vo und ps), siehe folgender link:
http://ssc-philbild.univie.ac.at/index.php?id=paep
außerdem hat das päp nur bezug zu einem uf, d.h. du musst das gar nicht unbedingt in geschichte machen.
fazit: melde dich für das päp an!
die voraussetzungen für das päp ist die studieneingangsphase der felp (vo und ps), siehe folgender link:
http://ssc-philbild.univie.ac.at/index.php?id=paep
außerdem hat das päp nur bezug zu einem uf, d.h. du musst das gar nicht unbedingt in geschichte machen.
fazit: melde dich für das päp an!
Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
sehe gerade, dass die supervision nicht im vlvz steht. ist die dann automatisch beim päp dabei? ps.danke für die informationen!
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt. Es ist schwieriger eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern, als ein Atom. Albert Einstein
Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
wenn die supervision nicht angeboten wird, entfällt sie. sieh dir bitte mal genau die infos zum päp auf der homepage vom felp an. da steht das auch drinnen.
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
auf deine Fragen, bzgl. der Studiengebühren:
Ich dachte mir, dass sowieso 2 Toleranzsemester für ein Diplomstudium vorgesehen sind, bevor man Studiengebühren zahlen muss. Und ein Lehramtsstudium fällt ja unter Diplomstudium oder?
Ich dachte mir, dass sowieso 2 Toleranzsemester für ein Diplomstudium vorgesehen sind, bevor man Studiengebühren zahlen muss. Und ein Lehramtsstudium fällt ja unter Diplomstudium oder?
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
du hast im LA-studium jeweils 1 toleranzsemester in jedem abschnitt. d.h. du hast für den 1.abschnitt 5 semester zeit, für den zweiten 6 semester. wenn du das PÄP also im 5. sem. machst ist das kein problem. hauptsache im 1.abschnitt, weils ja zum 1.abschnitt dazugehört.
aja und das PÄP ist zumindest in Englisch schon mit einem fachdidaktik-kurs verbunden, der zuvor oder währenddessen absolviert werden muss. zumindest wenn man das PÄP in Englisch macht. weiß nicht wo das steht, ich habs auch nur zufällig richtig gemacht...
lg
aja und das PÄP ist zumindest in Englisch schon mit einem fachdidaktik-kurs verbunden, der zuvor oder währenddessen absolviert werden muss. zumindest wenn man das PÄP in Englisch macht. weiß nicht wo das steht, ich habs auch nur zufällig richtig gemacht...
lg
Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
anmelden konnte ich mich jedenfalls und den gk fachdidaktik mach ich sowieso (hoffentlich krieg ich auch nen platz). ich machs also nebenbei, obwohls voraussetzung wäre (so stehts da). ich werds dem prof einfach sagen.
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
Aber bei studentpoint steht so:
Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt)
und weiters
An der Universität Wien werden im Rahmen der Diplomstudien 6 Einzelstudien und 24 Unterrichtsfächer angeboten. Jeweils zwei Unterrichtsfächer müssen für ein Lehramtsstudium kombiniert werden.
also ich les da heraus, dass das LA-Studium unter Diplomstudium fällt und man daher 2 Toleranzsemester hat! Oder seht ihr das anders??
Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt)
und weiters
An der Universität Wien werden im Rahmen der Diplomstudien 6 Einzelstudien und 24 Unterrichtsfächer angeboten. Jeweils zwei Unterrichtsfächer müssen für ein Lehramtsstudium kombiniert werden.
also ich les da heraus, dass das LA-Studium unter Diplomstudium fällt und man daher 2 Toleranzsemester hat! Oder seht ihr das anders??
Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
Nee, stimmt so. Je ein Toleranzsemester pro Abschnitt (wie Du gleich oben richtig zitiert hast). Dann sind´s zwei.Verena2605 hat geschrieben:also ich les da heraus, dass das LA-Studium unter Diplomstudium fällt und man daher 2 Toleranzsemester hat! Oder seht ihr das anders??
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
Also bist du dir da ganz sicher?? Hab mich voll drauf eingestellt, dass ich zwei Toleranzsemester pro Abschnitt habe:(
Geht das auch, dass ich für den 1. Abschnitt gleich alle zweit verwende, und dann halt im 2. Abschnitt keines mehr habe??
Geht das auch, dass ich für den 1. Abschnitt gleich alle zweit verwende, und dann halt im 2. Abschnitt keines mehr habe??
Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
ist es nicht so, dass man für das unterrichtsfach deutsch 6 semester brauchen kann, ohne gebühren zu bezahlen?
aber so weit ich informiert bin, muss man, wenn man studienbeihilfe bezieht, in 5 semestern mit dem 1. abschnitt fertig sein, um die studienbeihilfe + familienbeihilfe nicht zu verlieren.
so sollte es doch sein, oder?
aber so weit ich informiert bin, muss man, wenn man studienbeihilfe bezieht, in 5 semestern mit dem 1. abschnitt fertig sein, um die studienbeihilfe + familienbeihilfe nicht zu verlieren.
so sollte es doch sein, oder?
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
wenn das stimmt, könnte ich also doch für Geschichte (1. Studienabschnitt 5 Semester) theoretisch 7 Semester brauchen, ohne Studiengebühren bezahlen zu müssen, da ich keine Studienbeihilfe bekomme??
Das ist alles so kompliziert, wo ruft man da am besten an, um eine Antwort auf solche Fragen zu bekommen?
Das ist alles so kompliziert, wo ruft man da am besten an, um eine Antwort auf solche Fragen zu bekommen?
Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
für familienbeihilfe und studienbeihilfe gilt mindestzeit+1 toleranzsemester (weiß ich von jemandem, der den erstenb abschnitt bald einreichen muss) und ehrlich gesagt habe ich auch studiengebühren-und leistungsmäßig so geplant, dass ich nur ein toleranzsemester pro abschnitt hab.
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
1. Habe das PÄP im 5. Semester gemacht, aber die Note wurde heute eingetragen, also ist es ein Datum aus dem 6. Semester. Die Mindestzeit sind 4 Semester habe ich einmal gehört, auch wenn ich nichts finden konnte. jetzt schicke ich dem Finanzamt den ersten Abschnitt. Werden die jetzt eine Rückzahlung der Familienbeihilfe fordern?
2. Ich habe vor dem Wehcsel auf Lehramt 1 Semester Gecshichte Diplom studiert und mir wurde erklärt, dass das als Semester zu Geschichte zählt, weil LA auch ein Diplomstudium ist. Ich habe das in der Planung für Geschichte berücksichtigt, aber zählt das Semester auch für Deutsch und die LehrerInnenbildung. Dann hätte ich nämlich in Deutsch auch ein Toleranzsemester überschritten. Das wäre gemein, weil ich konnte im Rahmen des Diplomstudiums Geschichte noch gar keine Deutschfächer oder Pädagogik-Fächer machen.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
2. Ich habe vor dem Wehcsel auf Lehramt 1 Semester Gecshichte Diplom studiert und mir wurde erklärt, dass das als Semester zu Geschichte zählt, weil LA auch ein Diplomstudium ist. Ich habe das in der Planung für Geschichte berücksichtigt, aber zählt das Semester auch für Deutsch und die LehrerInnenbildung. Dann hätte ich nämlich in Deutsch auch ein Toleranzsemester überschritten. Das wäre gemein, weil ich konnte im Rahmen des Diplomstudiums Geschichte noch gar keine Deutschfächer oder Pädagogik-Fächer machen.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
Zu 2. kann ich was sagen, hatte dasselbe Problem, sogar mit 2 Semestern Unterschied.
Der Studienbeihilfenbehörde war das piepegal, ich muss den 1. Abschnitt vom Zweitfach ohne Toleranzsemester und sogar ein Semester unter Mindestzeit schaffen (was ich mit Ach und Krach hinkriegen werde).
Das Finanzamt (Familienbeihilfe) war sehr kulant, rechnete mein Zweitfach als komplett "neues" Studium und ich hätte sogar noch 1 Jahr (also die 2 Semester, die mir fürs Zweitfach fehlten) Zeit, den 1. Abschnitt (für Pädagogik und Zweitfach) abzuschließen.
Leider kannst du gegen die Beschlüsse kaum was machen und mir scheint, das wird immer individuell bzw. je nach Zuständigen beurteilt. Am besten immer vor Ablauf der Fristen persönlich bei den Institutionen bzw. deinen Zuständigen erscheinen und dich erkundigen. So weißt du ehestmöglich, woran du bist und kannst womöglich noch gegensteuern. Aber wie gesagt: So früh wie möglich
Der Studienbeihilfenbehörde war das piepegal, ich muss den 1. Abschnitt vom Zweitfach ohne Toleranzsemester und sogar ein Semester unter Mindestzeit schaffen (was ich mit Ach und Krach hinkriegen werde).
Das Finanzamt (Familienbeihilfe) war sehr kulant, rechnete mein Zweitfach als komplett "neues" Studium und ich hätte sogar noch 1 Jahr (also die 2 Semester, die mir fürs Zweitfach fehlten) Zeit, den 1. Abschnitt (für Pädagogik und Zweitfach) abzuschließen.
Leider kannst du gegen die Beschlüsse kaum was machen und mir scheint, das wird immer individuell bzw. je nach Zuständigen beurteilt. Am besten immer vor Ablauf der Fristen persönlich bei den Institutionen bzw. deinen Zuständigen erscheinen und dich erkundigen. So weißt du ehestmöglich, woran du bist und kannst womöglich noch gegensteuern. Aber wie gesagt: So früh wie möglich
"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!" (Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
vielen dank für die schnelle rückmeldung! also sollte ich mir keine sorgen machen, dass das diplomsemester geschichte auch für das uf deutsch und die lehrerinnenbildung schon zählt (um studienbeihilfe gehts bei mir nicht)? werde mal persönlich hinschauen! weißt du zufällig wie das ist, wenn die note ein semester nach dem toleranzsemester eingetragen wurde? auf dem prüfungspass für lehrerinnenbildung muss man das semester der lv hinschreiben und das datum. was wird gewertet?
und was mich noch interessiert hätte. 1. ich muss mit den bestätigungen der einzelnen fächer (also dem kopierten prüfungspass oder?) zum ssc des hauptfaches gehen und dann bekomme ich das diplomzeugnis oder? 2. brauche ich dann sonst noch etwas mit bzw. wie lange dauert das? 3.braucht das finanzamt wirklich das diplomzeugnis oder reichen die unterschriebenen prüfungspässe auch (bei der lehrerinnenbildung hängen der 1. und 2. abschnitt ja zusammen-was tu ich da?)?
und was mich noch interessiert hätte. 1. ich muss mit den bestätigungen der einzelnen fächer (also dem kopierten prüfungspass oder?) zum ssc des hauptfaches gehen und dann bekomme ich das diplomzeugnis oder? 2. brauche ich dann sonst noch etwas mit bzw. wie lange dauert das? 3.braucht das finanzamt wirklich das diplomzeugnis oder reichen die unterschriebenen prüfungspässe auch (bei der lehrerinnenbildung hängen der 1. und 2. abschnitt ja zusammen-was tu ich da?)?
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
Wie gesagt, ich kann nur von mir sprechen und bei mir war man kulant. Ein anderer Betreuer kann ganz anders reagieren und mit voller "Härte" vorgehen. Man hat mir indirekt zu verstehen gegeben, dass auch das üblich sein kann.
Soweit ich weiß, gilt die Nachfrist bis 30.11. Wichtig ist also nur, dass du die LV bereits im SoSe (also in deinem Toleranzsemester, so wie ich das verstanden habe) absolviert hast; die Note dazu kam halt später, aber das sollte innerhalb der Nachfrist kein Problem sein.
Zu den anderen Fragen kann ich nichts sagen, ich reiche erst alles im Februar/ März ein.
Soweit ich weiß, gilt die Nachfrist bis 30.11. Wichtig ist also nur, dass du die LV bereits im SoSe (also in deinem Toleranzsemester, so wie ich das verstanden habe) absolviert hast; die Note dazu kam halt später, aber das sollte innerhalb der Nachfrist kein Problem sein.
Zu den anderen Fragen kann ich nichts sagen, ich reiche erst alles im Februar/ März ein.
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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
ok passt,vielen dank! habe gesehen, dass man bei der lehrerinnenbildung drei wochen warten muss, bis man den prüfungspass zurückkriegt. die versicherung (bin bei meinem vater mitversichert) will aber bis 30. november die bestätigung des finanzamts über den weiterbezug der familienbeihilfe. das ginge sich dann ja nicht aus oder kann ich eine bestätigung für das finanzamt von der sekretärin verlangen (in den anderen fächern hab ich direkt anch dem einreichen bestätigungen erhalten). bzw. wäre fr. schrittesser so kulant, das zu beschleunigen in diesem fall,wenn ich persönlich hingehe? habt ihr da erfahrungen?
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