Hallo,
Meine Krankenkasse verlangt von mir einen Leistungsnachweis für das letzte Studienjahr. Ich hab das Formular online gefunden und mir beim Ausfüllen einige Fragen gestellt.
1.) Was genau ist die "Zahl der inskribierten Semester? Sind damit die bisher absolvierten gemeint?
2.) Was darf ich unter "einrechenbaren" Semestern verstehen?
3.) Muss ich ALLE Prüfungen angeben, oder reichen die geforderten 8 Semesterwochenstunden?
4.) Abgabe erfolgt beim Tresen in der Nähe der FB Germanistik, richtig?
Bin für jeden heißen Tipp dankbar
LG
NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
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- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Formular "Nachweis über den Studienerfolg"
- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
- Wohnort: Am Puls der Zeit
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Re: Formular "Nachweis über den Studienerfolg"
Ein solches Formular existiert nicht, du hast es eventuell mit den Formularen für die Freien Wahlfächer verwechselt. Akzeptiert werden nur Sammelzeugnisse (und die wenigen verbliebenen Einzelzeugnisse vor allem an der LehrerInnenbildung), die du bei den diversen Selbstbedienungsterminals ausdrucken kannst.
Re: Formular "Nachweis über den Studienerfolg"
Aha, okay. Danke für die Info!
Ich habs nicht mit dem Wahlfächerformular verwechselt, sondern war durch die Formulierung meiner Krankenkasse etwas verwirrt. Die verlangt nämlich eine "Bestätigung über den Studienerfolg", welche durch ein gleichnamiges "Universitätsformular" gegeben sein soll.
Daraufhin hab ich den Begriff über die Uni-Homepage gesucht und bin auf dieses ominöse Formular gestoßen.
Werde jetzt das Sammelzeugnis hinschicken und hoffen, dass sie das zufrieden stimmt...
Ich habs nicht mit dem Wahlfächerformular verwechselt, sondern war durch die Formulierung meiner Krankenkasse etwas verwirrt. Die verlangt nämlich eine "Bestätigung über den Studienerfolg", welche durch ein gleichnamiges "Universitätsformular" gegeben sein soll.
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