NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Einreichen des 1. Abschnitts
Einreichen des 1. Abschnitts
Habe gehört, dass man beim Einreichen alle Studienbuchblätter braucht. Blöderweise finde ich das vom SoSe09 nicht. Kann man da was machen?
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt. Es ist schwieriger eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern, als ein Atom. Albert Einstein
Re: Einreichen des 1. Abschnitts
nein, du brauchst nicht alle studienbuchblätter. zum einreichen siehe: http://spl.univie.ac.at/index.php?id=19134
-
- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Abschnitts
wo findet man eigentlich so einen bogen für das lehramt PP und für die pädagogischen prüfungen??
irgendwie ist auf den jeweiligen spls nicht viel zu finden : (
irgendwie ist auf den jeweiligen spls nicht viel zu finden : (
Re: Einreichen des 1. Abschnitts
für pp gibts keinen prüfungspass und den für pädagogik kriegst du nur persönlich im sekretariat der felp.
-
- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Abschnitts
ah ok. dh ich kann gar nicht iwie den ersten abschnitt einreichen? bzw das kontrolliert keiner oder wie?
Re: Einreichen des 1. Abschnitts
doch, du brauchst natürlich dazu dein sammelzeugnis. am besten für pp ist, du kopierst es und streichst die absolvierten lvs für den 1. abschnitt gleich an.
-
- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Abschnitts
ok supii danke
Re: Einreichen des 1. Abschnitts
Ich habe gehört, dass man beim Einreichen im Falle des Lehramtsstudiums erst das Zweitfach und dann das Erstfach einreichen muss.
Stimmt das?

Re: Einreichen des 1. Abschnitts
Nö.
Hab's auch andersrum gemacht damals...
Hab's auch andersrum gemacht damals...