Habe gerade in einem anderen Thread gelesen, dass man eine Begründung anführen sollte. Nun möchte ich mir die freien WF aus einem bereits abgeschlossenen BWL-Studium anrechnen lassen, wobei mir da eine Begründung relativ schwer fällt. Die Fächer werden ja erst nachträglich zu freien WF, nicht weil ich das zuvor so geplant hatte. Vielleicht war ja jemand von euch schon in einer ähnlichen Situation und kann mir da ein wenig weiterhelfen.
(Oder soll da einfach stehen, warum die Fächer aus meiner Sicht zum UF Deutsch passen?)
Danke und schönen Gruß
ndm
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Genehmigung der freien Wahlfächer (aus absolviertem Studium)
Re: Genehmigung der freien Wahlfächer (aus absolviertem Studium)
Du solltest schauen, ob es sich bei der Frage um einen Diplomstudierenden handelt. Die müssen bei eigener Zusammenstellung ´ne Begründung schreiben.ndm hat geschrieben:Habe gerade in einem anderen Thread gelesen, dass man eine Begründung anführen sollte.
Für die 8 SSt. beim Lehramt ist das nicht von Nöten.
Re: Genehmigung der freien Wahlfächer (aus absolviertem Studium)
Aha...na dann umso besser.
Besten Dank für die Information!
Besten Dank für die Information!