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Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Offzielle Infostelle gesucht: Einreichen 1. Abschnitt
-
- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Offzielle Infostelle gesucht: Einreichen 1. Abschnitt
Ich möchte/muss nach diesem Semester den ersten Abschnitt in LA-Deutsch und LA-PP einreichen.
Meine Frage ist nun, wie das aussieht, da ich einige Proseminararbeiten auch zum Schreiben habe und da die jeweilige Deadline bis zum 30.4. gehen (oder ein Prüfungstermin findet erst Mitte April statt von diesem Semester!). Ist das möglich diese Deadlines auszunutzen oder bekomme ich Schwierigkeiten, wenn ich erst Ende Mai oder so den ersten Abschnitt einreiche. (Da die Benotung ja nochmals 2-4 Wochen in Anspruch nehmen kann)
Mir ist klar, dass ich dann die Familienbeihilfe für die paar Monate erst nach dem Einreichen nachgezahlt bekomme aber wie sieht das dann aus mit dem Belegen von Seminaren im zweiten Abschnitt, bzw. mit der Anmeldung von Seminaren via Univis? (Bzw. ich müsste ja wieder Studiengebühren zahlen im SS2010 und die Einzahlfrist endet denke ich auch irgendwann im April/Mai? Bin ich bis dorthin gesperrt für das Semester?)
Bitte um baldige Auskunft, bis WANN man den ersten Abschnitt nun WO einreichen muss!
Danke vielmals!
Meine Frage ist nun, wie das aussieht, da ich einige Proseminararbeiten auch zum Schreiben habe und da die jeweilige Deadline bis zum 30.4. gehen (oder ein Prüfungstermin findet erst Mitte April statt von diesem Semester!). Ist das möglich diese Deadlines auszunutzen oder bekomme ich Schwierigkeiten, wenn ich erst Ende Mai oder so den ersten Abschnitt einreiche. (Da die Benotung ja nochmals 2-4 Wochen in Anspruch nehmen kann)
Mir ist klar, dass ich dann die Familienbeihilfe für die paar Monate erst nach dem Einreichen nachgezahlt bekomme aber wie sieht das dann aus mit dem Belegen von Seminaren im zweiten Abschnitt, bzw. mit der Anmeldung von Seminaren via Univis? (Bzw. ich müsste ja wieder Studiengebühren zahlen im SS2010 und die Einzahlfrist endet denke ich auch irgendwann im April/Mai? Bin ich bis dorthin gesperrt für das Semester?)
Bitte um baldige Auskunft, bis WANN man den ersten Abschnitt nun WO einreichen muss!
Danke vielmals!
Re: Offzielle Infostelle gesucht: Einreichen 1. Abschnitt
WO man einreichen muss, steht auf der SPL-HP unter "Rund ums Einreichen". Da steht auch, was man alles braucht. Ich pfleg die Seite ned umsonst als Administrator. Die Studierenden sollen auch was davon haben.finparfaite hat geschrieben:Bitte um baldige Auskunft, bis WANN man den ersten Abschnitt nun WO einreichen muss!
Der Studienplan von Diplom und Lehramt ist nicht im System hinterlegt. Dh, man kann sich für SEe anmelden. Da muss man halt dem Lehrenden den 1. Abschnitt als absolviert nachweisen. Die geben aber oft bissl länger Zeit dazu. Da man den 1. Abschnitt jederzeit einreichen kann und ein Blattl abgestempelt zurückbekommt (welches und was steht dann auch auf der SPL-HP, deren Link man allenfalls auch hier in meiner Signatur findet), kann man dann ja den 1. Abschnitt als absol4t nachweisen.
Wie das mit den Beihilfen ausschaut, weiß ich ned genau und dürfte auch nichts Offizielles dazu verlautbaren.
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Offzielle Infostelle gesucht: Einreichen 1. Abschnitt
Danke erstmals!
Kann mir wer sagen wo ich dann nachfragen muss? Am Finanzamt, hab grad diese Mail bekommen:
Die Einzahlungsfrist beginnt am 11. Jänner und endet am 15. März. Die Nachfrist, in der Sie um 10 % mehr Studienbeitrag bezahlen müssen, beginnt am 16. März und endet am 30. April. Der ÖH-Beitrag erhöht sich in dieser Zeit nicht.
Einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages müssen Sie bis 31. März 2010 stellen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.
Das heißt bis 30.4. müsste ich das einzahlen, ABER ich krieg ja manche Arbeitsnoten erst nach 30.4. eingeschrieben und kann folgedessen den ersten Abschnitt erst nachher einreichen?
Und muss ich nun extra einen Erlass des Studienbeitrags stellen, weil ich ja wieder mit einem neuen Abschnitt (Semester) beginne, oder zahl ich dann am Schluss einfach nichts? Versteh das nicht ganz, denn ich will ja nicht automatisch fürs SS 2010 gesperrt werden??
Kann mir wer sagen wo ich dann nachfragen muss? Am Finanzamt, hab grad diese Mail bekommen:
Die Einzahlungsfrist beginnt am 11. Jänner und endet am 15. März. Die Nachfrist, in der Sie um 10 % mehr Studienbeitrag bezahlen müssen, beginnt am 16. März und endet am 30. April. Der ÖH-Beitrag erhöht sich in dieser Zeit nicht.
Einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages müssen Sie bis 31. März 2010 stellen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.
Das heißt bis 30.4. müsste ich das einzahlen, ABER ich krieg ja manche Arbeitsnoten erst nach 30.4. eingeschrieben und kann folgedessen den ersten Abschnitt erst nachher einreichen?
Und muss ich nun extra einen Erlass des Studienbeitrags stellen, weil ich ja wieder mit einem neuen Abschnitt (Semester) beginne, oder zahl ich dann am Schluss einfach nichts? Versteh das nicht ganz, denn ich will ja nicht automatisch fürs SS 2010 gesperrt werden??
Re: Offzielle Infostelle gesucht: Einreichen 1. Abschnitt
Erlass des Studienbeitrages ist was anderes wie Rückerstattung. Das gibt´s dann allenfalls auch noch.
Wenn Du bis 30.4. den Abschnitt zwar fertig, aber noch nicht eingereicht hast, empfiehlt es sich, den Studienbeitrag zu zahlen, damit man nicht aus dem Studium fällt und nach der Einreichung, ´nen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages zu stellen.
Infos findest hier: http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=593
Abschnitt einreichen kann man übrigens immer.
Wenn Du bis 30.4. den Abschnitt zwar fertig, aber noch nicht eingereicht hast, empfiehlt es sich, den Studienbeitrag zu zahlen, damit man nicht aus dem Studium fällt und nach der Einreichung, ´nen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages zu stellen.
Infos findest hier: http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=593
Abschnitt einreichen kann man übrigens immer.
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Offzielle Infostelle gesucht: Einreichen 1. Abschnitt
Danke sehr!
Die gleiche Info hab ich grad bei der Studentpointauskunft auch bekommen!
Also für alle:
Wenn die letzten Prüfungen noch innerhalb des 30.4. sind (nicht die Benotung, sondern der Prüfungstermin) soll man den Studienbetrag vorher einzahlen, danach bekommt man irgendwann die Note, macht den ersten Abschnitt (Formulare, etc.) fertig und stellt dann einen Antrag auf Rückerstattung.
Die gleiche Info hab ich grad bei der Studentpointauskunft auch bekommen!
Also für alle:
Wenn die letzten Prüfungen noch innerhalb des 30.4. sind (nicht die Benotung, sondern der Prüfungstermin) soll man den Studienbetrag vorher einzahlen, danach bekommt man irgendwann die Note, macht den ersten Abschnitt (Formulare, etc.) fertig und stellt dann einen Antrag auf Rückerstattung.
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- Germling
- Beiträge: 379
- Registriert: Mo 25.Aug 2008, 11:02
Re: Offzielle Infostelle gesucht: Einreichen 1. Abschnitt
Das Formular zum Einreichen des 1. Abschnittes für Lehramt Deutsch ist ja nicht mehr aktuell. Soll man das selbst so ändern, dass es passt? Auch die Kennzahlen vor den LVs stimmen nicht mit überein.
Und kann ich den 1. Abschnitt auch im Juli einreichen? Und geht sich dann alles aus, damit ich im Oktober ohne Probleme mit dem 2. Abschnitt beginnen kann?
Und kann ich den 1. Abschnitt auch im Juli einreichen? Und geht sich dann alles aus, damit ich im Oktober ohne Probleme mit dem 2. Abschnitt beginnen kann?
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Offzielle Infostelle gesucht: Einreichen 1. Abschnitt
Ich weiß jetzt nicht, ob das alles so stimmt, aber anscheinend einfach händisch umschreiben, bzw zum Beispiel neben Textanalyse Methoden I hinschreiben, nur als Beispiel und dann fertig ausfüllen.
Mir wurde gesagt, dass das Zeugnis nach dem Einreichen 2-3 Wochen dauert bis alles fertig ist. Also das sollte sich locker für dich ausgehen : ) .. zumal die meisten Professoren es auch akzeptieren, wenn man das Formular nachbringt innerhalb des Semesters
Mir wurde gesagt, dass das Zeugnis nach dem Einreichen 2-3 Wochen dauert bis alles fertig ist. Also das sollte sich locker für dich ausgehen : ) .. zumal die meisten Professoren es auch akzeptieren, wenn man das Formular nachbringt innerhalb des Semesters
Re: Offzielle Infostelle gesucht: Einreichen 1. Abschnitt
Stimmt. Der Prüfungspass bildet den Studienplan nach. Und der hat sich nicht geändert!!! Das man jetzt andere LVen ersatzweise absolvieren muss, ändert nichts an dieser Tatsache.finparfaite hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht, ob das alles so stimmt, aber anscheinend einfach händisch umschreiben, . . .
Übrigens stehen bei den neuen LVen sehr wohl auch die Codes drunter, für die man eine LV absolvieren kann. So zB bei der Methoden I (I 1111, I 1112) ebenso wie bei der VO Einführung in die Dt. Phil.
Macht man halt eine davon für I 1111 und die andere für I 1112. Und schreibt das so neben die entsprechende Zeile am Prüfungspass.
Und es gibt halt auch noch Studierende, die diese Übungen tatsächlich noch so absolviert haben. Die würden sich dann am Prüfungspass nimmer auskennen. Zumal sich ja der Studienplan nicht geändert hat, wenn ich das noch nicht erwähnt haben sollte.