hallo,
ich studiere 3 unterrichtsfächer auf lehramt und bin im 7. semester! ich bekomme seit einem jahr keine kinderbeihilfe mehr, weil ich den ersten abschnitt meines zweitfaches nie eingereicht habe und niemals einreichen werde. im 6. semester habe ich ein drittfach dazugenommen statt eines studienwechels (damit ich wenigstens weiterhin bei meinem vater bei der BVA mitversichtert bin).
nachdem ich sowieso vor meinem "studienwechsel" bereits ein semester keine kinderbeihilfe bekommen habe, da ich den ersten studienabschnitt meines damaligen zweitfaches nicht einreichen konnte habe ich seitdem nichts mehr vom finanzamt gehört... ich habe mit dem thema eigentlich schon abgeschlossen und will nichts mehr vom finanzamt wissen (bezüglich familienbeihilfe)!
nun stellt sich mir aber eine frage: kann es sein, dass ich irgendwann mal die gesamte kinderbeihilfe zurückzahlen muss, weil ich dem finanzamt damals mein drittes unterrichtsfach (GLAUBE ICH) nicht gemeldet habe. normalerweise muss man ja innerhalb eines monats den studienwechsel bekannt geben, da ansonsten die zahlungen eingestellt werden und die beihilfe von beginn des studiums an zurückgezahlt werden muss. ich dachte, dies wäre nichtig, da ich ja nicht innerhalb der ersten beidens semester gewechselt habe und sowieso keinen anspruch mehr auf familienbeihilfe habe...
ein freund von mir muss nämlich 5 000 euro kinderbeihilfe dem finanzamt zurückzahlen, weil er nach dem 6. semester sein studium abgebrochen hat!
lg und für fragen offen,
charly
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Das Studienjahr
Rückzahlung der Kinderbeihilfe
Re: Rückzahlung der Kinderbeihilfe
bitte was? nur weil er abgebrochen hat? hat er dann gar nichts an noten oder so vorzuweise gehabt? wenn doch, dann geht das ja gar nicht.
zu deinem problem kann ich leider nix sagen.
zu deinem problem kann ich leider nix sagen.
Re: Rückzahlung der Kinderbeihilfe
er hat 5 semester lang ganz normal kinderbeihilfe bekommen. als er innerhalb der 5 semester nicht den ersten studienabschnitt einreichen konnte (wegen 2 fehelnder noten) wurde ihm die beihilfe gestrichen; worüber wir uns sowieso alle im klaren sind! nach dem 6. semester hat er dann aus mehreren gründen abgebrochen.
die begründung des finanzamtes für die rückzahlung war: kein eingereichter erster studienabschnitt bedeutet kein studienerfolg! wenn, dann muss man innerhalb der ersten beiden semester abbrechen oder zumindestens den ersten abschnitt einreichen! also muss er jetzt alles zurückzahlen. ich schätze: wenn er nicht abgebrochen hätte, wäre es ihm vielleicht erspart geblieben. er hätte nie wieder beihilfe bekommen, aber wenn er z.b studium gewechselt hätte, müsste er wenigstens nichts zurückzahlen... aber dass wir jetzt sogar schon zum abbrechen leistungen erfüllen müssen (ersten abschnitt einreichen) ist doch eine bodelose frechheit!
was sagt das plenum dazu? ich hoffe, dies ist ein einzelfall, wo das amt scheiße gebaut hat. denn ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass das gerechtfertigt ist... ich hab sowas jetzt zum ersten mal gehört und bin entsetzt!
es lebe der sozialstaat österreich!
die begründung des finanzamtes für die rückzahlung war: kein eingereichter erster studienabschnitt bedeutet kein studienerfolg! wenn, dann muss man innerhalb der ersten beiden semester abbrechen oder zumindestens den ersten abschnitt einreichen! also muss er jetzt alles zurückzahlen. ich schätze: wenn er nicht abgebrochen hätte, wäre es ihm vielleicht erspart geblieben. er hätte nie wieder beihilfe bekommen, aber wenn er z.b studium gewechselt hätte, müsste er wenigstens nichts zurückzahlen... aber dass wir jetzt sogar schon zum abbrechen leistungen erfüllen müssen (ersten abschnitt einreichen) ist doch eine bodelose frechheit!
was sagt das plenum dazu? ich hoffe, dies ist ein einzelfall, wo das amt scheiße gebaut hat. denn ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass das gerechtfertigt ist... ich hab sowas jetzt zum ersten mal gehört und bin entsetzt!
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Re: Rückzahlung der Kinderbeihilfe
Ich kenne mich zwar gar nicht aus, aber muss man nicht nur Studienbeihilfe zurückzahlen wenn die entsprechenden Leistungen nicht erbracht wurden, die Beihilfe aber bezogen wurde? Kinderbeihilfe wird doch 'einfach nur' gestrichen und aus, oder?
YEAH Baby!
(Truly great madness cannot be achieved without significant intelligence)
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Re: Rückzahlung der Kinderbeihilfe
also es gibt auf der http://www.oeh.ac.at/studieren/rund_ums ... nbeihilfe/ seite alles mögliche zu Familienbeihilfe... hab das mal gefunden, weil ich auch was brauchte und da steht zur Rückzahlung Folgendes:
Rückzahlung der Familienbeihilfe
Wenn der Leistungsnachweis nach dem ersten Studienjahr nicht vollständig erbracht wird, ist eine Rückzahlung der bezogenen Familienbeihilfe grundsätzlich nicht vorgesehen!
Wenn aber aus den Umständen hervorgeht, dass ein ernsthaftes Studium gar nicht vorliegt (z.B. Abmeldung zwei Monate nach der Zulassung, keine einzige Prüfung absolviert), ist es nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt die Familienbeihilfe zurückfordert.
Wichtig:
Wenn du den Leistungsnachweis nicht erbracht hast, jedoch nach Ablauf des Nachweiszeitraumes das Finanzamt irrtümlich weiter die Familienbeihilfe auszahlt, so ist diese zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe auch zurückzuzahlen.
Außerdem wird die Familienbeihilfe zurückgefordert, wenn die Verdienstgrenze überschritten wurde.
Rückzahlungsverpflichtung
Zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe muss rückerstattet werden (Verjährung: fünf Jahre). Zusätzlich zur Rückzahlungsverpflichtung kann –wenn die Familienbeihilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht bezogen wurde– eine Geldstrafe wegen Verwaltungsübertretung bis zu 360 Euro oder Arrest bis zu zwei Wochen verhängt werden.
Rechtsmittel
Solltest du die Familienbeihilfe deiner Meinung nach zu Unrecht nicht mehr bekommen, wende dich an dein ÖH-Sozialreferat. Eine Möglichkeit ist, erneut einen Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen. Wenn du dann einen abweisenden Bescheid bekommst, kannst du gegen den Bescheid Berufung erheben.
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
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