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Ich hätte eine Frage bezüglich der Prüfungen an der Uni Wien. Soweit ich weiß und gehört habe, man darf 4 mal zu einer Prüfung eintreten..was passiert wenn man den 4ten Prüfungsversucht nicht schafft? Wie sieht eig. 4 Prüfungstermin aus? hat schon jemand solche traurige Erfahrungen?
Der vierte Prüfungstermin ist kommissionell, also mündlich mit drei Lehrenden. Ein Termin ist individuell auszumachen. Wenn du nicht bestehst, wirst du für das betreffende Studium an der Universität Wien gesperrt.
Schlimmer – du kannst das Studium an dieser Universität und alle Nachfolgestudien nie mehr inskribieren.
»Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für dieses Studium an der Universität, an der die letzte zulässige Wiederholung der Prüfung nicht bestanden wurde, ausgeschlossen.« (§ 63 Abs. 7 UG)
emu hat geschrieben:»Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für dieses Studium an der Universität, an der die letzte zulässige Wiederholung der Prüfung nicht bestanden wurde, ausgeschlossen.« (§ 63 Abs. 7 UG)
Immerhin. Früher galt das ned nur für die Uni Wien, sondern österreichweit.
Gelten die Versuche pro Lehrveranstaltung also wenn ich 4 mal z.B. Methoden II ungenügend bin ist Schluss,
oder könnte man dies eventuell wie folgt "umgehen":
Ich mache den 4. Versuch nicht und melde mich für Methoden II bei einem anderen Professor an und hätte dann wieder 4 Versuche ?
Muffin hat geschrieben:
Ich mache den 4. Versuch nicht und melde mich für Methoden II bei einem anderen Professor an und hätte dann wieder 4 Versuche ?
Ich glaube, dass dies leider keine Möglichkeit der Umgehung darstellt. Methoden II bleibt Methoden II...
YEAH Baby!
(Truly great madness cannot be achieved without significant intelligence)
Frag mich grad, wie ungeschickt man sich anstellen muss, um Methoden II viermal nicht zu schaffen. Oder sonst eine der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen.
Und wenn's eine thematische Vorlesung (die, bei denen's jedes Sem. mehrere verschiedene zu verschiedenen Themen gibt) ist, kannst es eben schon so machen, einfach eine andere zu wählen...
Muffin hat geschrieben:
also bei Prüfungsimmanenten Lehrveranstalltungen ist es schon so, dass man nur die 4 Versuche
hat?
Yes. Aber wie siegfried bereits erläutert hat: eal welche LV-da müsste man sich schon sehr 'unglücklich' anstellen um 4 negative Antritte zu produzieren...
YEAH Baby!
(Truly great madness cannot be achieved without significant intelligence)
also um ehrlich zu sagen, meine Frage wegen 4ten Prüfungsversuch hat -- Achtung!-- Einführung in die dt Philologie betroffen,
Ich hab schon 2tes Mal die Prüfung geschrieben und bin mir nicht sicher ob ich sie geschafft habe oder auch nicht.. gilt das mit den 4 Prüfungsversuche also nur für prüfungsimmanente VO oder für eine Einführung auch??
lilappls20 hat geschrieben:also um ehrlich zu sagen, meine Frage wegen 4ten Prüfungsversuch hat -- Achtung!-- Einführung in die dt Philologie betroffen,
Ich hab schon 2tes Mal die Prüfung geschrieben und bin mir nicht sicher ob ich sie geschafft habe oder auch nicht.. gilt das mit den 4 Prüfungsversuche also nur für prüfungsimmanente VO oder für eine Einführung auch??
Gilt auch hierfür.
YEAH Baby!
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Könnte man dann sagen, dass man die 4 Versuche (und keinen mehr) also für alle Lehrveranstaltungen mit "standardisiertem Inhalt",
also quasi alle die im Studienplan so absolviert werden müssen gilt ?
z.b. auch für VO Germanistische Sprachwissenschaft ?
Muffin hat geschrieben:Könnte man dann sagen, dass man die 4 Versuche (und keinen mehr) also für alle Lehrveranstaltungen mit "standardisiertem Inhalt",
also quasi alle die im Studienplan so absolviert werden müssen gilt ?
Im Prinzip ja.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
Dankbarkeit ist keine wissenschaftliche Kategorie. Mundus vult decipi. Trotzdem nicht gemein sein zu den Menschen.
Im Prinzip nein. Eigentlich nur für VOen. Wie man eine LV, die prüfungsimmanent ist und wo sich die Note aus mehr als einer Teilleistung zusammensetzt, kommissionell prüfen will, bleibt mehr als fraglich.
Im Prinzip schon. Es ging nämlich um die Frage, welche negativen Leistungen auf die erlaubte Höchstzahl von vier Prüfungsantritten anzurechnen sind. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden nicht kommissionell geprüft.
Im Prinzip schon. Es ging nämlich um die Frage, welche negativen Leistungen auf die erlaubte Höchstzahl von vier Prüfungsantritten anzurechnen sind. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden nicht kommissionell geprüft.
Hmmm. Es hieß immer die 4. Prüfung muss kommissionell sein. Ne Prüfung gibt´s bei pi LVen ned.
Wiederholung von Prüfungen
§ 14. (1) Studierende sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen.
(2) Die dritte Wiederholung der Prüfung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies bereits für die zweite Wiederholung.
Hmmm. Wird ein Problem werden. Oder ist eines. Haben wir heute bei uns eh schon mal diskutiert. Da werden noch paar Auslegungen auf uns zu kommen.
Wo siehst du das Problem? Absatz 2 bezieht sich ja ausdrücklich nur auf nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (»wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird«), prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen können regulär vier Mal belegt werden und führen beim vierten Fünfer zum Ende der Zulassung, vgl. dazu etwa Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.03 § 77 IV.
Problematisch ist nur die Zuordnung von Prüfungsantritten zum gleichen Prüfungsfach. Hier sehe ich vor allem Probleme beim Bachelor, denn was ist ein Prüfungsfach: Ein Studienplanpunkt oder ein u.U. polyvalenter Lehrveranstaltungstypus?