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Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
wegen familienbeihilfe. man bekommt sie nachbezahlt bis zum letzten eintrag der note. (was bei vorlesungen und so der prüfungstermin ist). also wenn ich meine letzte prüfung für den ersten abschnitt am 16.4. habe und die note erst mitte mai bekomme und das zeugnis vielleicht erst mitte juni bekomme, bekomme ich die familienbeihilfe ab 16.4. zurückgezahlt.
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
achja wegen der studiengebühren!! da hab ich auch eine frage
meine letzte prüfung für den ersten abschnitt ist wie gesagt der 16.4.. aber das dauert ja mit benotung, und ausfüllen, und wart sicher 1-2 monate.. - krieg ich sie dann trotzdem zurückgezahlt??
meine letzte prüfung für den ersten abschnitt ist wie gesagt der 16.4.. aber das dauert ja mit benotung, und ausfüllen, und wart sicher 1-2 monate.. - krieg ich sie dann trotzdem zurückgezahlt??
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Reicht dem Finanzamt (für Familienbeihilfe) der Stempel, den man beim Einreichen bekommt, als Bestätigung, dass man den 1. Abschnitt hat? Oder wollen die das richtige Diplomprüfungszeugnis haben?
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
zu mir sagten sie das zeugnis, deshalb dauerts auch länger
- Drittebeinamputhese
- Germling
- Beiträge: 167
- Registriert: Mo 20.Aug 2007, 18:32
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Was genau könnten bitte diese "allfälligen Bescheide" sein, die man beim Einreichen des 1. Abschnittes abgeben soll?
- WeiRdKaktuS
- Mag. Germ.
- Beiträge: 1695
- Registriert: Mi 07.Nov 2007, 1:12
- Wohnort: Vindobona
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Ich schätze mal, Anrechnungsbescheide gehören dazu (z.B. wenn LVen von Diplom auf Lehramt angerechnet wurden). Vielleicht kennt sich jemand noch genauer aus, was man darunter versteht, denn mir steht das Einreichprocedere auch bald bevor.
"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!" (Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Mir auch, tun wir uns zusammen ^^
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- Germling
- Beiträge: 83
- Registriert: Mi 26.Sep 2007, 12:01
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Ich häng mich mal hier dran - auch wenn ich befürchte, die Antwort in den Tiefen dieses Threads schon gefunden zu haben.
Heute wurde endlich die letzte Note eingetragen, die ich zum Einreichen des 1. Abschnitts brauche - was ich am Montag machen werde. Das Finanzamt macht aber schon Stress und hat uns jetzt eine Fristverlängerung bis spätestens 15. Mai gegeben (bzgl. Familienbeihilfe). Die wollen dort aber, wenn ich das richtig verstanden habe, nur das richtige Zeugnis und nicht nur den gestempelten Prüfungspass. Wann kann ich denn mit dem 1. Diplomprüfungszeugnis rechnen? Wenn das - wie irgendwo weiter vorne erwähnt - mehrere Wochen dauert, dann hab ich ein echtes Problem...
Heute wurde endlich die letzte Note eingetragen, die ich zum Einreichen des 1. Abschnitts brauche - was ich am Montag machen werde. Das Finanzamt macht aber schon Stress und hat uns jetzt eine Fristverlängerung bis spätestens 15. Mai gegeben (bzgl. Familienbeihilfe). Die wollen dort aber, wenn ich das richtig verstanden habe, nur das richtige Zeugnis und nicht nur den gestempelten Prüfungspass. Wann kann ich denn mit dem 1. Diplomprüfungszeugnis rechnen? Wenn das - wie irgendwo weiter vorne erwähnt - mehrere Wochen dauert, dann hab ich ein echtes Problem...
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Vier Wochen nach der Einreichung.Regenbogenkind hat geschrieben:Wann kann ich denn mit dem 1. Diplomprüfungszeugnis rechnen?
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
was die familienbeihilfe betrifft! einfach am finanzamt nochmals anrufen und eine fristverlängerung verlangen. meine geht bis ende mai, wenn ichs bis dorthin nicht habe kann ichs bis ende juni nochmals verlängern, denn 3 noten dauern noch bis zur 3. mai-woche und dann nochmals 3-4 wochen für das zeugnis = mitte - ende juni.. - das darf gesetzlich kein problem sein, wenn du alles bis 30.4. absolviert hast, weil das steht ja dann nicht mehr in deiner macht. die fam-beihilfe kriegst du dann bis zu dem letzten prüfungstermin rückerstattet
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Wofür ist die Fristverlängerung genau? Macht das einen Unterschied, ob man eine Fristverlängerung hat oder nicht?
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
also ich hab damals 2 briefe bekommen, dass ich den 1. abschnitt, also das diplomzeugnis einzuschicken hab weil die fambeihilfe gestrichen wird. dann rief ich mitte märz mal an und meinte dass ich meine letzte prüfung erst am 16.4. habe (wurde dann auf 23.4. verschoben) und sie sagte, okay dann setzt sie die frist auf ende mai, wobei ich gleich entgegnete, dass sich das NIE ausgeht, weil allein die benotung 3-4 wochen in anspruch nimmt bei dieser prüfung und dann nochmals das warten auf das zeugnis.. antwort war, ja ich müsse dann bitte paar tage vor dem ende der frist nochmals anrufen, und sie wieder verlängern, wenn ich genaueres weiß. ich fragte dann, was passieren würde, wenn ich das jetzt nicht tu und einfach mitte juni oder so ihnen alles schick und die fambeihilfe bis 23.4. nachbezahlt bekomme (bekommt man ja bis zum letzten prüfungstermin), da entgegnete sie mir, dass sie das brauchen würden, sonst bekäme ich schwierigkeiten mit der nachzahlung, etc, weil sie ja auch nicht wüssten, ob ich weiterstudiere, blabla.. also lieber mal anrufen : )
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Naja, bei mir wurde die Familienbeihilfe schon eingestellt. Die Einreichfrist war bis Ende Februar, ich warte jetzt auf die letzte Note, kann also erst im Mai irgendwann einreichen. Nachfrist habe ich keine bekommen, die meinten, sobald ich das Zeugnis hätte, müsste ich dann einen neuen Antrag stellen. Was heißt, Probleme mit der Nachzahlung, weil sie nicht wüssten, ob man weiterstudiert? Sie haben ja das Studienblatt und spätestens im Juni bei den ersten Prüfungen sehen sies eh. DIe sind echt deppat.
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
also von mir haben sie GAR nichts noch bekommen, sie wollten alles auf einmal, darum musste ich anrufen und sagen, hej ich studier noch, - und ja bei mir wurde die fambeihilfe auch sofort eingestellt und ich kriegs auch vom februar, märz und april nicht mehr, was ich gemein find, weil der februar ja noch dazu zählt (ich aber nur jedes ungerade monat den betrag bekomm), also da werd ich mich noch drüber streiten, dass ich den februar krieg (weil der gehört ja noch zur frist!!!) und ja, märz und april fällt leider weg.
bei mir ists genauso wie bei dir. ende mai werd ich einreichen können wshl.. die benotung dauert leider ewig lange .. dh diplomzeugnis ende juni und dann hinsenden und dazu schreiben dass man nun die fambeihilfe bis zum letzten noteneintragungstermin wieder zurückbekommt!
bei mir ists genauso wie bei dir. ende mai werd ich einreichen können wshl.. die benotung dauert leider ewig lange .. dh diplomzeugnis ende juni und dann hinsenden und dazu schreiben dass man nun die fambeihilfe bis zum letzten noteneintragungstermin wieder zurückbekommt!
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Okay, danke.
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
WO kann ich dieses Diplomzeugnis dann abholen?
Ich hab das nirgends gefunden...
Ich hab das nirgends gefunden...
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
SSC PKW-alter Campus.koalabär hat geschrieben:WO kann ich dieses Diplomzeugnis dann abholen?
Ich hab das nirgends gefunden...
YEAH Baby!
(Truly great madness cannot be achieved without significant intelligence)
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Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
äh...was? wo?
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Das ist am Campus, im Durchgang/Bogen zwischen Hof 1 und 2.
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Philologisch-Kulturwissenschaftliches StudienServiceCenter.koalabär hat geschrieben:äh...was? wo?
Hier nachzulesen.
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