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Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mi 21.Jan 2009, 13:53
von easyrider
@Luna: Ich hab meinen voraussichtlichen Verdienst bei der Anmeldung so hoch angegeben, dass ich in die Pflichtversicherung fiel, da ich Pensionsmonate sammeln wollte.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mi 21.Jan 2009, 15:47
von valerien
wegen einkommenssteuerbescheid...
hat wer ne ahnung ob ich da einfach so hingehen kann zum finanzamt und sag: hallo hier bin ich, ich brauch das ding?
bin mal wieder planlos *g*
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mi 21.Jan 2009, 15:49
von cosmogonos
afaik nö. die brauchen zuerst mal die lohnzettel von deiner firma (wird übermittelt). du musst auch die arbeitnehmerveranlagung machen. und dann dauerts.
LEIDER!!!
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mi 21.Jan 2009, 15:57
von emu
Sobald die Lohnzettel beim Finanzamt eingetroffen sind, dauert es bei elektronischer Antragsstellung (FinanzOnline) einige Tage, bis der Bescheid kommt.
easyrider, es gilt jedenfalls weitgehend die Definition nach §2 Abs. 2 EStG. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zählen also nicht zum Einkommen, bei der Sozialversicherung bin ich nicht recht sicher. Ein Anruf beim Finanzamt lohnt.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mi 21.Jan 2009, 18:20
von Luna
easyrider hat geschrieben:@Luna: Ich hab meinen voraussichtlichen Verdienst bei der Anmeldung so hoch angegeben, dass ich in die Pflichtversicherung fiel, da ich Pensionsmonate sammeln wollte.
Verstehe. Naja... wenigstens sind's ein paar Pensionsmonate.
Was dein Einkommen betrifft: Als Selbstständiger ist dein Bruttoverdienst gleich Umsatz, also das was du in Rechnung gestellt hast. Nettoverdienst - also das Einkommen - ist dein Umsatz minus aller Abschreibposten, wie auch die SVA-Beiträge. Wenn du mögliche Abschreibungen nicht geltend machst, ist es einzig und allein dein Problem.
Ich versuch mich grad an dieses gefühlte 37 Seiten lange ESt-Formular erinnern, aber irgendwie verdräng ich das jedes Jahr aufs neue wieder.
Jedenfalls gibst du dein Einkommen an, welches für die Berechnung der ESt relevant ist, eventuell legst du eine simple Einnahmen/Ausgaben-Berechnung bei. Als Selbstständiger gibt es im Gegensatz zu Unselbstständigen keine Lohnzettel des Arbeitgebers oder dergleichen, die dein Einkommen von vorne herein belegen, du machst deine Buchhaltung selbst und gibst selbst an, wieviel du verdient hast. Wenn das Finanzamt näheres wissen möchte, fordern sie Buchhaltungsunterlagen nach.
Du könntest also auf dem ESt-Formular durchaus deinen Umsatz als Einkommen angeben. Wenn du deine Abschreibmöglichkeiten (wie SVA) nicht geltend machst, ist es ja zu deinen Ungunsten, also sollte das Finanzamt - für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass sie den Betrag hinterfragen - damit eigentlich kein Problem haben.
Für dich ist es wurscht, ob in deinem ESt-Bescheid ein Einkommen von 5000 Euro oder 2600 Euro steht. Deine SVA-Beiträge für 2008 sind sowieso unwiderruflich bezahlt und in die Einkommensteuerpflicht fällst du so oder so nicht.
Hth
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mi 04.Feb 2009, 19:29
von easyrider
Danke für die Antwort! Dann hoffe ich, das wird so durchgehen.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mi 04.Feb 2009, 22:59
von Seelenwandlerin
weiß jemand ob waisenpension zum verdienst zählt? hab von der zuständigen stelle noch keine antwort erhalten......
also faalls das wer weiß wärs cool
lg
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mi 04.Feb 2009, 23:21
von fred
nehm ich nicht an. was auch irgendwie klar ist, weil der verdienst ja nur indikator dafür ist, dass man seine zeit nicht vertrödelt.
für beihilfen wie waisenpension oder familienbeihilfe verbraucht man ja keine zeit. die hindern einen ja auch nicht am schnell studieren.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Sa 21.Feb 2009, 19:40
von Katja
also ich habe meine einkommensteuerbescheid 2008 schon bekommen
ich druck mir also das formular zum antrag auf erlass der studiengebühren aus, füll es aus, nehme meinen einkommensteuerbescheid (eine kopie?) mit und gehe ins referat für studienzulassung und gebe es dann ab...? hat das schon jemand gemacht?
kann ich in dem formular die BEIDEN semester beantragen, die ich 2009 befreit werden möchte? der bescheid gilt ja auch für ein jahr... kann ich also SS und WS ankreuzen?
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mo 23.Feb 2009, 9:20
von In-sei-da
Katja hat geschrieben:. . . und gehe ins referat für studienzulassung . . .
Kommt drauf an: wenn ich alles richtig gelesen habe, gibt´s zumindest zeitweise eine eigens eingerichtete Stelle für die Erlassung des Studienbeitrags.
Rechts im Hof bevor man zur Stiege IX kommt (jedenfalls hängen beim linken Eingang überall die entsprechenden Hinweisschilder).
Guckt man hier:
http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=598
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Di 24.Feb 2009, 16:44
von emu
Das Ministerium hat einige Klarstellungen vorgenommen. So ist das Einkommen im Sinne der Ziffer 210 auf dem Einkommenssteuerbescheid maßgeblich (in Einzelfällen ist eine eidesstattliche Erklärung erforderlich), und es gibt Erleichterungen für Drittstaatsangehörige mit langjährigem Aufenthalt in Österreich.
Das Rundschreiben ist unter anderem hier abrufbar:
http://images.derstandard.at/2009/02/24/BMWF-Stud.pdf
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Di 24.Feb 2009, 19:42
von ehde
Hab jetzt auch eine vielleicht blöde frage: die einkommensteuer betrifft doch selbstständig tätige, wenn man also ganz normaler angestellter ist, muss man dann die Arbeitnehmerveranlagung machen und diesen Bescheid dann hinschicken, oder muss man die ESt-Erklärung trotzdem
zusätzlich machen? bin verwirrt...
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Di 24.Feb 2009, 19:49
von emu
Du bekommst auch mit einer Arbeitnehmerveranlagung einen Einkommenssteuerbescheid, den du verwenden kannst.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Di 24.Feb 2009, 19:58
von jaana
ehde hat geschrieben:Hab jetzt auch eine vielleicht blöde frage: die einkommensteuer betrifft doch selbstständig tätige, wenn man also ganz normaler angestellter ist, muss man dann die Arbeitnehmerveranlagung machen und diesen Bescheid dann hinschicken, oder muss man die ESt-Erklärung trotzdem
zusätzlich machen? bin verwirrt...
füll einfach das formular L1 aus, wenn du angestellt bist
achtung: du musst das richtige jahr erwischen!! (Also für die Arbeitnehmerveranlagung für 2008 nimmst du auch das L1 für 2008).
hier infos vom BMF:
https://www.bmf.gv.at/Steuern/Tippsfrdi ... _start.htm
hier das formular L1: formulare.bmf.gv.at/service/formulare/Inter-Steuern/pdfs/2008/L1.pdf
und bei der AK gibts Steuerspartipps und ne Ausfüllhilfe:
http://wien.arbeiterkammer.at/steuer.htm
have fun...
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Di 24.Feb 2009, 20:28
von emu
Ich würde FinanzOnline benutzen, die Anträge werden üblicherweise schneller (innerhalb weniger Tage) bearbeitet und es besteht die Möglichkeit einer Vorausberechnung, wieviel erstattet wird. Übrigens zahlt sich eine Arbeitnehmerveranlagung unter Umständen auch dann aus, wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, aber Sozialversicherungsabgaben geleistet wurden; dann besteht die Möglichkeit, bis zu 110 Euro Negativsteuer zu erhalten.
Re: STUDIENGEBÜHREN SIND ABGESCHAFFT!
Verfasst: Mi 25.Feb 2009, 10:29
von jaana
ja und wenn man was zahlen muss, kann man immer noch "einspruch" erheben (da gibts irgendwie ne klausel und von der ak einen vorgefertigten brief, den man nach erhalt der arbeitnehmerveranlagung beim finanzamt einreichen muss, dann zahlt ma gar nix
)
emu hat geschrieben:Ich würde FinanzOnline benutzen, die Anträge werden üblicherweise schneller (innerhalb weniger Tage) bearbeitet und es besteht die Möglichkeit einer Vorausberechnung, wieviel erstattet wird.
seit 2003 ist man sowieso, wenn man internet als werbekosten eintragt, dazu verpflichtet es über das internet zu machen. ich wurde höflich darauf hingewiesen
bei mir hats 2 wochen gedauert (per post, mit einschreiben).