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Verfasst: Mi 16.Nov 2005, 9:26
von In-sei-da
Schon da! :D

Erste Frage: Nicht egal! Alles, was Du nicht unter A332 machst, aber für A332 haben willst, muss bescheidmäßig angerechnet werden. Das gilt natürlich auch für jeden andere Studienrichtung (soweit mir das bekannt ist :mrgreen: )!

Es muss sozusagen auf jedem Zeugnis (die es ja einzeln nicht mehr gibt) die richtige Studienkennzahl draufstehen. Entweder im Sammelzeugnis oder am Bescheid!

Zweite Frage: Ja, brauchst Du! Die Genehmigung der Freien Wahlfächer bzw. die Bekanntgabe der Module als Freie Wahlfächer oder auch eine Kombination daraus (bei 24/24) ist am Ende des Studium mitsammen der Diplomarbeit einzureichen, so wie Du Deine Freien Wahlfächer bestimmt und genehmigt bekommen hast. Dabei ist es unerheblich, ob und wieviel Du Dir dabei anrechnen läßt (im Sinne der Frage 1).

Theoretisch hast Du die Genehmigung bzw. die Bekanntgabe oder auch die Kombination daraus ja schon abgegeben und unterschrieben zurückbekommen, bis Du Dir die LV einer anderen ebenfalls absolvierten Studienrichtung per Bescheid anrechnen lässt!

Hoffe, es ist nicht zu kompliziert und zu verwaltungstechnisch! Derzeit ist mir nichts anderes bekannt, als das man beides also sowohl Genehmigung als auch bescheidmäßige Anrechnung in einem erledigen könnte.

Verfasst: Mi 16.Nov 2005, 15:51
von :-)
du wirst deinem nickname wirklich gerecht :D

danke, wirklich sehr aufschlussreich..

d.h.: im falle einer gegenseitigen anrechnung in bezug auf die freien wahlfächer brauche ich zum einen die bescheidmäßige anrechnung der LVs der einen studienrichtung für die andere; und zum anderen die genehmigung/bekanntgabe der freien wahlfächer/modul[e] (je nachdem)...

muss ich dann am ende nicht beides einreichen, also sowohl die genehmigung (oder bekanntgabe) als auch die bescheidmäßige anrechnung?

Verfasst: Do 17.Nov 2005, 9:38
von In-sei-da
:-) hat geschrieben:muss ich dann am ende nicht beides einreichen, also sowohl die genehmigung (oder bekanntgabe) als auch die bescheidmäßige anrechnung?
Jo, so sieht´s aus! Die Genehmigung/Bekanntgabe dafür, dass ersichtlich ist, dass es eben erlaubt war, die FW so zu studieren und den Bescheid deswegen, damit man sieht, dass die LV auch für das jeweilige Fach angerechnet wurden (am Sammelzeugnis stehen ja zB die Zeugnisse aus Germanistik, die Du Dir beispielsweise für die Phillosophie als FW anrechnen hast lassen, eh eigentlich drauf - nur halt unter der falschen SKZ)! :D

Verfasst: Do 17.Nov 2005, 9:45
von :-)
ok, jetzt ist alles klar 8)

danke vielmals :D

Verfasst: Do 17.Nov 2005, 10:51
von In-sei-da
Ja, keine Ursache!

Hoffentlich lesen es noch ein paar Studierende! :D

Verfasst: So 27.Nov 2005, 19:47
von Gast
Hallo!

Ich hab zwar alles fein säuberlich durchgelesen, hätte aber dennoch eine Frage!!!

Ich habe Germanistik jetzt als 2. Std.richtung inskribiert und möchte mir LVs, die ich ursprünglich als Wahlfach für meine 1. Stdrichtung gemacht habe für Germanistik anrechnen lassen. Ist das ein Problem, wenn auf diesem Zeugnis die Std.Kennzahl von Germ nicht drauf steht?? (weil ichs damals ja noch nicht studiert hab) :shock:

Oder muss ich diese erst vom Prüfungsreferat anerkennen lassen? (bitte nicht verwechseln mit dem Antrag auf Genehmigung freier Wahlfächer)

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen!! :wink:

Verfasst: So 27.Nov 2005, 19:48
von Gast
Ok - ich hab scheinbar doch nicht gut gelesen --- hat sich schon geklärt *g*

Verfasst: Mo 28.Nov 2005, 12:55
von In-sei-da
GsD! :D Und sicherheitshalber:
Anonymous hat geschrieben:Oder muss ich diese erst vom Prüfungsreferat anerkennen lassen? (bitte nicht verwechseln mit dem Antrag auf Genehmigung freier Wahlfächer)
Wurscht wie, wenn nicht Germanistik drauf steht auf einem Zeugnis, ist auch nicht Germanistik drin und muss daher bescheißmäßig angerechnet werden! :mrgreen: