Verfasst: Mi 16.Nov 2005, 9:26
Schon da!
Erste Frage: Nicht egal! Alles, was Du nicht unter A332 machst, aber für A332 haben willst, muss bescheidmäßig angerechnet werden. Das gilt natürlich auch für jeden andere Studienrichtung (soweit mir das bekannt ist :mrgreen: )!
Es muss sozusagen auf jedem Zeugnis (die es ja einzeln nicht mehr gibt) die richtige Studienkennzahl draufstehen. Entweder im Sammelzeugnis oder am Bescheid!
Zweite Frage: Ja, brauchst Du! Die Genehmigung der Freien Wahlfächer bzw. die Bekanntgabe der Module als Freie Wahlfächer oder auch eine Kombination daraus (bei 24/24) ist am Ende des Studium mitsammen der Diplomarbeit einzureichen, so wie Du Deine Freien Wahlfächer bestimmt und genehmigt bekommen hast. Dabei ist es unerheblich, ob und wieviel Du Dir dabei anrechnen läßt (im Sinne der Frage 1).
Theoretisch hast Du die Genehmigung bzw. die Bekanntgabe oder auch die Kombination daraus ja schon abgegeben und unterschrieben zurückbekommen, bis Du Dir die LV einer anderen ebenfalls absolvierten Studienrichtung per Bescheid anrechnen lässt!
Hoffe, es ist nicht zu kompliziert und zu verwaltungstechnisch! Derzeit ist mir nichts anderes bekannt, als das man beides also sowohl Genehmigung als auch bescheidmäßige Anrechnung in einem erledigen könnte.
Erste Frage: Nicht egal! Alles, was Du nicht unter A332 machst, aber für A332 haben willst, muss bescheidmäßig angerechnet werden. Das gilt natürlich auch für jeden andere Studienrichtung (soweit mir das bekannt ist :mrgreen: )!
Es muss sozusagen auf jedem Zeugnis (die es ja einzeln nicht mehr gibt) die richtige Studienkennzahl draufstehen. Entweder im Sammelzeugnis oder am Bescheid!
Zweite Frage: Ja, brauchst Du! Die Genehmigung der Freien Wahlfächer bzw. die Bekanntgabe der Module als Freie Wahlfächer oder auch eine Kombination daraus (bei 24/24) ist am Ende des Studium mitsammen der Diplomarbeit einzureichen, so wie Du Deine Freien Wahlfächer bestimmt und genehmigt bekommen hast. Dabei ist es unerheblich, ob und wieviel Du Dir dabei anrechnen läßt (im Sinne der Frage 1).
Theoretisch hast Du die Genehmigung bzw. die Bekanntgabe oder auch die Kombination daraus ja schon abgegeben und unterschrieben zurückbekommen, bis Du Dir die LV einer anderen ebenfalls absolvierten Studienrichtung per Bescheid anrechnen lässt!
Hoffe, es ist nicht zu kompliziert und zu verwaltungstechnisch! Derzeit ist mir nichts anderes bekannt, als das man beides also sowohl Genehmigung als auch bescheidmäßige Anrechnung in einem erledigen könnte.