NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Frage Anrechnung
Frage Anrechnung
Hallo! Wollt fragen, ob ich mir fürs Germanistikstudium die Techniken des wissen. Arbeitens anrechnen lassen kann, wenn ich sie nicht als Germanistikue absolviere, sondern im Rahmen des Theaterwissenschaftstudiums? Wer ist denn für Anrechnungen auf der Germanistik zuständig?
Lucy
Ich habs umgekehrt (also die Germanistik Techniken bei Thewi) anrechnen lassen und das ging völlig problemlos. Ich nehm an umgekehrt genauso zumal der kriegleder relativ kulant ist bei so sachen
Die Kunst wünscht sich in Ruhe gelassen zu werden, während sie die Menschen unterhält - Brecht
du wartest bis du das Zeugnis von der Germanistik TWA kriegst, dann schnappst du das, gehts ins Internet, auf dieThewi Institutshomepage, druckst dir dort das Formular zum anrechnen von LV´s aus, füllst es aus und gibst es mit dem Zeugnis im Thewi-Sekretariat ab und nach einer Woche holst du dir Germanistikzeugnis und Thewianrechnungsbescheid wieder ab. ganz einfach.
Die Kunst wünscht sich in Ruhe gelassen zu werden, während sie die Menschen unterhält - Brecht
Re: Lucy
Umgekehrt geht nicht so einfach, weil die TWA auf der Germanistik als bissl spezieller von den SPL angesehen wird.Lucy hat geschrieben:Ich habs umgekehrt (also die Germanistik Techniken bei Thewi) anrechnen lassen und das ging völlig problemlos. Ich nehm an umgekehrt genauso zumal der kriegleder relativ kulant ist bei so sachen
Grundsätzlich kann man ja immer probieren, sich alle möglichen LV, die man für ein anderes Studium macht, sich auch für das zweite Studium anrechnen zu lassen (notfalls als Freies Wahlfach). Ob dies die einzelnen SPL schlußendlich unterschreiben und somit einen Bescheid "frei" geben, darauf kommt es an!
Und das man momentan "relativ billig" zu einem Doppelmagisterium kommt, ist vielen ein Dorn im Auge!
also ich will es mir an der philosophie anrechnen lassen (germanistik TWA) und denke mir, dass das kein problem sein dürfte
wie ist das eigentlich, wenn man sich bei einer anderen studienrichtung was anrechnen hat lassen...kann man das angerechnete dann wiederum als freies wahlfach verwenden oder ist das nicht möglich?
wie ist das eigentlich, wenn man sich bei einer anderen studienrichtung was anrechnen hat lassen...kann man das angerechnete dann wiederum als freies wahlfach verwenden oder ist das nicht möglich?
Glory to the Hypnotoad !
Das müsstest Du an der Philosophie rausfinden! :mrgreen::-) hat geschrieben:also ich will es mir an der philosophie anrechnen lassen (germanistik TWA) und denke mir, dass das kein problem sein dürfte
Also ganz leicht ist die Fragestellung nicht zu verstehen, aber ich versuche mich trotzdem mal dran::-) hat geschrieben:wie ist das eigentlich, wenn man sich bei einer anderen studienrichtung was anrechnen hat lassen...kann man das angerechnete dann wiederum als freies wahlfach verwenden oder ist das nicht möglich?
Beim Anrechnen lassen, musst Du ja angeben, wofür Du Dir die LV, die Du für eine andere Studienrichtung absolviert hast, anrechnen lassen willst.
Theoretisch (und auch praktisch, zumindest derzeit noch) kannst Du Dir eine LV für mehrere Studien anrechnen lassen. Je nach dem, wie es in den jeweilig anderen Studienplan hineinpasst.
Beim Einreichen musst Du dann eine Kombination aus Sammelzeugnis und Anrechnungsbescheid abgeben!
Ich hoffe, das beantwortet die Frage! Wenn ich´s falsch verstanden habe, formulier Du noch mal um!
danke schon mal
meine frage war so gemeint:
wenn ich mir jetzt TWA an der philosophie anrechnen lassen, kann ich dann wiederum, nachdem es angerechnet wurde, TWA (von seiten der philosophie) als freies wahlfach für germanistik verwenden oder ist das zu viel des guten?
ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht, aber man kann ja mal fragen
meine frage war so gemeint:
wenn ich mir jetzt TWA an der philosophie anrechnen lassen, kann ich dann wiederum, nachdem es angerechnet wurde, TWA (von seiten der philosophie) als freies wahlfach für germanistik verwenden oder ist das zu viel des guten?
ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht, aber man kann ja mal fragen
Glory to the Hypnotoad !
Das Zeugnis hast Du dann zweimal, einmal als Zeile im Sammelzeugnis und einmal als Bescheid.:-) hat geschrieben:danke schon mal
Im Bescheid steht aber genau drin, welches Zeugnis von wo, Du Dir wofür anrechnen lassen willst.
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So und noch mal anders, weil ich das Gefühl nicht loswerde, dass wir aneinander vorbeireden :mrgreen: :
Du kannst Dir ein Zeugnis, dass Du unter A332 gemacht hast, für unendlich viel andere Studiengänge Axyz anrechnen lassen (als was auch immer) und Du kannst Dir ein Zeugnis von Axyz für A332 ua als Freies Wahlfach I 2000 anrechnen lassen, aber dann eben nur da und nicht noch als Zeugnis für eine verpflichtende LV der Germanistik!
Ein Zeugnis kann man für mehrere Studiengänge 1x je Studiengang anrechnen.
Wenn Du also eine TWA bei der Germanistik machst (und sie damit automatisch hier angerechnet ist, wenn man´s mal so ausdrückt), dann kannst Du sie sicher bei der Philosophie auch noch mal anrechnen lassen. Aber zurück geht´s dann nicht noch mal, denn hier ist sie ja schon (so ausgedrückt) angerechnet.
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Jetzt sollten aber alle Klarheiten beseitigt sein!
noch eine frage :
wenn ich ein doppelstudium mache und gegenseitig anrechnen lassen will (freie wahlfächer), muss ich dann, abgesehen von der genehmigung, noch extra die LVs der einen studienrichtung für die andere anrechnen lassen?
also z.b.: ich will philosophie LVs als freie wahlfächer nehmen; muss ich diese dann erst noch für germanistik (A332) anrechnen lassen? die studienkennzahl ist ja eine andere...
oder ist das in dem fall egal?
thx
//edit:
bzw. wenn ich es auf diesem weg mache (also wenn ich mir die LVs als freie wahlfächer für Germanistik beim prüfungsreferat anrechnen lasse) und dann den bescheid kriege, brauche ich dann überhaupt noch eine genehmigung für die freien wahlfächer vom spl?
inseida!
wenn ich ein doppelstudium mache und gegenseitig anrechnen lassen will (freie wahlfächer), muss ich dann, abgesehen von der genehmigung, noch extra die LVs der einen studienrichtung für die andere anrechnen lassen?
also z.b.: ich will philosophie LVs als freie wahlfächer nehmen; muss ich diese dann erst noch für germanistik (A332) anrechnen lassen? die studienkennzahl ist ja eine andere...
oder ist das in dem fall egal?
thx
//edit:
bzw. wenn ich es auf diesem weg mache (also wenn ich mir die LVs als freie wahlfächer für Germanistik beim prüfungsreferat anrechnen lasse) und dann den bescheid kriege, brauche ich dann überhaupt noch eine genehmigung für die freien wahlfächer vom spl?
inseida!
Glory to the Hypnotoad !