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Frage Anrechnung

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line

Frage Anrechnung

Beitrag von line »

Hallo! Wollt fragen, ob ich mir fürs Germanistikstudium die Techniken des wissen. Arbeitens anrechnen lassen kann, wenn ich sie nicht als Germanistikue absolviere, sondern im Rahmen des Theaterwissenschaftstudiums? Wer ist denn für Anrechnungen auf der Germanistik zuständig?
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irene
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Beitrag von irene »

meines wissens nach geht das nicht. zuständig dafür ist kriegleder.
lg
Gast

Beitrag von Gast »

doch das geht. aber du würdest es dann bei theaterwissenschaft verlieren.

man kann keine lv 2mal als pflichtlehrveranstaltung anrechnen lassen. jedoch eine pflichtlv bei einem anderen studium als wahlfach. kommt drauf an, ob du thewi immer noch studierst oder nicht.
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:-)
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Beitrag von :-) »

ich würde auch gern meine germanistik-technik-UE anrechnen lassen für philosophie-technik-UE...dachte eigentlich immer, dass das geht (also ohne sie dafür bei der anderen studienrichtung zu verlieren)...

hmm, weiß da noch jemand 'was genaueres :?:
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Beitrag von :-) »

keiner :?:
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irene (gast)

Beitrag von irene (gast) »

ich bin mir ziemlich sicher das sowas überhauptnicht geht!

lg, irene
irene (gast)

Beitrag von irene (gast) »

nachtrag:
wie schon oben erwähnt: kriegleder fragen bei unsicherheiten! (bei allem, was anrechnungsfragen betrifft.)
dort werdet ihr eher verbindliche infos bekommen, als in einem öffentlichen internetforum, wo jeder was reinschreiben darf.
Lucy
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Lucy

Beitrag von Lucy »

Ich habs umgekehrt (also die Germanistik Techniken bei Thewi) anrechnen lassen und das ging völlig problemlos. Ich nehm an umgekehrt genauso zumal der kriegleder relativ kulant ist bei so sachen
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Beitrag von :-) »

wie war das?
hast du mal germanistik studiert und dir die TWA für Thewi anrechnen lassen oder studierst du beides gleichzeitig und konntest es dir für beides anrechnen lassen?

:?:
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Beitrag von Lucy »

Ich studiere beides und hab die TWA aus Germanistik gemacht und dann für Thewi anrechnen lassen. Und heute hab ich erfahren, dass es umgekehrt auch geht, würd ich aber nicht empfehlen
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Beitrag von :-) »

und wie hast du das anrechnen gemacht?
bist du zum spl der thewi gegangen oder hast du die TWA einfach für beide studienkennzahlen anrechnen lassen?

wäre nett, wenn du mir das mal erklären könntest :D
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Lucy
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Beitrag von Lucy »

du wartest bis du das Zeugnis von der Germanistik TWA kriegst, dann schnappst du das, gehts ins Internet, auf dieThewi Institutshomepage, druckst dir dort das Formular zum anrechnen von LV´s aus, füllst es aus und gibst es mit dem Zeugnis im Thewi-Sekretariat ab und nach einer Woche holst du dir Germanistikzeugnis und Thewianrechnungsbescheid wieder ab. ganz einfach.
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Lucy
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Beitrag von Lucy »

Das Formular gibts beim schwarzen Brett unter Formulare als Pdf. ist gleich das erste
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In-sei-da

Re: Lucy

Beitrag von In-sei-da »

Lucy hat geschrieben:Ich habs umgekehrt (also die Germanistik Techniken bei Thewi) anrechnen lassen und das ging völlig problemlos. Ich nehm an umgekehrt genauso zumal der kriegleder relativ kulant ist bei so sachen
Umgekehrt geht nicht so einfach, weil die TWA auf der Germanistik als bissl spezieller von den SPL angesehen wird.

Grundsätzlich kann man ja immer probieren, sich alle möglichen LV, die man für ein anderes Studium macht, sich auch für das zweite Studium anrechnen zu lassen (notfalls als Freies Wahlfach). Ob dies die einzelnen SPL schlußendlich unterschreiben und somit einen Bescheid "frei" geben, darauf kommt es an!

Und das man momentan "relativ billig" zu einem Doppelmagisterium kommt, ist vielen ein Dorn im Auge!
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Beitrag von :-) »

also ich will es mir an der philosophie anrechnen lassen (germanistik TWA) und denke mir, dass das kein problem sein dürfte :)

wie ist das eigentlich, wenn man sich bei einer anderen studienrichtung was anrechnen hat lassen...kann man das angerechnete dann wiederum als freies wahlfach verwenden oder ist das nicht möglich?
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In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

:-) hat geschrieben:also ich will es mir an der philosophie anrechnen lassen (germanistik TWA) und denke mir, dass das kein problem sein dürfte :)
Das müsstest Du an der Philosophie rausfinden! :mrgreen:


:-) hat geschrieben:wie ist das eigentlich, wenn man sich bei einer anderen studienrichtung was anrechnen hat lassen...kann man das angerechnete dann wiederum als freies wahlfach verwenden oder ist das nicht möglich?
Also ganz leicht ist die Fragestellung nicht zu verstehen, aber ich versuche mich trotzdem mal dran:
Beim Anrechnen lassen, musst Du ja angeben, wofür Du Dir die LV, die Du für eine andere Studienrichtung absolviert hast, anrechnen lassen willst.
Theoretisch (und auch praktisch, zumindest derzeit noch) kannst Du Dir eine LV für mehrere Studien anrechnen lassen. Je nach dem, wie es in den jeweilig anderen Studienplan hineinpasst.

Beim Einreichen musst Du dann eine Kombination aus Sammelzeugnis und Anrechnungsbescheid abgeben!

Ich hoffe, das beantwortet die Frage! :? Wenn ich´s falsch verstanden habe, formulier Du noch mal um! 8)
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Beitrag von :-) »

danke schon mal :D

meine frage war so gemeint:
wenn ich mir jetzt TWA an der philosophie anrechnen lassen, kann ich dann wiederum, nachdem es angerechnet wurde, TWA (von seiten der philosophie) als freies wahlfach für germanistik verwenden oder ist das zu viel des guten?

ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht, aber man kann ja mal fragen :D
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In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

:-) hat geschrieben:danke schon mal :D
Das Zeugnis hast Du dann zweimal, einmal als Zeile im Sammelzeugnis und einmal als Bescheid.

Im Bescheid steht aber genau drin, welches Zeugnis von wo, Du Dir wofür anrechnen lassen willst.
_______________________

So :D und noch mal anders, weil ich das Gefühl nicht loswerde, dass wir aneinander vorbeireden :oops: :mrgreen: :

Du kannst Dir ein Zeugnis, dass Du unter A332 gemacht hast, für unendlich viel andere Studiengänge Axyz anrechnen lassen (als was auch immer) und Du kannst Dir ein Zeugnis von Axyz für A332 ua als Freies Wahlfach I 2000 anrechnen lassen, aber dann eben nur da und nicht noch als Zeugnis für eine verpflichtende LV der Germanistik!

Ein Zeugnis kann man für mehrere Studiengänge 1x je Studiengang anrechnen.

Wenn Du also eine TWA bei der Germanistik machst (und sie damit automatisch hier angerechnet ist, wenn man´s mal so ausdrückt), dann kannst Du sie sicher bei der Philosophie auch noch mal anrechnen lassen. Aber zurück geht´s dann nicht noch mal, denn hier ist sie ja schon (so ausgedrückt) angerechnet.
_______________________

Jetzt sollten aber alle Klarheiten beseitigt sein! :twisted:
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Beitrag von :-) »

jepp, danke vielmals! :D
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Beitrag von :-) »

noch eine frage :D:

wenn ich ein doppelstudium mache und gegenseitig anrechnen lassen will (freie wahlfächer), muss ich dann, abgesehen von der genehmigung, noch extra die LVs der einen studienrichtung für die andere anrechnen lassen?

also z.b.: ich will philosophie LVs als freie wahlfächer nehmen; muss ich diese dann erst noch für germanistik (A332) anrechnen lassen? die studienkennzahl ist ja eine andere...

oder ist das in dem fall egal?


thx :D

//edit:

bzw. wenn ich es auf diesem weg mache (also wenn ich mir die LVs als freie wahlfächer für Germanistik beim prüfungsreferat anrechnen lasse) und dann den bescheid kriege, brauche ich dann überhaupt noch eine genehmigung für die freien wahlfächer vom spl?


inseida! :D
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