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Verfasst: So 27.Jan 2008, 21:52
von emu
Wie gesagt, auf die Einsicht der Studienprogrammleitung zu spekulieren, kann an unserem Institut durchaus vertreten werden, in Anbetracht der Situation an anderen Instituten ist mir unklar, wieso der Legist bei der Neuabfassung nicht expliziter darauf eingegangen ist.
Mich ärgert die unübersichtliche Rechtslage in diesem Fall übrigens nicht nur, weil ich ein unverbesserlicher Mahner für Rechtsstaatlichkeit bin, sondern weil wir das Problem auch in »meiner« Lehrveranstaltung haben und ich entsprechende Anfragen ungünstigerweise nicht beantworten kann.
Verfasst: So 27.Jan 2008, 22:25
von omsk
emu hat geschrieben: Und nicht alle Institute haben einen so gewissenhaften, studierendenfreundlichen Menschen auf diesem Posten wie wir.
ad multos annos!
UE bei negativer Note wiederholen?
Verfasst: Mo 25.Feb 2008, 14:43
von santsche
also, ich hab da mal ne Frage! und zwar geht es um eine Übung. Ich hab die nämlich negativ abgeschlossen, und weil es mal hier irgendwo geheissen hat, dass man selbst bei einer Übung 3 Prüfungsantritte hat, hab ich das mal der Professorin geschrieben. Als Antwort kam:
"Liebe Frau ...,
der von Ihnen angesprochene §14(1) ist für prüfimm. LV wie folgt zu
interpretieren: Eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung besteht aus
mehreren Teilprüfungen. Diese Art von LV gilt insgesamt als Prüfung (dh.
die Prüfung "dauert" ein ganzes Semester). Wenn die Gesamtnote auf eine
prüfimm. LV negativ ist, darf die gesamte LV im nächsten Semester (wieder ein Semester lang) wiederholt werden.
Es tut mir leid, Ihnen nichts Besseres mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
..."
also stimmt das doch nicht mit den 3 Prüfungsterminen und muss die Übung das GANZE Semester nochmal machen...
Verfasst: Mo 25.Feb 2008, 14:45
von Frau Mag. phil. in spe
wenn du eh schon gemerkt hast, dass es das thema bereits gibt, frag ich mich, warum du deine anfrage nicht auch gleich dort dazugeschrieben hast?! -> *verschoben*
das passt jedenfalls schon so! bei prüfungsimmanenten LVs muss der ganze kurs wiederholt werden, nicht nur die eine (teil)prüfung am semesterende.
Verfasst: Mo 25.Feb 2008, 15:42
von march
es sei denn der professor ist so lieb und lässt einen negative endprüfung wiederholen - sowas solls nämlich auch geben!
Verfasst: Mo 25.Feb 2008, 17:47
von santsche
@ mag. in spe.: Weil ich zu faul war den richtigen Blog zu sichen... also!
ok, dann bleibt ja alles wie beim alten... passt!
Verfasst: Di 26.Feb 2008, 0:03
von emu
Von wem kommt diese E-Mail? Ich hoffe doch, dass offizielle Stellen an der Uni einen etwas weniger informellen Ton verwenden, wenn sie offizielle Rechtsauskünfte geben.
Verfasst: Di 26.Feb 2008, 9:54
von santsche
kommt von einer Germanistikprofessorin, die schon einige Jahre hier an der Uni unterrichtet. Ich möchte keine Namen nennen, ist auch glaub ich irrelevant.
Ich glaube aber, dass jeder Professor das anders interpretiert. Hatte eine Übung beim reutner, und der hat gesagt, jene, die beim Schlusstest negativ waren, können die Prüfung nochmal machen im Februar. VORAUSGESETZT sie haben die Zwischenprüfung positiv absolviert. Sonst nochmal das ganze Semester machen! :/
Verfasst: Di 26.Feb 2008, 10:01
von Frau Mag. phil. in spe
das ist aber sehr kulant von ihm!
Verfasst: Di 26.Feb 2008, 12:10
von santsche
Verfasst: Di 26.Feb 2008, 13:21
von Luna
Offensichtlich wird das von den Lehrenden sehr individuell gehandhabt.
Wie eh weiter oben schon erzählt, ein Prof hat klipp und klar erklärt, es gibt nur einen einzigen Prüfungstermin, mit der gleichen Begründung wie die in der Mail, die santsche bekommen hat.
Bei einem/r anderen Vortragenden war es hingegen eine Selbstverständlichkeit, dass alle, die eine negative Prüfung hatten, gleich zu Beginn der Ferien zu einem zweiten Prüfungstermin geladen wurden.
Beide Lehrveranstaltungen waren Übungen.
Re: UE bei negativer Note wiederholen?
Verfasst: Di 26.Feb 2008, 16:02
von Regenbogenkind
santsche hat geschrieben:Wenn die Gesamtnote auf eine
prüfimm. LV negativ ist, darf die gesamte LV im nächsten Semester (wieder ein Semester lang) wiederholt werden.
Bedeutet das, dass ich eine Übung, die ich negativ abgeschlossen habe, sofort im darauffolgenden Semester nochmal machen muss?!?
Was ist, wenn ich keinen Platz bekommen würde?
Verfasst: Di 26.Feb 2008, 16:07
von Frau Mag. phil. in spe
neeeeeiiiiiin! wann du die LV wiederholst bleibt natürlich dir selbst überlassen!
Verfasst: Di 26.Feb 2008, 16:10
von Regenbogenkind
Frau Mag. phil. in spe hat geschrieben:neeeeeiiiiiin! wann du die LV wiederholst bleibt natürlich dir selbst überlassen!
Uff.
Okay, danke
.
Das hat mir jetzt kurzfristig echt Kopfzerbrechen bereitet
.