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Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Di 27.Apr 2010, 19:45
von Amatio
Ja okay, das geht sich bei mir eh aus. Hab die letzte Arbeit Ende März abgegeben. Ich hätte das nur so verstanden, wenn man das Zeugnis bis zum 15. Mai nicht nachreicht, kriegt man die Fambeihilfe auch nicht mehr nachgezahlt, auch wenn die Noten alle vor Ende April dawaren?
Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Di 27.Apr 2010, 20:52
von finparfaite
also ich hoffe für die, dass das nicht so ist, weil mir wurde es ganz anders gesagt, sonst hätte ich ja keine fristverlängerung bis ende mai und wie fies wäre es auf 2 monate familienbeihilfe verzichten zu müssen, nur weil die eine professorin 4 wochen zur benotung braucht und das ausarbeiten nochmals 4 wochen in anspruch nimmt, mal sehen. ich denke aber nicht, wieso sollt ich sonst nochmals anrufen müssen um denen zu sagen, wann ich voraussichtlich das zeugnis krieg?
Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Do 06.Mai 2010, 9:32
von michi_u
ich habe auch eine frage...bis wann muss man den ersten studienabschnitt eingereicht haben um nicht auf BAK umgestellt zu werden? (in geschichte ist es der 1.10.2010) ist das auf der germanistik auch so? Bitte um rasche antworten
Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Do 06.Mai 2010, 11:21
von Alber-Tina
Ja das ist eine sehr gute Frage, hab gar nicht daran gedacht, dass es da auch Probleme geben könnte..
Noch eine andere verwandte Frage:
Hat jemand eine Ahnung, wie der Prüfungspass zur Einreichung des ersten Abschnitts im Diplomstudium auszufüllen ist angesichts der Umstellung auf Bachelor?
Ich habe beispielsweise die UE Textproduktion nicht mehr direkt besucht sondern ersetzt durch Methoden II.
Dass muss ich doch dort irgendwie vermerken oder etwa nicht?
Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Do 06.Mai 2010, 13:22
von Amatio
Ja, das schreibst du einfach dazu. Also bei Textproduktion schreibst dann "UE Methoden II" hin und bei Rhetorik die VO, die du noch gemacht hast.
Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Do 06.Mai 2010, 15:49
von darklady
ich hätte auch eine frage bezüglich des einreichens vom 1. abschnitt. ich studiere lehramt und habe schon alle lehrveranstaltungen des 1. abschnitts für pädagogik absolviert. nun meine frage: wohin muss ich mich wenden, um diesen 1.abschnitt einzureichen können?
Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Do 06.Mai 2010, 16:36
von michi_u
du musst mit deinen zeugnissen in die maria-theresiengasse gehen (vis a vis von der uni - dort wo der libro ist) dort bekommst du einen prüfungspass zum ausfüllen - 2-4 wochen später holst du dir diesen prüfungspass dort wieder ab....
Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Do 06.Mai 2010, 19:11
von Alber-Tina
Danke für deine Antwort Amatio!
Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Do 06.Mai 2010, 23:57
von finparfaite
super deutsch und pädagogik hab ich dann ^^
und PP? wie läuft das genau ab??? ahhh in deutsch stehts wenigstens schön auf der spl seite
Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen
Verfasst: Mi 26.Mai 2010, 17:46
von finparfaite
Hallo! Eine wichtige Frage hätte ich noch.
Ich habe heute meinen ersten Abschnitt von Pädagogik eingereicht (Dauer der Bearbeitung 1-2 Wochen)
und wollte auch den ersten Abschnitt meines Zweitfachs PP einreichen, da muss aber leider etwas umerkannt werden,
was ich nicht wusste... und das kann ich erst am Dienstag (1.6.) machen... danach muss ich warten bis das gemacht wurde
(anscheinend eine Woche), um wiederum den ersten Abschnitt fertig einreichen zu können (Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen).
..Grob gerechnet haben wir dann die 3./4. Juniwoche, ich brauch aber bis Ende Juni mein Zeugnis für
a.) Rückerstattung der Studiengebühren
b.) Rückbezug und Weiterbezug der Familienbeihilfe
Darum wollte ich Deutsch morgen einreichen, nur.. ist das möglich ohne das Formular von PP und Pädagogik einstweilen zu haben??
Denn die Bearbeitung des Deutschantrags dauert anscheinend auch um die 3-4 Wochen... und dann wäre ich irgendwann Mitte/Ende Juli drinnen...
Danke-