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1. Abschnitt einreichen - fristen

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kewlcat
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1. Abschnitt einreichen - fristen

Beitrag von kewlcat »

hallo,

hab eine frage das ende des 1. abschnitts betreffend

ich bin dieses semester mit meinem 3. semester fertiggeworden. hab nun noch 14 sws zu absolvieren (um alle std des 1. abschnitts hinter mich gebracht zu haben) und bin fest davon überzeugt, dass das nächstes semester, also in meinem 4. semester zu schaffen ist. ich meine zu schaffen ohne ein kostbares 5. toleranzsemester anschneiden und vergeigen zu müssen.

die frage ist bloß.. das (sommer)semester endet im schnitt im juni. wenn man alle ps arbeiten (natürlich den prof vorher um rasche korrektur gebeten) rechtzeitig abgibt und alle prüfungen bis ca juni (natürlich postitiv :-) )
macht...wann endet denn dann die einreichfrist, damit man das toleranzsemester behalten?

angenommen ich hab bis juli alles fix und fertig erledigt. noten stehen fest, alles prima, und ich reiche das am (zb.) 05.07.08 ein und ein bekomm das diplomzeugnis vor dem beginn des nächsten semesters ausgestellt, bin ich dann automatisch im 2. abschnitt und die beihilfen (familienbeihilfe - nach gebrachter bestätigung und studienbeihilfe - mit dem systemantrag) laufen weiter wie gewohnt? :oops: :oops:

is mir noch nicht so ganz klar wie das läuft...
ich hoff mal auf euch, aber was ich hier so gelesen hab bis jetzt scheint ja immer recht kompetent :wink:

also danke und ieben gruß
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moriaz
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Beitrag von moriaz »

auf dem ersten diplomprüfungszeugnis steht das datum der zuletzt abgeschlossenen lehrveranstaltung. deinem kostbaren toleranzsemester sollte also nichts böses widerfahren. ;)
kewlcat
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Beitrag von kewlcat »

das heißt wenn das letzte prüfungsdatum VOR dem 1. 10 ist, ist mein kostbares toleranzsemester gerettet? :D
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Birgitly
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Beitrag von Birgitly »

Nachdem beim Wintersemester der Februar noch mitzählt, nehme ich auch an, dass beim Sommersemester noch die Ferien, also September inklusive, mitgerechnet werden. Also JA! Dann ist dein Toleranzsemester in Sicherheit!
kewlcat
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Beitrag von kewlcat »

perfekt danke
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vronika
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Beitrag von vronika »

Wenn der Abgabetermin eines PS nun das Ende der Nachfrist ist, ist es also zu spät für das 1. Diplomprüfungszeugnis?
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Birgitly
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Beitrag von Birgitly »

Zu spät für das 1. Diplomprüfungszeugnis ist es nie! Das kannst du beantragen wann du willst. Die Beihilfenstellen wollens halt zu einem bestimmten Zeitpunkt haben, damit du weiter beziehen kannst.
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vronika
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Beitrag von vronika »

Das habe ich ja damit gemeint :oops: Die Stipendienstelle möchte das Zeugnis spätestens nach 5 Semestern. Wenn angenommen das WS das 5. Sem. ist und ich Ende April noch die letzte Note bekomme, ist es dann schon zu spät?
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Birgitly
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Beitrag von Birgitly »

Hm, ich fürchte schon. Soviel ich weiß geht die Frist bis 28. oder heuer eben 29. Feb. Aber verlass dich nicht drauf, es ist besser du fragst bei deiner Sachbearbeiterin nach!!
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vronika
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Beitrag von vronika »

:? Werd ich machen. Das wär ja eine Katastrophe, wenn meine finanzielle Existenz von der Benotungsschnelligkeit der Profs abhängen würde...
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vronika
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Beitrag von vronika »

So, hab mich jetzt ein bisschen schlau gemacht: Wenn das WS das 5. Semester ist, erlischt der Anspruch generell ab Ende Februar. Ab dann hat man aber bis 15. Mai Zeit, die 1. Diplomprüfung nachzuweisen. Wenn man diese Frist einhält, hat man wieder Anspruch und bekommt die Studienbeihilfe auch rückwirkend nachgezahlt.
Satinka
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Beitrag von Satinka »

ich hab auch eine frage:

bin jetzt im 4. semester und hätte alle stunden fertig. also mir fehlen noch 2 ps-arbeiten (die ich bis ende februar schreibe) und eine prüfung in pädagogik die erst im märz ist. mir wurde gesagt ich muss den ersten abschnitt bis 30.4. einreichen, stimmt das??

und wie läuft das dann? kann ich dann im märz schon lvs aus dem 2. abschnitt machen wenn ich den erst später einreiche?
kamapuna
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Beitrag von kamapuna »

ja, kannst du machen, weil du ja die prüfungen erst später machst und die noten erst später eingetragen bekommst....

wenns was is wo man voraussetzungen haben muss, dann nimm einfach dein zeugnis mit in die 1.einheit,

und in der pädagogik (lehramt) ist erst vor kurzem ein mail von der schrittesser durchgegangen, dass für die sachen vom 2. abschnitt ohnehin nur die studieneingangsphase (STEP+VO) notwendig ist...

lg
you need not smoke your shoes today because it is raining....
anja
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Beitrag von anja »

also is das jetzt so, dass der 1.10 als prüfungsfrist gilt,damit ich den ersten abschnitt noch rechtzeitig einreichen kann?
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Drittebeinamputhese
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Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen

Beitrag von Drittebeinamputhese »

Ich versteh nicht ganz, was dieser Absatz auf stipendium.at heißt:

Bis wann muss der erste Studienabschnitt abgeschlossen werden, um weiter Studienbeihilfe beziehen zu können?

Innerhalb der zweifachen vorgesehenen (gesetzlichen) Studiendauer zuzüglich eines weiteren Semesters ( 2x + 1 ). Der letzte Tag der Frist ist dabei entweder der 30. September oder der 28./29. Februar.


Heißt das, dass die letzte Prüfung, die ich beim 1. Abschnitt angegeben habe, als letztmögliches Datum den 28.02.2010 haben darf? Das wär jetzt sehr ungünstig, weil Latein erst am 6.3. war und meine allerletzte Prüfung Ende März... Hoffentlich ist das doch anders auszulegen :(

Was meint ihr?
w.e
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Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen

Beitrag von w.e »

das selbe problem hatte ich auch. ich habe dann meiner betreuerin geschrieben und die meinte, dass die frist bis mitte mai geht. genauer: die letzte prüfung für den ersten abschnitt muss vor dem 15. mai sein. am besten schreibst du selbst mal hin. :-)
"rettet mich zuerst!"
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Drittebeinamputhese
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Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen

Beitrag von Drittebeinamputhese »

vielen dank für deine antwort! ja, so hatte ich das ja auch verstanden, aber dann hab ich diesen seltsamen absatz auf stipendium.at entdeckt...

und noch was: reicht denen vorerst die bestätigung, dass ich den 1. abschnitt eingereicht habe? na ja, gut. mehr als fragen, ob sie das gelten lassen, kann ich eh nicht - mehr bescheinigungen hab ich ja noch nicht...
finparfaite
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Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen

Beitrag von finparfaite »

so, lange rede, kurzer sinn.. aber: bei mir war es so, dass das WS das 5. semester war, ich aber eine wichtige prüfung erst am 23.4. hatte. deshalb musste ich
a.) studiengebühren zahlen und
b.) das finanzamt anrufen und um eine fristverlängerung bitten.


nun ist es so, dass ich die studiengebühren rückerstattet bekomme, wenn ich ihnen das erste diplomzeugnis schicke (vl gilt da auch nur eine bestätigung), aber das geht nur, wenn alle noten, die man braucht BIS zum 30.4. eingetragen sind. also wenn arbeiten abzugeben sind, auf alle fälle dem lehrenden dazu schreiben, dass man bitte die note vor dem 30.4. im univis stehen hat. (natürlich die arbeit auch vor 30.4. abgeben)..
..ich muss jetzt aber bis ende mai auf eine note warten UND dann nochmals 3-4 wochen auf das diplomzeugnis. dh ich schätze, ich kriege das zeugnis maximal in der 3./4. juniwoche.
danach schicke ich das alles an das finanzamt und ich bekomme von denen ab diesem zeitpunkt wieder regulär die fambeihilfe UND zusätzliche diese bis zum letzten prüfungs/abgabe/notentermin rückerstattet (in meinem falle nun von ende april an.)


und nein sie wollen das diplomzeugnis direkt, keine bestätigung!


hoffe, ich konnte helfen.

ps; wie das mit der studienbeihilfe ist, weiß ich nicht, die bekomme ich nicht.
Amatio
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Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen

Beitrag von Amatio »

Ja, das ist verständlich. Weißt du was von dieser oben erwähnten Frist von 15. Mai, nach der man es nicht mehr rückerstattet bekommt?
finparfaite
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Re: 1. Abschnitt einreichen - fristen

Beitrag von finparfaite »

weiß es nicht zu 100% , glaub aber dass bis zu diesem termin die noten im univis verzeichnet sein sollten (müssen).

also auch wenn sie erst ende mai eingetragen werden, war ja die prüfung zB am 5.5., oder was auch immer.. und dann steht nicht der eintragungstermin, sondern der prüfungstermin im univis. (darum hab ich meine 2 professoren, wo ich eine arbeit schreiben musste, gebeten, bitte die note vor 30.4. einzutragen!)
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