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Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
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- Neologismus
- Beiträge: 19
- Registriert: Di 31.Okt 2006, 15:39
Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Ich schiebe schon seit einiger Zeit auf meinen 1. Abschnitt einzureichen.
D.h. ich (=Diplomstudierende) habe alle LVs laut Studienplan fürn 1. Abschnitt gemacht, aber noch nicht eingereicht. (Bitte keine Fragen nach dem Warum, keine Ahnung, habs immer aufgeschoben, aber nie gemacht, unklug - ich weiß )
Inzwischen habe ich einige LVs vom 2. Abschnitt absolviert. Das ging ohne Probleme, sogar bei Seminaren.
Als mir der Gedanke kam, dass mir diese LVs nun aberkannt werden könnten (weil ich formal/offiziell noch nicht im 2.Abschnitt war), wurde mir etwas schlecht
Nun die Frage: kann das tatsächlich sein??
Ich hoffe inständig nicht.
D.h. ich (=Diplomstudierende) habe alle LVs laut Studienplan fürn 1. Abschnitt gemacht, aber noch nicht eingereicht. (Bitte keine Fragen nach dem Warum, keine Ahnung, habs immer aufgeschoben, aber nie gemacht, unklug - ich weiß )
Inzwischen habe ich einige LVs vom 2. Abschnitt absolviert. Das ging ohne Probleme, sogar bei Seminaren.
Als mir der Gedanke kam, dass mir diese LVs nun aberkannt werden könnten (weil ich formal/offiziell noch nicht im 2.Abschnitt war), wurde mir etwas schlecht
Nun die Frage: kann das tatsächlich sein??
Ich hoffe inständig nicht.
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Ich werd dir mal mein Halbwissen aus der Theaterwissenschaft liefern: Bei uns ist es so, dass das Datum der Einreichung des ersten Abschnittes gleich dem Datum ist, an welchem man die letzte Prüfung/Leistung erbracht hat. Sprich: Einreichung I. Abschnitt = Datum der Leistungserbringung der letzten Prüfung lt. Univis.
Wie's in der Germanistik ausschaut...
Wie's in der Germanistik ausschaut...
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
alma hat geschrieben:Bei uns ist es so, dass das Datum der Einreichung des ersten Abschnittes gleich dem Datum ist, an welchem man die letzte Prüfung/Leistung erbracht hat.
Nee, nee, nee. Das Datum, dass als Abschlußdatum auf´m Diplomzeugnis steht, ist das, das dem der letzten Prüfung entspricht. Auch wenn man 2 Jahre später einreicht. Das Datum der tatsächlichen Einreichung scheint nirgends auf.
Beihilfen jedweder Art bekommt Gwenhwyfar wohl keine mehr. Sonst wäre schon längst eingereicht.
Man drückt sich uU etwas genauer aus.alma hat geschrieben:Wie's in der Germanistik ausschaut...
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Das war fies!
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Nöö, fies ist, wenn man sich freut, dass in-sei-da hier endlich mal einen Rechtschreibfehler gemacht hat und man die Ehre hat ihn auf selbigen hinzuweisen
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Ich geh mal suchen. Heute keinen gefunden. Ist das Erlebnis schon länger her?march hat geschrieben:Nöö, fies ist, wenn man sich freut, dass in-sei-da hier endlich mal einen Rechtschreibfehler gemacht hat und man die Ehre hat ihn auf selbigen hinzuweisen
Ausserdem gebe ich ja eh gern zu, dass ich fies bin. Kann man hier im Forum eh nachlesen.
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Um 9.19h ("Abschlussdatum").In-sei-da hat geschrieben:Ich geh mal suchen. Heute keinen gefunden. Ist das Erlebnis schon länger her?march hat geschrieben:Nöö, fies ist, wenn man sich freut, dass in-sei-da hier endlich mal einen Rechtschreibfehler gemacht hat und man die Ehre hat ihn auf selbigen hinzuweisen
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Grace hat geschrieben:Um 9.19h ("Abschlussdatum").In-sei-da hat geschrieben:Ich geh mal suchen. Heute keinen gefunden. Ist das Erlebnis schon länger her?march hat geschrieben:Nöö, fies ist, wenn man sich freut, dass in-sei-da hier endlich mal einen Rechtschreibfehler gemacht hat und man die Ehre hat ihn auf selbigen hinzuweisen
Zzzz, das hab ich selbst gar nicht registriert, ich meinte eigentlich dieses komisch "dass" vorher. Aber da sieht man´s wieder, die angehenden LehrerInnen habens einfach nicht drauf
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Hätt mich eher auf das zweite "dass" bezogen.In-sei-da hat geschrieben:Das Datum, dass als Abschlußdatum auf´m Diplomzeugnis steht, ...
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Gleich zwei Fehler in einem Posting? Naja, dann habe ich ja nu wieder bissl Ruhe.
- papilionox
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Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
ich klink mich hier kurz ein...
würd gern wissen, wie lang es dauert, dass ich im univis offiziell im 2. abschnitt (diplom) geführt werd, wenn ich die noten fürn 1. im ssc einreiche??
geht das fix oder dauert das lange?? bzw von wem wird das erledigt?
würd gern wissen, wie lang es dauert, dass ich im univis offiziell im 2. abschnitt (diplom) geführt werd, wenn ich die noten fürn 1. im ssc einreiche??
geht das fix oder dauert das lange?? bzw von wem wird das erledigt?
Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.
(J.-J. Rousseau)
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Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Nix SSC einreichen. SSS DP. Wenn´s gut läuft, wirste innerhalb von 2-3 Wochen offiziell im 2. Stud.abschnitt geführt (des wird dann tatsächlich vom SSC PKW eingetragen). Zum Nachweis bei Profs reicht die Kopie/2. Formular, dass Du abgestempelt vom SSS DP zurückbekommst aus.
Des brauchste beim Einreichen des 2. Stud.abschnitts wieder - also ned wegwerfen oder anderweitig verschustern.
Des brauchste beim Einreichen des 2. Stud.abschnitts wieder - also ned wegwerfen oder anderweitig verschustern.
- papilionox
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Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
is ja gut, meinte ich ja eIn-sei-da hat geschrieben:Nix SSC einreichen. SSS DP.
heißt also, ich hab mich zulang vertrödelt und muss auf jeden fall für dieses semester studiengebühren bezahlen? (sind im univis angeführt,weil jz mein 7.Sem anfängt, drück mich aber vorm zahlen) wenn das 2-3 wo dauert, geht sich das ja vor 15.10. nima aus :/ oder ist es ok, wenn ich bis in die nachfrist hinein nicht zahle, dann HOFFENTLICH alles glatt läuft, ich in den 2.abschnitt komme u ich nur mehr den öh-beitrag zahlen muss!?In-sei-da hat geschrieben:Wenn´s gut läuft, wirste innerhalb von 2-3 Wochen offiziell im 2. Stud.abschnitt geführt
oder habe ich hier wunschvorstellungen??
bitte um erleuchtung meiner gequälten germ-seele!!
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(J.-J. Rousseau)
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Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
Nö, das sind keine Wunschvorstellungen. So kann´s funktionieren. Ist man im Diplom, rate ich zur Vorgangsweise zahlen, schauen, dass es sich ausgeht, Beitrag zurückholen.
Geht es sich nämlich bis 30.11. ned aus, wird man aus dem Diplom rausgeworfen und kommt nimmer rein.
Geht es sich nämlich bis 30.11. ned aus, wird man aus dem Diplom rausgeworfen und kommt nimmer rein.
- papilionox
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Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
stimmt, ich will keinesfalls aus dem diplom rausfallen!!
wie sicher ist das mit dem zurückholen? ich hab das schon mal wo gelesen, weiß aber nicht mehr wo. wegen den fristen u so
ich werd dann ja auch wieder studienbeihilfe bekommen, zahlen mir DIE dann den st.beitrag zurück?
*hach* muss das alles so kompliziert sein?
wie sicher ist das mit dem zurückholen? ich hab das schon mal wo gelesen, weiß aber nicht mehr wo. wegen den fristen u so
ich werd dann ja auch wieder studienbeihilfe bekommen, zahlen mir DIE dann den st.beitrag zurück?
*hach* muss das alles so kompliziert sein?
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- papilionox
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Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
vielen dank.
schätze es ist wohl klar, dass ich dann "ich habe einen zu hohen studienbeitrag bezahlt" als grund angebe.
hope the best, dass ich bald alles geklärt habe
schätze es ist wohl klar, dass ich dann "ich habe einen zu hohen studienbeitrag bezahlt" als grund angebe.
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Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
so ähnlich ist es bei mir auch .. ich habe zwar nicht vergessen Einzureichen aber ich werde am Mi mein 2tes Fach (ich studiere Lehramt) einreichen und hoffen, dass ich dort eine Bestätigung bekomme, damit ich das 1. diplomprüfungszeugnis einreichen kann. jedoch weiß ich nicht ob das bis freitag im univis online ist und ich nun zur sicherheit die ca 380€ studiengebühren einzahlen soll oder die 16,50€ und es darauf ankommen lassen soll? ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann?!
merci
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- sleepyhead
- börsenfrau
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Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
zahlen und schauen is wohl besser. wenn du naemlich nachzahlen musst, zahlst du auch gleich mehr ...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen
ok .. hab ich jetzt auch gemacht .. hoffe dass die rückforderung dann auch reibungslos abläuft.
danke für den schnellen rat
danke für den schnellen rat