NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...

-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?

Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find

Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr

Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Alles zum Studium und zum Studienalltag
Gwenhwyfar
Neologismus
Beiträge: 19
Registriert: Di 31.Okt 2006, 15:39

Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von Gwenhwyfar »

Ich schiebe schon seit einiger Zeit auf meinen 1. Abschnitt einzureichen.
D.h. ich (=Diplomstudierende) habe alle LVs laut Studienplan fürn 1. Abschnitt gemacht, aber noch nicht eingereicht. (Bitte keine Fragen nach dem Warum, keine Ahnung, habs immer aufgeschoben, aber nie gemacht, unklug - ich weiß :roll: )

Inzwischen habe ich einige LVs vom 2. Abschnitt absolviert. Das ging ohne Probleme, sogar bei Seminaren.
Als mir der Gedanke kam, dass mir diese LVs nun aberkannt werden könnten (weil ich formal/offiziell noch nicht im 2.Abschnitt war), wurde mir etwas schlecht :smt078

Nun die Frage: kann das tatsächlich sein?? :?:
Ich hoffe inständig nicht. [-o<
alma
Germling
Beiträge: 180
Registriert: Do 17.Aug 2006, 16:28

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von alma »

Ich werd dir mal mein Halbwissen aus der Theaterwissenschaft liefern: Bei uns ist es so, dass das Datum der Einreichung des ersten Abschnittes gleich dem Datum ist, an welchem man die letzte Prüfung/Leistung erbracht hat. Sprich: Einreichung I. Abschnitt = Datum der Leistungserbringung der letzten Prüfung lt. Univis.

Wie's in der Germanistik ausschaut...
In-sei-da

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von In-sei-da »

alma hat geschrieben:Bei uns ist es so, dass das Datum der Einreichung des ersten Abschnittes gleich dem Datum ist, an welchem man die letzte Prüfung/Leistung erbracht hat.
:-k

Nee, nee, nee. [-X Das Datum, dass als Abschlußdatum auf´m Diplomzeugnis steht, ist das, das dem der letzten Prüfung entspricht. Auch wenn man 2 Jahre später einreicht. ;) Das Datum der tatsächlichen Einreichung scheint nirgends auf.

Beihilfen jedweder Art bekommt Gwenhwyfar wohl keine mehr. :lol: Sonst wäre schon längst eingereicht. :-D

alma hat geschrieben:Wie's in der Germanistik ausschaut...
Man drückt sich uU etwas genauer aus. :twisted:
alma
Germling
Beiträge: 180
Registriert: Do 17.Aug 2006, 16:28

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von alma »

Das war fies! :cry:
Benutzeravatar
march
Germling
Beiträge: 589
Registriert: Di 02.Mär 2004, 10:34
Wohnort:

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von march »

Nöö, fies ist, wenn man sich freut, dass in-sei-da hier endlich mal einen Rechtschreibfehler gemacht hat und man die Ehre hat ihn auf selbigen hinzuweisen :evil: :-D
In-sei-da

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von In-sei-da »

march hat geschrieben:Nöö, fies ist, wenn man sich freut, dass in-sei-da hier endlich mal einen Rechtschreibfehler gemacht hat und man die Ehre hat ihn auf selbigen hinzuweisen :evil: :-D
Ich geh mal suchen. :-D Heute keinen gefunden. :lol: Ist das Erlebnis schon länger her? :-k

Ausserdem gebe ich ja eh gern zu, dass ich fies bin. Kann man hier im Forum eh nachlesen. :-D
Grace
Germling
Beiträge: 179
Registriert: Fr 20.Aug 2010, 20:27

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von Grace »

In-sei-da hat geschrieben:
march hat geschrieben:Nöö, fies ist, wenn man sich freut, dass in-sei-da hier endlich mal einen Rechtschreibfehler gemacht hat und man die Ehre hat ihn auf selbigen hinzuweisen :evil: :-D
Ich geh mal suchen. :-D Heute keinen gefunden. :lol: Ist das Erlebnis schon länger her? :-k
Um 9.19h ("Abschlussdatum"). :wink:
Benutzeravatar
march
Germling
Beiträge: 589
Registriert: Di 02.Mär 2004, 10:34
Wohnort:

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von march »

Grace hat geschrieben:
In-sei-da hat geschrieben:
march hat geschrieben:Nöö, fies ist, wenn man sich freut, dass in-sei-da hier endlich mal einen Rechtschreibfehler gemacht hat und man die Ehre hat ihn auf selbigen hinzuweisen :evil: :-D
Ich geh mal suchen. :-D Heute keinen gefunden. :lol: Ist das Erlebnis schon länger her? :-k
Um 9.19h ("Abschlussdatum"). :wink:

Zzzz, das hab ich selbst gar nicht registriert, ich meinte eigentlich dieses komisch "dass" vorher. Aber da sieht man´s wieder, die angehenden LehrerInnen habens einfach nicht drauf :wink:
alma
Germling
Beiträge: 180
Registriert: Do 17.Aug 2006, 16:28

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von alma »

In-sei-da hat geschrieben:Das Datum, dass als Abschlußdatum auf´m Diplomzeugnis steht, ...
Hätt mich eher auf das zweite "dass" bezogen. :D :-D
In-sei-da

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von In-sei-da »

Gleich zwei Fehler in einem Posting? :lol: Naja, dann habe ich ja nu wieder bissl Ruhe. :-D
Benutzeravatar
papilionox
Kalong
Beiträge: 575
Registriert: Mo 12.Nov 2007, 15:14
Wohnort: qua e là

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von papilionox »

ich klink mich hier kurz ein...
würd gern wissen, wie lang es dauert, dass ich im univis offiziell im 2. abschnitt (diplom) geführt werd, wenn ich die noten fürn 1. im ssc einreiche??
geht das fix oder dauert das lange?? bzw von wem wird das erledigt?
Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.
(J.-J. Rousseau)
In-sei-da

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von In-sei-da »

Nix SSC einreichen. SSS DP. ;) Wenn´s gut läuft, wirste innerhalb von 2-3 Wochen offiziell im 2. Stud.abschnitt geführt (des wird dann tatsächlich vom SSC PKW eingetragen). Zum Nachweis bei Profs reicht die Kopie/2. Formular, dass Du abgestempelt vom SSS DP zurückbekommst aus.
Des brauchste beim Einreichen des 2. Stud.abschnitts wieder - also ned wegwerfen oder anderweitig verschustern. ;)
Benutzeravatar
papilionox
Kalong
Beiträge: 575
Registriert: Mo 12.Nov 2007, 15:14
Wohnort: qua e là

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von papilionox »

In-sei-da hat geschrieben:Nix SSC einreichen. SSS DP. ;)
is ja gut, meinte ich ja e 8)
In-sei-da hat geschrieben:Wenn´s gut läuft, wirste innerhalb von 2-3 Wochen offiziell im 2. Stud.abschnitt geführt
heißt also, ich hab mich zulang vertrödelt und muss auf jeden fall für dieses semester studiengebühren bezahlen? (sind im univis angeführt,weil jz mein 7.Sem anfängt, drück mich aber vorm zahlen) wenn das 2-3 wo dauert, geht sich das ja vor 15.10. nima aus :/ oder ist es ok, wenn ich bis in die nachfrist hinein nicht zahle, dann HOFFENTLICH alles glatt läuft, ich in den 2.abschnitt komme u ich nur mehr den öh-beitrag zahlen muss!? [-o<
oder habe ich hier wunschvorstellungen??


bitte um erleuchtung meiner gequälten germ-seele!! :wink: =D>
Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.
(J.-J. Rousseau)
In-sei-da

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von In-sei-da »

Nö, das sind keine Wunschvorstellungen. So kann´s funktionieren. Ist man im Diplom, rate ich zur Vorgangsweise zahlen, schauen, dass es sich ausgeht, Beitrag zurückholen.

Geht es sich nämlich bis 30.11. ned aus, wird man aus dem Diplom rausgeworfen und kommt nimmer rein. ;)
Benutzeravatar
papilionox
Kalong
Beiträge: 575
Registriert: Mo 12.Nov 2007, 15:14
Wohnort: qua e là

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von papilionox »

stimmt, ich will keinesfalls aus dem diplom rausfallen!! :shock: :shock:
wie sicher ist das mit dem zurückholen? ich hab das schon mal wo gelesen, weiß aber nicht mehr wo. wegen den fristen u so ;)
ich werd dann ja auch wieder studienbeihilfe bekommen, zahlen mir DIE dann den st.beitrag zurück?
*hach* muss das alles so kompliziert sein?
Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.
(J.-J. Rousseau)
Benutzeravatar
papilionox
Kalong
Beiträge: 575
Registriert: Mo 12.Nov 2007, 15:14
Wohnort: qua e là

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von papilionox »

vielen dank.
schätze es ist wohl klar, dass ich dann "ich habe einen zu hohen studienbeitrag bezahlt" als grund angebe.
hope the best, dass ich bald alles geklärt habe :)
Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.
(J.-J. Rousseau)
bebyhasi
Neologismus
Beiträge: 41
Registriert: Mo 15.Dez 2008, 21:37

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von bebyhasi »

so ähnlich ist es bei mir auch .. ich habe zwar nicht vergessen Einzureichen aber ich werde am Mi mein 2tes Fach (ich studiere Lehramt) einreichen und hoffen, dass ich dort eine Bestätigung bekomme, damit ich das 1. diplomprüfungszeugnis einreichen kann. jedoch weiß ich nicht ob das bis freitag im univis online ist und ich nun zur sicherheit die ca 380€ studiengebühren einzahlen soll oder die 16,50€ und es darauf ankommen lassen soll? ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann?!

merci :)
Benutzeravatar
sleepyhead
börsenfrau
Beiträge: 1260
Registriert: Sa 19.Sep 2009, 14:14
Wohnort: da und dort

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von sleepyhead »

zahlen und schauen is wohl besser. wenn du naemlich nachzahlen musst, zahlst du auch gleich mehr ...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil :-D
bebyhasi
Neologismus
Beiträge: 41
Registriert: Mo 15.Dez 2008, 21:37

Re: Versäumins: 1. Abschnitt einreichen

Beitrag von bebyhasi »

ok .. hab ich jetzt auch gemacht .. hoffe dass die rückforderung dann auch reibungslos abläuft.
danke für den schnellen rat :)
Antworten

Zurück zu „Allgemeines zum Studium“