Ich habe vor einigen Semestern eine Einführungs-LV zu Cultural Studies mit Note '4' abgeschlossen. Letztes Semester versuchte ich wieder mein Glück und ich denke, die Note wird bestenfalls '4' ergeben. Nun meinte eine Freundin, dass bei zwei Prüfungsversuchen der zuletzt absolvierte zähle. Das hieße für mich, dass ein nicht unwahrscheinliches Nicht Genügend die relevante Note wäre.
Weiß jemand, ob das stimmt, dass die zuletzt absolvierte Prüfung relevant ist?
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Welche Note zählt bei zwei Prüfungsergebnissen?
Re: Welche Note zählt bei zwei Prüfungsergebnissen?
Ja das stimmt (leider). Die zuletzt abgelegte Prüfung gilt!
Re: Welche Note zählt bei zwei Prüfungsergebnissen?
ja, ist leider so. d.h. falls du jetzt eine 5 bekommst, gilt die und du musst die Prüfung nochmal machen :S
Patriotism is, fundamentally, a conviction that a particular country is the best in the world because you were born in it… - G.B.Shaw
Re: Welche Note zählt bei zwei Prüfungsergebnissen?
vielen dank! muss sofort alle hebel in bewegung setzen, damit die note nicht eingetragen wird!
- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
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Re: Welche Note zählt bei zwei Prüfungsergebnissen?
Das kommt ganz darauf an. Wenn es dasselbe Prüfungsfach ist, ist dein Zweitantritt ohnehin absolut nichtig, weil du positiv absolvierte Prüfungen nur innerhalb von sechs Monaten ab Prüfungsdatum einmal wiederholen darfst. Problematisch ist natürlich die Abgrenzung von Prüfung und Prüfungsfach. Zur Illustration:
Angenommen, du bestehst am 30.01.2009 die VO Germanistische Sprachwissenschaft mit einem Vierer. Am 30.01.2010 kommst du auf die Idee, diese Prüfung noch einmal zu schreiben. Selbst wenn es sich um einen anderen Lehrenden handeln sollte, ist die Note nichtig, weil der Prüfungsantritt nicht (mehr) zulässig war, und zwar unabhängig von der erzielten Note. Diese Note ist vermutlich amtswegig, sicher auf Antrag zu löschen.
Anders ist es an der Germanistik bei den thematischen Lehrveranstaltungen, hier bezieht sich das Prüfungsfach nach Auffassung der Studienprogrammleitung auf die einzelne Lehrveranstaltung. Hier kannst du aber, je nachdem, welche Lehrveranstaltung du einreichst, Noten optimieren. (Das gilt zwar im Bachelor durch die Modulzuordnung im Anmeldesystem so nicht, allerdings können – schlimmstenfalls nachträglich durch SSS oder SSC – die Noten herumgeschoben werden.)
Ich weiß nicht, was du mit der VO Cultural Studies meinst. Je nachdem, kommen mehrere Interpretationen in Betracht:
1) Es handelt sich formal um dasselbe Prüfungsfach und die Antritte liegen mehr als sechs Monate auseinander. Der Zweitantritt ist nichtig.
2) Es handelt sich um unterschiedliche Vorlesungen, die nur zufällig für einen Studienplanpunkt anerkannt werden können. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass du beim Einreichen frei wählen kannst, welche Prüfung du verwenden willst; wenn nicht, ist der Zweitantritt ebenfalls nichtig.
Angenommen, du bestehst am 30.01.2009 die VO Germanistische Sprachwissenschaft mit einem Vierer. Am 30.01.2010 kommst du auf die Idee, diese Prüfung noch einmal zu schreiben. Selbst wenn es sich um einen anderen Lehrenden handeln sollte, ist die Note nichtig, weil der Prüfungsantritt nicht (mehr) zulässig war, und zwar unabhängig von der erzielten Note. Diese Note ist vermutlich amtswegig, sicher auf Antrag zu löschen.
Anders ist es an der Germanistik bei den thematischen Lehrveranstaltungen, hier bezieht sich das Prüfungsfach nach Auffassung der Studienprogrammleitung auf die einzelne Lehrveranstaltung. Hier kannst du aber, je nachdem, welche Lehrveranstaltung du einreichst, Noten optimieren. (Das gilt zwar im Bachelor durch die Modulzuordnung im Anmeldesystem so nicht, allerdings können – schlimmstenfalls nachträglich durch SSS oder SSC – die Noten herumgeschoben werden.)
Ich weiß nicht, was du mit der VO Cultural Studies meinst. Je nachdem, kommen mehrere Interpretationen in Betracht:
1) Es handelt sich formal um dasselbe Prüfungsfach und die Antritte liegen mehr als sechs Monate auseinander. Der Zweitantritt ist nichtig.
2) Es handelt sich um unterschiedliche Vorlesungen, die nur zufällig für einen Studienplanpunkt anerkannt werden können. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass du beim Einreichen frei wählen kannst, welche Prüfung du verwenden willst; wenn nicht, ist der Zweitantritt ebenfalls nichtig.
Re: Welche Note zählt bei zwei Prüfungsergebnissen?
Danke für deinen Beitrag, emu. Ich studiere als "freies Wahlfach" (bin mir im Moment nicht sicher mit der genauen Bezeichnung) im Rahmen des Diplomstudiums ein 36 SS-Modul im Bereich der Cultural Studies. Die Vorlesung, um die es geht, ist eine der beiden Pflichteinführungsvorlesungen. Diese sind thematisch immer ähnlich bis fast ident. So wie du die Sachlage darstellst, hätte ich mir einen Haufen Zeit ersparen können, denn es handelt sich immer um das selbe Prüfungsfach (CS1A). Und die beiden Prüfungen liegen weit mehr als 6 Monate auseinander...
Danke!
Danke!