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was passiert bei nicht-antreten?

Kampf mit dem Anmeldesystem, Probleme mit dem Computer - des Mannes und der Frau Leid mit der Technik
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kaddiiiiii
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was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von kaddiiiiii »

Was passiert, wenn ich, obwohl ich für eine Prüfung angemeldet bin, nicht antrete? Werde ich dann automatisch für den nächsten Termin gesperrt?
w.e
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Re: was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von w.e »

nein, gesperrt wirst du (zumindest bei uns) nicht.
es kann aber passieren, dass du eine negative note bekommst. auf der germanistik kommt das aber nicht so oft vor.
(bearbeitet von Emu: Das kann passieren, ist aber bei Vorlesungen unzulässig, siehe dazu auch mein Posting weiter unten)
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kaddiiiiii
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Re: was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von kaddiiiiii »

und es zählt auch nicht als 1 antritt?
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WeiRdKaktuS
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Re: was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von WeiRdKaktuS »

w.e hat geschrieben:es kann aber passieren, dass du eine negative note bekommst.
Weißt du zufällig, bei welchen VOen/ Profs das schon mal der Fall wär? Auf der Germ wärs mir neu.
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kaddiiiiii
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Re: was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von kaddiiiiii »

hab leider erst dieses semester mit dt. philologie angefangen, deshalb hab ich keine ahnung. ich hab aber auf der WU studiert 2 semster, und da wurde man eben gesperrt. deshalb meine frage.

danke jedenfalls für eure antworten!
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WeiRdKaktuS
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Re: was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von WeiRdKaktuS »

Hab eh w.e. gemeint, aber kein problem ;)
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Re: was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von kaddiiiiii »

^^na dann... bin auch gespannt was sie schreibt
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emu
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Re: was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von emu »

]An dieser Stelle mein Lieblingstextbaustein, der allerdings nur für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (lies: Vorlesungen) gilt:
emu hat geschrieben:Die einzig mögliche Konsequenz ist eine bis zu achtwöchige Sperre, aber auch nur für diese Prüfung, vgl. § 11 Abs. 3 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien. Wird eine nicht abgelegte Prüfung dennoch bewertet, ist die Beurteilung nach herrschender Lehrmeinung absolut nichtig (vgl. dazu etwa Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.02 § 79)

Studienprogrammleiter Ernst hat mir mitgeteilt, dass keine Sperre droht.
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kaddiiiiii
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Re: was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von kaddiiiiii »

danke sehr hilfreich :) puh bin erleichtert haha
w.e
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Re: was passiert bei nicht-antreten?

Beitrag von w.e »

konkret weiß ich nichts. ;-)
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