Seite 1 von 1

was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 13:46
von kaddiiiiii
Was passiert, wenn ich, obwohl ich für eine Prüfung angemeldet bin, nicht antrete? Werde ich dann automatisch für den nächsten Termin gesperrt?

Re: was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 14:56
von w.e
nein, gesperrt wirst du (zumindest bei uns) nicht.
es kann aber passieren, dass du eine negative note bekommst. auf der germanistik kommt das aber nicht so oft vor.
(bearbeitet von Emu: Das kann passieren, ist aber bei Vorlesungen unzulässig, siehe dazu auch mein Posting weiter unten)

Re: was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 15:03
von kaddiiiiii
und es zählt auch nicht als 1 antritt?

Re: was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 15:12
von WeiRdKaktuS
w.e hat geschrieben:es kann aber passieren, dass du eine negative note bekommst.
Weißt du zufällig, bei welchen VOen/ Profs das schon mal der Fall wär? Auf der Germ wärs mir neu.

Re: was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 15:16
von kaddiiiiii
hab leider erst dieses semester mit dt. philologie angefangen, deshalb hab ich keine ahnung. ich hab aber auf der WU studiert 2 semster, und da wurde man eben gesperrt. deshalb meine frage.

danke jedenfalls für eure antworten!

Re: was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 15:19
von WeiRdKaktuS
Hab eh w.e. gemeint, aber kein problem ;)

Re: was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 15:21
von kaddiiiiii
^^na dann... bin auch gespannt was sie schreibt

Re: was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 15:34
von emu
]An dieser Stelle mein Lieblingstextbaustein, der allerdings nur für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (lies: Vorlesungen) gilt:
emu hat geschrieben:Die einzig mögliche Konsequenz ist eine bis zu achtwöchige Sperre, aber auch nur für diese Prüfung, vgl. § 11 Abs. 3 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien. Wird eine nicht abgelegte Prüfung dennoch bewertet, ist die Beurteilung nach herrschender Lehrmeinung absolut nichtig (vgl. dazu etwa Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.02 § 79)

Studienprogrammleiter Ernst hat mir mitgeteilt, dass keine Sperre droht.

Re: was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 15:37
von kaddiiiiii
danke sehr hilfreich :) puh bin erleichtert haha

Re: was passiert bei nicht-antreten?

Verfasst: Di 01.Mär 2011, 15:40
von w.e
konkret weiß ich nichts. ;-)