Ich bin momentan so weit im Diplomstudium fortgeschritten, dass ich den ersten Abschnitt einreichen könnte (mir fehlt nur mehr eine Proseminarnote). Da ich aber leider die Anzahl der beitragsfreien Semester (sechs an der Zahl) überschritten habe, müsste ich nun Studiengebühren zahlen. Um dies zu übergehen, hab ich mich vom Diplomstudium Deutsche Philologie abgemeldet - bin nun nur noch für das Diplomstudiums Komparatistik (A 393) zugelassen, welches ich dieses Wintersemester abschließen werde. Da ich jedoch das Germanistikstudium nicht vollkommen ad acta legen möchte, werde ich mich nächstes Semester für den Bachelor anmelden - die Anmeldung für neue Studien habe ich leider im Diplomarbeitsk(r)ampf vollkommen verschlafen

Meine Frage wäre nun: Inwieweit kann ich mir die Lehrveranstaltungen des ersten Abschnitts des Diplomstudiums für den Bachelor anrechnen lassen? Und welche Lehrveranstaltungen müsste ich noch besuchen, um den Bachelor abschließen zu können? (Wie schon erwähnt, habe ich alle Lehrveranstaltungen des Diplomstudienlehrplans besucht, inklusive der drei Literaturgeschichtevorlesungen, der Einführung in die Deutsche Philologie, der Einführung in die Praxisfelder der Deutschen Philologie und die Methoden I + II). Und weiß möglicherweiße jemand, ob man beide Bachelorarbeiten in einem Semester schreiben kann oder ob zwischen den beiden ein gewisser Zeitraum liegen muss?
Verzeiht meine womöglich dümmlich wirkenden Fragen, aber ich bin ein Kind des Diplomstudiums und hab leider keine Ahnung von Bachelor und Master
