Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
(Ich wusste nicht so recht, wie ich nach solch einem Thema suchen soll, deswegen mach' ich einfach gleich einen neuen Thread auf.)
Ist es möglich, in Übungen einen zweiten Prüfungsantritt zu machen? Oder muss man an sich die ganze Übung wiederholen, falls man den Endtest negativ abschließt?
Bitte um Hilfe und im Voraus DANKE!
NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Übungen: Zweiter Prüfungsantritt?
Re: Übungen: Zweiter Prüfungsantritt?
Kommt auf die Praxis des/der betreffenden Lehrenden an.
YEAH Baby!
(Truly great madness cannot be achieved without significant intelligence)
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Re: Übungen: Zweiter Prüfungsantritt?
Also gibt es keine einheitliche Regelung? o.O
Dann hoffe ich mal, dass Prof. Zelger gütig ist, und einen zweiten Termin anbietet.
Danke und lg
Dann hoffe ich mal, dass Prof. Zelger gütig ist, und einen zweiten Termin anbietet.
Danke und lg
Re: Übungen: Zweiter Prüfungsantritt?
Hier ist der relevante Paragraph der Satzung der Uni Wien/Studienrecht.
(In der Praxis kocht sich jede/r Lehrende eine eigene Suppe. Es ist aber niemand drauf aus dich aus Bösartigkeit durchfallen zu lassen. Einfach bei dem/der Lehrenden nachfragen.)
(In der Praxis kocht sich jede/r Lehrende eine eigene Suppe. Es ist aber niemand drauf aus dich aus Bösartigkeit durchfallen zu lassen. Einfach bei dem/der Lehrenden nachfragen.)
Studienrecht § 8 hat geschrieben:Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
§ 8. (1) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, in denen die Beurteilung auf Grund mehrerer schriftlicher oder mündlicher, während der Lehrveranstaltung erbrachter Leistungen der Lehrveranstaltungsteilnehmerinnen und Lehrveranstaltungsteilnehmer erfolgt.
(2) Die Feststellung des Studienerfolgs obliegt der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung. Diese oder dieser hat die Teilnahmebedingungen, die Art der geforderten Leistungen sowie die Voraussetzungen und Kriterien der Beurteilung und den Zeitpunkt, bis zu dem eine Abmeldung möglich ist, rechtzeitig vor dem Beginn der Lehrveranstaltung in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien, bekannt zu geben. Wenn die Lehrveranstaltungsleiterin oder der Lehrveranstaltungsleiter keine andere Frist bestimmt, ist eine Abmeldung im Wintersemester bis längstens 31.10., im Sommersemester bis längstens 31.03. möglich. § 13 Abs. 6 ist sinngemäß anzuwenden.
(3) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung hat den Studierenden ausreichend Möglichkeiten einzuräumen, im Rahmen der Lehrveranstaltung mehrere der Notenbemessung zugrunde liegende Leistungen erbringen zu können. Die einzelnen Teilleistungen sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Keine der einzelnen Teilleistungen darf allein ausschlaggebend für die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltung sein.
(4) Haben Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung eine besonders umfassende schriftliche Arbeit (insbesondere Proseminararbeiten, Seminararbeiten und Bachelorarbeiten) anzufertigen oder vergleichbare selbständige Versuchstätigkeiten durchzuführen, ist die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung berechtigt, insbesondere die Beurteilung dieser Leistung bei der Bemessung der Endnote der Lehrveranstaltung zu berücksichtigen.
(5) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. November zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht.
YEAH Baby!
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Re: Übungen: Zweiter Prüfungsantritt?
Naja, bei freundlichen Profs kann man eben oft als zusätzliche Note hinterher noch mündlich antreten ... Und dadurch doch noch positiv werden ...
Aber früh genug lieb fragen, ist die Note erstmal im univis eingetragen, kann man in der Regel nicht mehr viel machen.
Aber früh genug lieb fragen, ist die Note erstmal im univis eingetragen, kann man in der Regel nicht mehr viel machen.
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- Germling
- Beiträge: 345
- Registriert: Di 02.Nov 2010, 16:06
Re: Übungen: Zweiter Prüfungsantritt?
"Keine der einzelnen Teilleistungen darf allein ausschlaggebend für die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltung sein." Da lach ich ja drüber!! Fischer z.B. Selbst wenn man ein Sehr Gut am Zwischentest hat, kann man durchfallen! Da fragt man sich doch ernsthaft, warum man überhaupt etwas anderes als die Endprüf machen soll ...
Würde auch empfehlen die Zelger JETZT zu fragen, ob eine Wiederholung möglich is - vielleicht gleich dazu begründen, warum man so ein schlechtes Gefühl hinsichtlich der eigenen Leistung beim Endtest hat (Kopfschmerzen ...).
Würde auch empfehlen die Zelger JETZT zu fragen, ob eine Wiederholung möglich is - vielleicht gleich dazu begründen, warum man so ein schlechtes Gefühl hinsichtlich der eigenen Leistung beim Endtest hat (Kopfschmerzen ...).