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Kenne deine Rechte...

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Mohnstrudel
Germling
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Kenne deine Rechte...

Beitrag von Mohnstrudel »

.. und ich kenne sie leider nicht! Gibt es irgendwo allgemein für die Uni Wien gültige Regeln und Fristen was zb. Bachelorarbeiten angeht? Also die offiziell mögliche Einreichfrist, ob man nochmal Einreichen darf falls man negativ beurteilt wird usw. Irgendwie hab ich dazu nicht wirklich was gefunden. Ist das institutsabhängig?
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Marada
Moderatorin
Beiträge: 3291
Registriert: Do 11.Feb 2010, 17:48

Re: Kenne deine Rechte...

Beitrag von Marada »

hm, irgendwo kreisen die pdfs im Forum schon herum. Emu (sogar in Farbe hervogehoben :-D ) postet sie sowieso immer, wenn wer sowas wissen will. Also warten wir mal, ob er es hier auch tut :twisted:
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"

(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
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emu
Lakritzesser
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Re: Kenne deine Rechte...

Beitrag von emu »

Nachdem die Bachelorarbeiten in den meisten (allen?) Studien im Rahmen von Seminaren verfasst werden, gelten die allgemeinen Regelungen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Im wesentlichen dürfen die Lehrenden alles selbst bestimmen, solange sie mehr als eine Leistung heranziehen, über die Anforderungen rechtzeitig informieren und ohne Willkür handeln.

Zu wiederholen ist das Seminar, eine »Verbesserungsmöglichkeit« besteht nur durch die Kulanz der Lehrenden. Inhaltlich kann gegen Noten nie, formal nur bei negativer Beurteilung vorgegangen werden.

Die Seitenanzahl steht noch teilweise in den Curricula, nach den neuen Richtlinien sollte sie aber durch die Studienprogrammleitung bekanntgegeben werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
Dankbarkeit ist keine wissenschaftliche Kategorie. Mundus vult decipi. Trotzdem nicht gemein sein zu den Menschen.
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