NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...

-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?

Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find

Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr

familenbeihilfe

Alles zum Studium und zum Studienalltag
Antworten
susanna
Neologismus
Beiträge: 41
Registriert: So 10.Dez 2006, 20:38
Wohnort: WIEN

familenbeihilfe

Beitrag von susanna »

hi,

irgendjemand schrieb, dass man für die familienbeihilfe eine gewisse menge an stunden braucht? wieviele sind das? und braucht man die pro semester?

vielen dank
Benutzeravatar
susi
Mag. Germ.
Beiträge: 1025
Registriert: Fr 27.Aug 2004, 16:55

Beitrag von susi »

ich weiß nicht, ob ich das jetzt mit der studienbeihilfe verwechsle, aber im ersten studienjahr muss 8 Stunden nachweisen und dann die üblichen Mindestsem.+ 1 Zusatzsemester pro abschnitt.

Du kannst dich mal beim studentpoint erkunden, oder bei der ÖH im Sozialreferat. Dort solltest du eigentlich Auskunft bekommen.

- S.
*Pour rêver, il ne faut pas fermer les yeux, il faut lire." (M. Foucault)
Benutzeravatar
Mnemosyne
Mag. Germ.
Beiträge: 1212
Registriert: Sa 21.Okt 2006, 23:40
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Beitrag von Mnemosyne »

Hallo!

Meines Wissens nach muss man nur bei er Studienbeihilfe eine gewisse Stundenzahl haben.

lg
"Ein unergründlich tiefer See ist meine Seele, welche ich selbst nicht versteh und oft verhehle!"



Bild
Benutzeravatar
susi
Mag. Germ.
Beiträge: 1025
Registriert: Fr 27.Aug 2004, 16:55

Beitrag von susi »

irgendeinen studiennachweis braucht man auch für die familienbeihilfe, aber ob der jetzt in Verbindung mit einem Studienerfolg steht, da bin ich mir eben nicht ganz sicher.
*Pour rêver, il ne faut pas fermer les yeux, il faut lire." (M. Foucault)
Benutzeravatar
Seelenwandlerin
Germling
Beiträge: 309
Registriert: Di 05.Okt 2004, 23:53

Beitrag von Seelenwandlerin »

für die famibeihilfe musst (zumindest im 1. Jahr) einen Nachweis über 8 Stunden erbringen! (=Sammelzeugnis auf dem 8 positive Stunden an Prüfungen deinen HAuptfaches draufstehen)

die semester drauf wollen sie meist niix mehr haben, erst wenn die frist des 1. Abschnitts ausgelaufen ist und du noch nicht eingereicht hast.....

war das verständlich?? ;-)
„Ein Text ist nicht dann vollkommen, wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann.“
(A. de Saint-Exupery)
Benutzeravatar
Duplica
Germling
Beiträge: 988
Registriert: Do 09.Sep 2004, 9:16
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Beitrag von Duplica »

also bei der famlienbehilfe musst du auch beachten, dass du innerhalb on 5 semestern den ersten abschnitt hast ;) sonst verlierst du sie, und das ist doof (aber man kanns dann wieder beantragen XD)
Auryn
Neologismus
Beiträge: 27
Registriert: Do 27.Jul 2006, 11:31
Kontaktdaten:

Beitrag von Auryn »

Seelenwandlerin hat geschrieben:für die famibeihilfe musst (zumindest im 1. Jahr) einen Nachweis über 8 Stunden erbringen! (=Sammelzeugnis auf dem 8 positive Stunden an Prüfungen deinen HAuptfaches draufstehen)

die semester drauf wollen sie meist niix mehr haben, erst wenn die frist des 1. Abschnitts ausgelaufen ist und du noch nicht eingereicht hast.....

war das verständlich?? ;-)
heißt bei jeweils 2-stündigen LVen 4 prüfungen in einem jahr? zählen da FWF auch mit?
Benutzeravatar
Frau Mag. phil. in spe
Dr. Germ.
Beiträge: 2790
Registriert: Do 27.Jan 2005, 23:19

Beitrag von Frau Mag. phil. in spe »

ja, die zählen natürlich auch solange du sie für dein hauptstudium anrechnen lässt!
Benutzeravatar
Pixie
Germling
Beiträge: 108
Registriert: Fr 30.Jul 2004, 21:28

Beitrag von Pixie »

Man muss sowohl im ersten Studienjahr, als auch im zweiten jeweils 8 SSt vorweisen. Das Diplomzeugnis wird nach spätestens 5 Semestern verlangt.
Benutzeravatar
Seelenwandlerin
Germling
Beiträge: 309
Registriert: Di 05.Okt 2004, 23:53

Beitrag von Seelenwandlerin »

bei mir haben sie nach den ersten beiden semsetern nix in richtung nachweis haben wollen.....erst als die 4+1 semester vorbei waren und ich noch nicht eingereicht hatte......
naja, aba sicher is sicher --> 8 std pro jahr ;-)
„Ein Text ist nicht dann vollkommen, wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann.“
(A. de Saint-Exupery)
Benutzeravatar
susi
Mag. Germ.
Beiträge: 1025
Registriert: Fr 27.Aug 2004, 16:55

Beitrag von susi »

vor allem: wenn man nur acht Stunden im Jahr macht (das sind 4 Lv), dann kommt sowieso nicht allzu schnell weiter. :wink:
*Pour rêver, il ne faut pas fermer les yeux, il faut lire." (M. Foucault)
Antworten

Zurück zu „Allgemeines zum Studium“