cosmogonos hat geschrieben:ohne jetzt aus dem gesetzesblatt zitieren zu können, sag ich einmal: ists ein anderer titel - wenn auch nur gering - so ists ne andere lehrveranstaltung, zumal man in dem falle ja mit "schwerpunktsetzung" argumentieren könnte und somit kurzum: JA, du kannst beide prüfungen machen und ZWEI zeugnisse ergo bekommen, da es sich eben nicht um IDENTE lehrveranstaltungen handelt.
(in dem falle ists sogar eindeutig: denn die eine VO behandelt das nibelungenlied allein, die andere das thema ansich)
Ich hab vor Semesterbeginn schon mal herum telefoniert, u.a. mit dem Prüfungsreferat, die mir auch nur keine eindeutige Antwort geben konnten. Eine Bearbeiterin hat mich dann weiterverbunden zu einem äußerst kompetenten Herrn in der Studienrechtsabteilung (oder wie auch immer das genau heißt).
Er hat damals folgendes gemeint (Ich muss das leider aus meiner Erinnerung heraus wiedergeben):
Der Titel ist nicht unbedingt ausschlaggebend, worums wirklich geht ist der Inhalt und auch die Lv-nummer ist angeblich nicht ausschlaggebend (er hat auch gemeint, dass man zB in 2 verschiedenen LV nicht ein und die selbe Arbeit abgeben darf, bzw.: ein und dasselbe Thema ingleicher Weise behandeln darf), und das ist auch schon der schwierige Punkt bei der Bewertung und der Kontrolle.
in Bezug auf die Titel hab ich nachgeschaut, und die Reichert NL Vo vom Sose 04 hieß " VO Ält. Lit., Nibelungenlied u. Nibelungensage" - die jetzige heißt nur "Das Nibelungenlied". das ist zwar ein abgewandelter Titel,dennoch eben recht ähnlich: Es wäre genauso möglich in der Vo „Nibelungenlied“ ebenso auch die NL-Sage in gleicher Weise zu behandeln, da steht ja dem LV-Leiter frei.
Der Herr, mit dem ich gesprochen hab, hat gemeint, dass das in diesem Fall eben nicht unbedingt ausreicht. Besonders aber auch deshalb, weil es beim Reichert ja auch möglich ist zum ersten Prüfungstermin tendenziell mit dem Skript der alten Vo (in dem FAll mit dem Skript von Sose 2004) ohne Probleme anzutreten. Die entscheidende Frage ist eben, wieviel neues dabei ist. Wer Reichert (das gilt natürlich im Grunde für alle Profs irgendwie) kennt, der wird wissen, dass er einen bestimmten Zugang zum NL hat, und ich vermute mal stark, dass sich dieser Zugang in den letzten Semestern nicht grundlegend geändert hat – kann natürlich sein, aber i.d.R. ändert sich eine Forschungsrichtung nicht alle 4 Semester. Mir ist erklärt worden, dass es zwar ein Streitfall ist, aber dass - allein schon durch die Tatsache, dass - falls- man mit dem alten Skript zur Vo antreten kann (ich weiß jetzt dezitiert nicht, ob das dieses Semester auch der FAll ist), die Argumentation von studentischer Seite her schwer wird.
Alles wäre schon kein Problem mehr, wenn zB Ebenbauer die VO NL halten würde, weil man davon ausgehen kann, dass Ebenbauer das NL aus einem anderen Ansatz her betrachtet.
Die Sache ist also leider gar nicht so eindeutig. Ich würd mich hüten irgendwem so einfach zu raten, die Vo zu machen... Auch wenn wahrscheinlich im Endeffekt sowieso nichts so heiß gegessen wie gekocht wird...
Leider hab ich mir den Namen des Herrn mit ich dem telefoniert habe nicht gemerkt. Aber wie auch immer, es wäre wohl besser, dass diejenigen, die dieses problem betrifft, sich mal in eigener Hand erkundigen, und eventuelle Neuigkeiten posten.
- Susi
