Habe zwar die Suche bemüht, konnte diesbezüglich aber nichts finden.
Mir ist jedenfalls vor kurzem diese Frage gestellt worden und ich konnte sie nicht beantworten, jetzt klebt mir dieses ungelöste Rätsel im Hinterkopf Wie vor kurzem, als mir nicht eingefallen ist, wie man Ausdrücke wie "runder Ball" bezeichnet
Es geht jetzt nicht um absurde disziplinäre Ausfälle sondern rein um die leistungstechnische Angelegenheit.
NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Unter welchen Umständen fliegt man von der Uni?
- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
- Wohnort: Am Puls der Zeit
- Kontaktdaten:
Rechtsgrundlage: »Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die oder der Studierende […] 3. bei einer für ihr oder sein Studium vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurde, wobei sich die Zahl der zulässigen Wiederholungen nach den Prüfungsantritten an der jeweiligen Universität in den facheinschlägigen Studien bemisst« (§68, Abs. 1 Universitätsgesetz)
»Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für dieses Studium an der Universität, an der die letzte zulässige Wiederholung der Prüfung nicht bestanden wurde, ausgeschlossen.« (§63, Abs. 7 Universitätsgesetz)
Das heißt, dass du für das betreffende Studium exmatrikuliert wirst, wenn du eine Prüfung bzw. prüfungsimmanente Lehrveranstaltung beim vierten bzw. fünften Antritt (siehe Satzung und Studienpläne) nicht schaffst.
»Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für dieses Studium an der Universität, an der die letzte zulässige Wiederholung der Prüfung nicht bestanden wurde, ausgeschlossen.« (§63, Abs. 7 Universitätsgesetz)
Das heißt, dass du für das betreffende Studium exmatrikuliert wirst, wenn du eine Prüfung bzw. prüfungsimmanente Lehrveranstaltung beim vierten bzw. fünften Antritt (siehe Satzung und Studienpläne) nicht schaffst.