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Unter welchen Umständen fliegt man von der Uni?

Verfasst: Mo 04.Jun 2007, 1:10
von [insert]
Habe zwar die Suche bemüht, konnte diesbezüglich aber nichts finden.

Mir ist jedenfalls vor kurzem diese Frage gestellt worden und ich konnte sie nicht beantworten, jetzt klebt mir dieses ungelöste Rätsel im Hinterkopf ;) Wie vor kurzem, als mir nicht eingefallen ist, wie man Ausdrücke wie "runder Ball" bezeichnet :P
Es geht jetzt nicht um absurde disziplinäre Ausfälle sondern rein um die leistungstechnische Angelegenheit.

Verfasst: Mo 04.Jun 2007, 1:41
von emu
Rechtsgrundlage: »Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die oder der Studierende […] 3. bei einer für ihr oder sein Studium vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurde, wobei sich die Zahl der zulässigen Wiederholungen nach den Prüfungsantritten an der jeweiligen Universität in den facheinschlägigen Studien bemisst« (§68, Abs. 1 Universitätsgesetz)

»Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für dieses Studium an der Universität, an der die letzte zulässige Wiederholung der Prüfung nicht bestanden wurde, ausgeschlossen.« (§63, Abs. 7 Universitätsgesetz)

Das heißt, dass du für das betreffende Studium exmatrikuliert wirst, wenn du eine Prüfung bzw. prüfungsimmanente Lehrveranstaltung beim vierten bzw. fünften Antritt (siehe Satzung und Studienpläne) nicht schaffst.