ich denk mal, ich schieß womöglich nun den vogel ab und stell vielleicht die seltsamste frage in der geschichte des germforums aber wurscht
sagt's, könnte man theoretisch und praktisch ein- und dieselbe prüfung einer vorlesung zweimal machen, diese sich das eine mal ganz normal als vorlesung anrechnen lassen und ein zweites mal als freies wahlfach? ist das denn erlaubt und ist sonst schon mal wer auf diese idee gekommen?
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mal so gefragt
Meine Meinung:
Klarer Weise nicht. Wenn du zu einer Vorlesung zwei Mal antrittst ist es, als würdest du einfach die erste Note ausbessern. Ich glaube nicht, dass die unterschiedliche Anrechnung daran was ändert. Aber genau wissen tu ichs ehrlich gesagt auch nicht!
Außerdem: Was würd das für einen Sinn machen, außer dass du dir eigentlich eine Prüfung ersparst? Wenn dir das Studium nicht gefällt, dann lass es doch *fg*
Klarer Weise nicht. Wenn du zu einer Vorlesung zwei Mal antrittst ist es, als würdest du einfach die erste Note ausbessern. Ich glaube nicht, dass die unterschiedliche Anrechnung daran was ändert. Aber genau wissen tu ichs ehrlich gesagt auch nicht!
Außerdem: Was würd das für einen Sinn machen, außer dass du dir eigentlich eine Prüfung ersparst? Wenn dir das Studium nicht gefällt, dann lass es doch *fg*
Erfolgreich abgeschlossen Ende 2011 \o/ dementsprechend selten online
Re: mal so gefragt
Das war bislang möglich und sollte bald der Vergangenheit angehören. Sagt man. Ob´s stimmt, weiß ich nicht.Valentina hat geschrieben:sagt's, könnte man theoretisch und praktisch ein- und dieselbe prüfung einer vorlesung zweimal machen, diese sich das eine mal ganz normal als vorlesung anrechnen lassen und ein zweites mal als freies wahlfach?
Man nennt es gemeinhin Betrug und wenn schon mal jemand auf die Idee kam und es kommt raus, gefährdet er/sie damit alles, was danach kommt. Das kann bis zur Aberkennung eines allfälligen Mag.titels führen.Valentina hat geschrieben:ist das denn erlaubt und ist sonst schon mal wer auf diese idee gekommen?
Wer´s also riskieren mag, . . .
dann natürlich nicht, is' ja eh logisch
wär nur was andres gewesen, wenn es geht und einige leute das machen und andere wissen nichts davon.
aber komisch ist es schon, dass ein solcher betrug in früherer zeit dann also angeblich legal war.
(und nur, weil man einen geschenkten schein annimmt, wenn's etabliert gewesen wäre, hieße es nicht, dass man nicht gern studiert.)
wär nur was andres gewesen, wenn es geht und einige leute das machen und andere wissen nichts davon.
aber komisch ist es schon, dass ein solcher betrug in früherer zeit dann also angeblich legal war.
(und nur, weil man einen geschenkten schein annimmt, wenn's etabliert gewesen wäre, hieße es nicht, dass man nicht gern studiert.)
Wenn Du das aus meiner Antwort geschlossen hast, tut´s mir leid. Es war nur technisch möglich, zu bescheissen. Und dem soll bald ein Riegel vorgeschoben werden.Valentina hat geschrieben:aber komisch ist es schon, dass ein solcher betrug in früherer zeit dann also angeblich legal war.
Eine LV ist für ein Studium nur einmal anrechenbar.
Allerdings ist die gleiche LV auch für ein allfälliges zweites Studium ganz legal anrechenbar.
Wenn also wer zB zwei Mag.studien nebeneinander betreibt, kann er ganz legal die Fächer des einen Hauptstudiums beim anderen als FWF anrechnen lassen (zB auch als Modul - die Germ bietet ja mehrerer solcher an) und umgekehrt.