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Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Frage zu Wechsel: Diplom auf Lehramt
- perfect.ending
- Germling
- Beiträge: 179
- Registriert: Di 23.Jan 2007, 15:54
- Wohnort: St.Pölten Umgebung
Frage zu Wechsel: Diplom auf Lehramt
Ich habe die ersten zwei Semester Germanistik auf Diplom studiert und folgende Sachen gemacht:
* Rhetorik
* Technik d. w. Arbeitens
* eine VO zur deutschen Sprache
* Textproduktion
* Literatur und Medien
Nun habe ich das Diplomstudium im September abgemeldet und mich für Lehramt inskribiert.
Meine Fragen sind also:
* FANGE ICH WIEDER BEI SEMESTER "1" AN ODER MACHE ICH BEI SEMESTER "3" WEITER? (ist wichtig wegen den 4, maximal 5 Semester, die man zur Verfügung hat um alle Unterstützungen weiterhin zu bekommen
* Wo kann ich mir die ersten fünf Sachen anrechenn lassen? (also wo muss ich da hingehen?)
Danke!
* Rhetorik
* Technik d. w. Arbeitens
* eine VO zur deutschen Sprache
* Textproduktion
* Literatur und Medien
Nun habe ich das Diplomstudium im September abgemeldet und mich für Lehramt inskribiert.
Meine Fragen sind also:
* FANGE ICH WIEDER BEI SEMESTER "1" AN ODER MACHE ICH BEI SEMESTER "3" WEITER? (ist wichtig wegen den 4, maximal 5 Semester, die man zur Verfügung hat um alle Unterstützungen weiterhin zu bekommen
* Wo kann ich mir die ersten fünf Sachen anrechenn lassen? (also wo muss ich da hingehen?)
Danke!
Also meine bescheiden, wohlbemerkt vollkommen fundamentlose Meinung:
So lange du innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen wechselst (also nach max. zwei Semestern max. zwei Mal) wird die Zahl der Semester einfach weitergezählt. Bei mir wars nach zwei Jahren Architektur nämlich zu lang um weiter die Familienbeihilfe zu bekommen (zwei Mal zwei Semester geht, ein Mal vier allerdings interessanter Weise nicht). Deshalb zählt jetzt das Germanistik-Studium bei mir einfach neu. Ich studiere seit elf Semestern, bin aber für Germanistik erst im siebten. In den ersten vier Semestern hätte ich deshalb theoretisch keine Familienbeihilfe bekommen, da ich den ersten Abschnitt aber in drei Semestern gemacht habe, hab ich sie ein Semester früher wieder bekommen.
Drum meine Vermutung: Du wirst schätzungsweise noch bis zum Ende des WS 2008/09 Familien- (oder sonstige) Beihilfe(n) bekommen. Idealerweise solltest du also den ersten Abschnitt bis Februar 2009 eingereicht haben.
Es kann aber genauso gut sein, dass es unabhängig davon, wann du wechselst einfach pro Studium neu gezählt wird - wenn das der Fall ist, war ich ziemlich blöd Architektur erst nach zwei Jahren zu wechseln. Mal schnell zwei Jahre zusätzlich Familienbeihilfe zu bekommen und sich dabei noch schön bei den Studien orientieren können ist ja auch nicht so verkehrt *hüstel*
Wegen Anrechnung (das weiß ich ziemlich sicher):
Ein entsprechendes Formular liegt entweder beim Thomas Adis im Sekretariat oder am Prüfungsreferat am Campus auf. Das braucht man auch, aber nicht ausschließlich für die Anrechnung der freien Wahlfächer. Du trägst dort in die Tabelle die einzelnen Fächer mit der normalen I-Code-Nummer ein, schreibst eben dazu dass du sie gerne von A 332 auf A 190 333 anrechnen lassen willst und lässt dich am besten gleich bei Adis oder im Prüfungsreferat zu den näheren Umständen (Beihilfe etc.) beraten. (Das Formular musst du ja sowieso dort oder da abholen, da kannst dich dann beraten lassen auch gleich ;) Wobei ich für Familienbeihilfe eher auf Adis tippen würd, der hat auch einen Draht zu Rechtsfuzzis von der Uni)
So lange du innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen wechselst (also nach max. zwei Semestern max. zwei Mal) wird die Zahl der Semester einfach weitergezählt. Bei mir wars nach zwei Jahren Architektur nämlich zu lang um weiter die Familienbeihilfe zu bekommen (zwei Mal zwei Semester geht, ein Mal vier allerdings interessanter Weise nicht). Deshalb zählt jetzt das Germanistik-Studium bei mir einfach neu. Ich studiere seit elf Semestern, bin aber für Germanistik erst im siebten. In den ersten vier Semestern hätte ich deshalb theoretisch keine Familienbeihilfe bekommen, da ich den ersten Abschnitt aber in drei Semestern gemacht habe, hab ich sie ein Semester früher wieder bekommen.
Drum meine Vermutung: Du wirst schätzungsweise noch bis zum Ende des WS 2008/09 Familien- (oder sonstige) Beihilfe(n) bekommen. Idealerweise solltest du also den ersten Abschnitt bis Februar 2009 eingereicht haben.
Es kann aber genauso gut sein, dass es unabhängig davon, wann du wechselst einfach pro Studium neu gezählt wird - wenn das der Fall ist, war ich ziemlich blöd Architektur erst nach zwei Jahren zu wechseln. Mal schnell zwei Jahre zusätzlich Familienbeihilfe zu bekommen und sich dabei noch schön bei den Studien orientieren können ist ja auch nicht so verkehrt *hüstel*
Wegen Anrechnung (das weiß ich ziemlich sicher):
Ein entsprechendes Formular liegt entweder beim Thomas Adis im Sekretariat oder am Prüfungsreferat am Campus auf. Das braucht man auch, aber nicht ausschließlich für die Anrechnung der freien Wahlfächer. Du trägst dort in die Tabelle die einzelnen Fächer mit der normalen I-Code-Nummer ein, schreibst eben dazu dass du sie gerne von A 332 auf A 190 333 anrechnen lassen willst und lässt dich am besten gleich bei Adis oder im Prüfungsreferat zu den näheren Umständen (Beihilfe etc.) beraten. (Das Formular musst du ja sowieso dort oder da abholen, da kannst dich dann beraten lassen auch gleich ;) Wobei ich für Familienbeihilfe eher auf Adis tippen würd, der hat auch einen Draht zu Rechtsfuzzis von der Uni)
Erfolgreich abgeschlossen Ende 2011 \o/ dementsprechend selten online
- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
- Wohnort: Am Puls der Zeit
- Kontaktdaten:
Auf die Frage, ob bei einem solchen Wechsel im Falle der Anrechnung von Vorleistungen die Semesterzählung erneut beginnt oder nicht, gibt es keine allgemeingültige Antwort. Vielmehr kommt es im Einzelfall auf den Sachbearbeiter im Finanzamt an, es existieren unterschiedliche Regelungen hierfür.
(Antwort auf Basis umfangreicher Rückfragen bei diversen Behörden, ÖH-Referaten und vielen Betroffenen.)
(Antwort auf Basis umfangreicher Rückfragen bei diversen Behörden, ÖH-Referaten und vielen Betroffenen.)
Des bestimmt wie Emu schon ausführte ein Finanzer. Die auszahlende Stelle ist die einzige, die eine rechtlich fundierte Auskunft geben kann und die scheint leider von Amt zu Amt unterschiedlich zu sein.
Prüf.ref. Das dafür nötige Formular gibt´s aber mittlerweile auch bei mir im Studienservicecenter der SPL 10 (Anm.: nau, liest sich nicht schlecht, oder?) Stiege IX, 3. Stock rechts, 3. Tür rechts (3.38 ) .perfect.ending hat geschrieben:* Wo kann ich mir die ersten fünf Sachen anrechenn lassen? (also wo muss ich da hingehen?)
Klingt superwichtig *g*In-sei-da hat geschrieben:Prüf.ref. Das dafür nötige Formular gibt´s aber mittlerweile auch bei mir im Studienservicecenter der SPL 10 (Anm.: nau, liest sich nicht schlecht, oder?) Stiege IX, 3. Stock rechts, 3. Tür rechts (3.38 ) .
Aber um keine Verwirrung aufkommen zu lassen: Thomas is im selben Raum wie bisher auch. Bis auf Bezeichnung und Zuständigkeiten hat sich also nicht viel geändert (selber Raum, selbe Person *g*)
Erfolgreich abgeschlossen Ende 2011 \o/ dementsprechend selten online
- perfect.ending
- Germling
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- Registriert: Di 23.Jan 2007, 15:54
- Wohnort: St.Pölten Umgebung
finanzer? also finanzamt einfach anrufen und dort nachfragen und DIE bestimmen das dann? O_OIn-sei-da hat geschrieben:Des bestimmt wie Emu schon ausführte ein Finanzer. Die auszahlende Stelle ist die einzige, die eine rechtlich fundierte Auskunft geben kann und die scheint leider von Amt zu Amt unterschiedlich zu sein.
und wo ist das bitte? ich kenn mich auf der uni kaum aus :____: heulIn-sei-da hat geschrieben:Prüf.ref. Das dafür nötige Formular gibt´s aber mittlerweile auch bei mir im Studienservicecenter der SPL 10 (Anm.: nau, liest sich nicht schlecht, oder?) Stiege IX, 3. Stock rechts, 3. Tür rechts (3.38 ) .
Yep!perfect.ending hat geschrieben:finanzer? also finanzamt einfach anrufen und dort nachfragen und DIE bestimmen das dann? O_OlIn-sei-da hat geschrieben:Des bestimmt wie Emu schon ausführte ein Finanzer. Die auszahlende Stelle ist die einzige, die eine rechtlich fundierte Auskunft geben kann und die scheint leider von Amt zu Amt unterschiedlich zu sein.
Stiege IX? Oder 3. Stock? Oder rechts? Oder 3. Tür? Oder Prüf.ref.?perfect.ending hat geschrieben:und wo ist das bitte? ich kenn mich auf der uni kaum aus :____: heulIn-sei-da hat geschrieben:Prüf.ref. Das dafür nötige Formular gibt´s aber mittlerweile auch bei mir im Studienservicecenter der SPL 10 (Anm.: nau, liest sich nicht schlecht, oder?) Stiege IX, 3. Stock rechts, 3. Tür rechts (3.38 ) .
Stiege IX ist wohl die Germanistikstiege schlechthin. Vor der Uni am Ring stehend zum linken Eingang rein, ganz nach hinten findet sich Stiege IX. Im 2. Stock finden sich ua die Übungsräume 1-5 (links von Stiege IX aus - rechts davon kommt man zur Fachbibliothek oder auch zur Geschichte).
Prüf.ref. ist am Campus. Übergang Hof 1 zu Hof 2! Also schräg hinter´m Billa (oder von der Alten Ambulanz aus nach schräg rechts oder vom Universitätsbräu aus nach schräg links ).
Prüf.ref.: http://pref-kultur.univie.ac.at/
In-sei-da: http://public.univie.ac.at/index.php?id=13600 (Lageplan: http://public.univie.ac.at/index.php?id=13611 )
- perfect.ending
- Germling
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okay ich hab gerade beim finanzamt angerufen und bin jetzt im 1. semester.
die anderen zwei werden quasi nicht erzählt und ich muss die 1. dipl.prüfung bis 02/2010 haben. das ist doch mal ne feine sache.
da hab ich aber gleich die nächste frage
ich hab ja nur 5 sachen in den ersten 2 semester gemacht, weil ich nicht wusste auf was ich wechseln werde, das es wieder deutsch geworden ist, hab ich erst in den sommerferien beschlossen.
für studienbeihilfe bräuchte ich ja 7 positiv abgeschlossene übungen/etc. - kann ich aber neu ansuchen und denen mitteilen, dass ich ja erst wieder im ersten semester bin oder geht das nicht?
[bzw. kann ich die studienbeihilfe dann nachkriegen, wenn ich dieses jahr die sieben fächer habe?]
die anderen zwei werden quasi nicht erzählt und ich muss die 1. dipl.prüfung bis 02/2010 haben. das ist doch mal ne feine sache.
da hab ich aber gleich die nächste frage
ich hab ja nur 5 sachen in den ersten 2 semester gemacht, weil ich nicht wusste auf was ich wechseln werde, das es wieder deutsch geworden ist, hab ich erst in den sommerferien beschlossen.
für studienbeihilfe bräuchte ich ja 7 positiv abgeschlossene übungen/etc. - kann ich aber neu ansuchen und denen mitteilen, dass ich ja erst wieder im ersten semester bin oder geht das nicht?
[bzw. kann ich die studienbeihilfe dann nachkriegen, wenn ich dieses jahr die sieben fächer habe?]