NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
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Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
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Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Das Studienjahr
wer bekam eigentlich die 12% erhöhung des stipendiums?
wer bekam eigentlich die 12% erhöhung des stipendiums?
ich habe meine stunden fürs stipendium erst jetzt eingereicht und es wurde mir gesagt, dass ich vielleicht eine erhöung bekomme und alles neu berechnet wird.
hat von euch jemand diese 12% erhöhung bekommen?
hat von euch jemand diese 12% erhöhung bekommen?
da gibt's eigentlich keine bedingungen, soweit ich weiß. vater staat hat einfach entschieden, dass die armen studenten etwas mehr unterstützung vertragen. hier die bekanntgabe dazu auf www.stipendium.at:
Änderungen Studienförderungsgesetz mit WS 07/08
Ab September 2007 werden die Studienbeihilfen um 12% erhöht. Studierenden, denen bereits im SS 2007 für das WS 2007/08 eine Studienbeihilfe bewilligt wurde, profitieren von dieser Erhöhung ebenfalls. In diesem Fall erfolgt die Erhöhung 'von Amts wegen', ein eigener Erhöhungsantrag ist nicht notwendig.
Änderungen Studienförderungsgesetz mit WS 07/08
Ab September 2007 werden die Studienbeihilfen um 12% erhöht. Studierenden, denen bereits im SS 2007 für das WS 2007/08 eine Studienbeihilfe bewilligt wurde, profitieren von dieser Erhöhung ebenfalls. In diesem Fall erfolgt die Erhöhung 'von Amts wegen', ein eigener Erhöhungsantrag ist nicht notwendig.
Das Leben ist hart, aber ungerecht.
Also meine Studienbeihilfe ist dieses Jahr nicht mehr sondern sogar weniger geworden, und das obwohl meine Eltern sicher nicht mehr verdienen als im Vorjahr. Ich hab von den 12% überhaupt nichts bemerkt. Ich hab das immer so verstanden, dass nicht die Beihilfe erhöht wird, sondern dass einfach die Verdienstgrenze versetzt wird, sodass mehr Leute etwas bekommen können.
Doch, also meine Beihilfe ist seit, ich glaub', September um die besagten 12% erhöht worden (das sind in meinem Fall immerhin fünfzig Euro), und ich hab' da auch einen entsprechenden Bescheid per Post gekriegt.Birgitly hat geschrieben:Ich hab von den 12% überhaupt nichts bemerkt. Ich hab das immer so verstanden, dass nicht die Beihilfe erhöht wird, sondern dass einfach die Verdienstgrenze versetzt wird, sodass mehr Leute etwas bekommen können.
Liebe Leute, ich bräucht eure Hilfe zwecks Studienbeihilfe, ich blick da schon wieder gar nicht durch. Meine Situation: Ich hab 2 Semester UF PP/Englisch studiert und dann auf UF Deutsch/PP gewechselt. Zu dem Zeitpunkt wurde das jedoch nicht als Wechsel gerechnet, d.h. nach insgesamt 5 Semester hab ich keine Beihilfe mehr bekommen. Jetzt hab ich wieder angesucht (bin mit dem 1. Abschnitt fertig) und die wollen jetzt folgendes von mir:
"Gegebenenfalls Anerkennungsbescheid (zB
freie Wahlfächer) vom/n Vorstudium/en
PP/Englisch auf Ihr aktuelles Deutsch/PP
senden. ACHTUNG! Vor einer geplanten
(weiteren/ersten) Anerkennung ist mit uns
Rücksprache zu halten (Verkürzung
Anspruchsdauer/Rückzahlung)."
Was heißt das? Meinen die damit, dass ich mir die absolvieren Englisch LV´s anrechnen lassen soll? Vielleicht kennt sich jemand von euch aus, sonst muss ich halt dort anrufen, nur regts mich schon wieder so auf....
"Gegebenenfalls Anerkennungsbescheid (zB
freie Wahlfächer) vom/n Vorstudium/en
PP/Englisch auf Ihr aktuelles Deutsch/PP
senden. ACHTUNG! Vor einer geplanten
(weiteren/ersten) Anerkennung ist mit uns
Rücksprache zu halten (Verkürzung
Anspruchsdauer/Rückzahlung)."
Was heißt das? Meinen die damit, dass ich mir die absolvieren Englisch LV´s anrechnen lassen soll? Vielleicht kennt sich jemand von euch aus, sonst muss ich halt dort anrufen, nur regts mich schon wieder so auf....
Ja ich glaub die meinen, du sollst ihnen einen Anerkennungsbescheid schicken, falls du dir Englisch Sachen als FWF anrechnen lassen willst. Dann wird nämlich dein Beginn auf Englisch rückversetzt und es könnte zu einer Rückzahlung kommen, weil du dann eventuell über die höchstmögliche (mindest+1toleranz) Semesterzahl drübergekommen bist. Am besten du fragst vorher nach um wieviele Semester du rückversetzt werden würdest und wie es dann mit deiner Anspruchsdauer aussieht.
[Bei mir wars so, dass ich mir von meinem vorhergehende Studium nur 8SSt. anrechnen lassen konnte, damit ich in der höchstmöglichen Semesterzahl bleibe und nicht zurückzahlen muss.]
[Bei mir wars so, dass ich mir von meinem vorhergehende Studium nur 8SSt. anrechnen lassen konnte, damit ich in der höchstmöglichen Semesterzahl bleibe und nicht zurückzahlen muss.]
@mathilde: ich glaub, ich hab die 12% erhöhung bekommen ... ich krieg jetzt etwa 2 euro mehr als vorher ... lebensnotwendig, echt *g*. so ein kas.
lg schmoo
lg schmoo
Man kauft das Buch zuert und liest es dann ...
Auf dieser zeitlichen Anordnung der Vorgänge beruht das Auflagenglück so vieler Autoren.
(Roda Roda)
Auf dieser zeitlichen Anordnung der Vorgänge beruht das Auflagenglück so vieler Autoren.
(Roda Roda)
@ Birgitly
Zurückversetzen können sie mich nicht weil der Beginn für die Anspruchsdauer der Beihilfe auch der Studienbeginn war (also LA PP/Englisch). Der Wechsel eines der beiden LA-Fächer wurde eben damals nicht als solcher anerkannt, was anscheinend jetzt wieder doch der Fall ist. Am besten wird´s sein, wenn ich dort anruf und nachfrage, bevor ich mir noch lang den Kopf zerbreche.
Zurückversetzen können sie mich nicht weil der Beginn für die Anspruchsdauer der Beihilfe auch der Studienbeginn war (also LA PP/Englisch). Der Wechsel eines der beiden LA-Fächer wurde eben damals nicht als solcher anerkannt, was anscheinend jetzt wieder doch der Fall ist. Am besten wird´s sein, wenn ich dort anruf und nachfrage, bevor ich mir noch lang den Kopf zerbreche.