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wer bekam eigentlich die 12% erhöhung des stipendiums?

Verfasst: Mo 29.Okt 2007, 18:12
von mathilde
ich habe meine stunden fürs stipendium erst jetzt eingereicht und es wurde mir gesagt, dass ich vielleicht eine erhöung bekomme und alles neu berechnet wird.
hat von euch jemand diese 12% erhöhung bekommen?

Verfasst: Mo 29.Okt 2007, 18:50
von susi
was für ein stipendium meinst du denn? meinst du die studienbeihilfe?

Verfasst: Mo 29.Okt 2007, 19:35
von mathilde
ja, ich meine die studienbeihilfe. weißt du an welche bedingungen das geknüpft ist?

Verfasst: Mo 29.Okt 2007, 19:35
von susi
leider nein, aber gute frage...

Verfasst: Mo 29.Okt 2007, 22:16
von ehde
da gibt's eigentlich keine bedingungen, soweit ich weiß. vater staat hat einfach entschieden, dass die armen studenten etwas mehr unterstützung vertragen. hier die bekanntgabe dazu auf www.stipendium.at:

Änderungen Studienförderungsgesetz mit WS 07/08

Ab September 2007 werden die Studienbeihilfen um 12% erhöht. Studierenden, denen bereits im SS 2007 für das WS 2007/08 eine Studienbeihilfe bewilligt wurde, profitieren von dieser Erhöhung ebenfalls. In diesem Fall erfolgt die Erhöhung 'von Amts wegen', ein eigener Erhöhungsantrag ist nicht notwendig.

Verfasst: Di 30.Okt 2007, 14:41
von Birgitly
Also meine Studienbeihilfe ist dieses Jahr nicht mehr sondern sogar weniger geworden, und das obwohl meine Eltern sicher nicht mehr verdienen als im Vorjahr. Ich hab von den 12% überhaupt nichts bemerkt. Ich hab das immer so verstanden, dass nicht die Beihilfe erhöht wird, sondern dass einfach die Verdienstgrenze versetzt wird, sodass mehr Leute etwas bekommen können.

Verfasst: Di 30.Okt 2007, 15:00
von zyril
Birgitly hat geschrieben:Ich hab von den 12% überhaupt nichts bemerkt. Ich hab das immer so verstanden, dass nicht die Beihilfe erhöht wird, sondern dass einfach die Verdienstgrenze versetzt wird, sodass mehr Leute etwas bekommen können.
Doch, also meine Beihilfe ist seit, ich glaub', September um die besagten 12% erhöht worden (das sind in meinem Fall immerhin fünfzig Euro), und ich hab' da auch einen entsprechenden Bescheid per Post gekriegt.

Verfasst: Do 01.Nov 2007, 11:15
von march
Liebe Leute, ich bräucht eure Hilfe zwecks Studienbeihilfe, ich blick da schon wieder gar nicht durch. Meine Situation: Ich hab 2 Semester UF PP/Englisch studiert und dann auf UF Deutsch/PP gewechselt. Zu dem Zeitpunkt wurde das jedoch nicht als Wechsel gerechnet, d.h. nach insgesamt 5 Semester hab ich keine Beihilfe mehr bekommen. Jetzt hab ich wieder angesucht (bin mit dem 1. Abschnitt fertig) und die wollen jetzt folgendes von mir:

"Gegebenenfalls Anerkennungsbescheid (zB
freie Wahlfächer) vom/n Vorstudium/en
PP/Englisch auf Ihr aktuelles Deutsch/PP
senden. ACHTUNG! Vor einer geplanten
(weiteren/ersten) Anerkennung ist mit uns
Rücksprache zu halten (Verkürzung
Anspruchsdauer/Rückzahlung)."


Was heißt das? Meinen die damit, dass ich mir die absolvieren Englisch LV´s anrechnen lassen soll? Vielleicht kennt sich jemand von euch aus, sonst muss ich halt dort anrufen, nur regts mich schon wieder so auf....

Verfasst: Do 01.Nov 2007, 12:35
von Birgitly
Ja ich glaub die meinen, du sollst ihnen einen Anerkennungsbescheid schicken, falls du dir Englisch Sachen als FWF anrechnen lassen willst. Dann wird nämlich dein Beginn auf Englisch rückversetzt und es könnte zu einer Rückzahlung kommen, weil du dann eventuell über die höchstmögliche (mindest+1toleranz) Semesterzahl drübergekommen bist. Am besten du fragst vorher nach um wieviele Semester du rückversetzt werden würdest und wie es dann mit deiner Anspruchsdauer aussieht.
[Bei mir wars so, dass ich mir von meinem vorhergehende Studium nur 8SSt. anrechnen lassen konnte, damit ich in der höchstmöglichen Semesterzahl bleibe und nicht zurückzahlen muss.]

Verfasst: Do 01.Nov 2007, 13:02
von schmoo
@mathilde: ich glaub, ich hab die 12% erhöhung bekommen ... ich krieg jetzt etwa 2 euro mehr als vorher ... lebensnotwendig, echt *g*. so ein kas.

lg schmoo

Verfasst: Do 01.Nov 2007, 20:00
von march
@ Birgitly

Zurückversetzen können sie mich nicht weil der Beginn für die Anspruchsdauer der Beihilfe auch der Studienbeginn war (also LA PP/Englisch). Der Wechsel eines der beiden LA-Fächer wurde eben damals nicht als solcher anerkannt, was anscheinend jetzt wieder doch der Fall ist. Am besten wird´s sein, wenn ich dort anruf und nachfrage, bevor ich mir noch lang den Kopf zerbreche.