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studienzuschuss

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kewlcat
Germling
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Registriert: Mo 18.Sep 2006, 18:47

studienzuschuss

Beitrag von kewlcat »

also, da ja bald die studiengebühren fällig sind, wolt ich mal wissen, wie das mit der rückerstattung ist.


ich hab im september die vollen gebühren zurückerstattet bekommen, bin auch sonst seit ws2006 studienbeihilfebezieher, bloß hab ich damals den antrag vorm ws gestellt, somit gleich die gebühren zurückbekommen und im oktober07 (systemantrag) ist mir neuerlich studienbeihilfe zusgesprochen worden, also wieder studiengebühren zurückbekommen. jetzt läuft der antrag wieder 2 semester, also bis ende ss08

wie ist das jetzt, da meine studienbeihilfe ganz normal weiterläuft, bekomme ich dann mit der studienbeihilfe für den monat märz auch die gebühren? oder muss man da wieder extra etwas anfordern bzw antrag stellen für den studienzuschuss extra???

ach, kompliziert.

und das selbe mit dem fahrkostenzuschuss...
da das fahrticket letztes semester gratis war, und somit kein fahrkostenzuschuss dazugerechnet wurde, meine frage ob das jetzt auch automatisch ab märz erfolgt, oder ob man auch hier etwas zutun muss?


ich hoffe jemand hat die lösung zum rätsel, ich hab sie nicht :shock:
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Memphi
Germling
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Beitrag von Memphi »

Im Prinzip läuft es mit der Studienbeihilfe so dass du sie für die Mindeststudienzeit eines Abschnitts plus ein Toleranzsemester zugesprochen bekommst, das heißt bei der Germanistik für fünf Semester. Nachdem du einmal den Antrag gestellt hast bekommst du sie fünf Semester lang automatisch, allerdings kann die Höhe geringfügig variieren (+/- etwa 10 Euro). Wenn du nach fünf Semestern dein 1. Diplomzeugnis einreichst, also bestätigst dass du mit dem 1. Abschnitt fertig bist, bekommst du sie für weitere 5 Semester. Wenn du das nicht tust wird sie eingestellt, allerdings glaube ich dass du sie wieder bekommst sobald du das Zeugnis einreichst. Wenn du schon nach vier Semestern einreichst, kannst du das Toleranzsemester "mitnehmen" und hast somit für den zweiten Abschnitt 6 Semester lang Zeit.

Wie das mit diesem ominösen Fahrtkostenzuschuss abläuft hab ich selber noch nie so wirklich verstanden, ich schick denen immer eine Kopie meines Semstertickets und krieg dafür pro Monat ca 11 Euro zur Studienbeihilfe dazu.

Ach ja, und die Studiengebühren kriegst du gemeinsam mit der ersten neuen Rate der Studienbeihilfe, insofern halt alles passt mit der Mindeststudienzeit, siehe oben.
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