Im Unterschied zu Diplomstudien müssen LVen, die unter einer anderen SKZ absolviert wurden und nun als freie Wahlfächer für ein LA-Studium verwendet werden sollen, NICHT per Bescheid anerkannt werden, es reicht ein "mündlicher Bescheid" sowie die Eintragung im Prüfungspass
LVen, die in keinem Studienplan vorgesehen sind, werden nicht als freie Wahlfächer anerkannt (z.B. Romanistik-Grundkurse können nicht als FWF für Lehramtsstudien anerkannt werden) -- daran erkennbar, dass diesen LVs im Studienplan keine ECTS zugeordnet wurden.
Sollten LVen VOR Aufnahme des Studiums, für die sie anerkannt werden, absolviert worden sein, so gilt das Datum des Eintrags in den Prüfungspass als Prüfungsdatum
Solche Anerkennungen werden auf dem Diplomprüfungszeugnis nicht als solche vermerkt.
Auf Antrag kann in jedem Fall ein Bescheid ausgestellt werden (z.B.
wegen Familienbeihilfe).
Diese Regelung betrifft nur das Lehramt und nur LVen, die auf der Universität Wien absolviert wurden. Alle anderen müssen nach wie vor bescheidmäßig anerkannt werden.
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Freie Wahlfächer Lehramt - ganz neu
ich versteh das nicht mit den romanistik grundkursen. was heißt, wenn die in keinem studienplan vermerkt sind? im romanistik studienplan sind die doch vermerkt? verwirrt bin.
ich möchte nächstes semester schwedisch inskripieren und die schwedisch grundkurse eben als freie wahlfächer fürs lehramtsstudium haben. geht das jetzt nicht? (danke)
ich möchte nächstes semester schwedisch inskripieren und die schwedisch grundkurse eben als freie wahlfächer fürs lehramtsstudium haben. geht das jetzt nicht? (danke)
danke! also schwedisch sind im vorletzen wintersemester noch ects zugeordnet gewesen. (dem grundkurs)
den romanistik grundkursen nicht.
hoff ma mal, dass das so bleibt. aber nachfragen tu ich sicherheitshalber schon noch mal. danke!
und: was wäre eigentlich gewesen, wenn ich das schon gemacht hätte? also auf der romanistik? ist das dann einfach pech? tät ich ehrlichgesagt bescheiden finden.
den romanistik grundkursen nicht.
hoff ma mal, dass das so bleibt. aber nachfragen tu ich sicherheitshalber schon noch mal. danke!

und: was wäre eigentlich gewesen, wenn ich das schon gemacht hätte? also auf der romanistik? ist das dann einfach pech? tät ich ehrlichgesagt bescheiden finden.
- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
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So ist es wohl gemeint. Grundkenntnisse der jeweiligen Sprache sind für das Romanistikstudium vorgeschrieben: »War eine Aneignung entsprechender sprachpraktischer Vorkenntnisse vor Aufnahme des Studiums nicht möglich, so können diese ab Studienbeginn im 6 Semesterstunden umfassenden propädeutischen Grundkurs erworben werden, der für jede gemäß § 2 (1) eingerichtete romanische Sprache außerhalb des Curriculums angeboten wird.« (Studienplan Diplomstudium Romanistik, §3)
An der Skandinavistik sind Sprachbeherrschung 1–4 normale, im Studienplan vorgesehene Stunden. Der Unterschied wird für Grazer Studierende nun unter Umständen interessant, weil wohl eine Gebührenpflicht für gewisse Grundkurse eingeführt wird (vgl. Standard).
So ganz unproblematisch ist das aber bezüglich der FWF nicht, der Vwgh hat kürzlich in einem Verfahren zur Familienbeihilfe festgestellt: »Den Pflicht- und Wahlfächern ist gemeinsam, dass sie für das betriebene Studium erforderlich und darüber hinaus Prüfungen abzulegen sind. Diese Voraussetzungen treffen bei Mangel an Vorkenntnissen auch auf den von der Tochter des die Familienbeihilfe Beanspruchenden positiv abgeschlossenen "Grundkurs Italienisch" zu.« (GZ 2004/15/0112). Die Einwände des Finanzamts, es handle sich nicht um im Studienplan vorgesehene Stunden, wurden nicht beachtet. Natürlich kann man das nicht automatisch auf andere Rechtsbereiche wie unseren umlegen, aber ich fände es trotzdem reizvoll, das einmal auszujudizieren.
[Edit:] Nach Überprüfung der einschlägigen Kapiteln des Studienplans für das Lehramtsstudium halte ich eine Nichtanerkennung der betreffenden Grundkurse für unsachlich und rechtswidrig. Sie stellen jedenfalls »ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen innerhalb und außerhalb des geistes- und kulturwissenschaftlichen Lehrangebots an allen anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen« dar und sind auch keine Zulassungsvoraussetzung wie Latein. Ich würde abschlägige Bescheide in jedem Fall bei der Rechtsmittelkommission und evtl. im Ministerium bekämpfen.
An der Skandinavistik sind Sprachbeherrschung 1–4 normale, im Studienplan vorgesehene Stunden. Der Unterschied wird für Grazer Studierende nun unter Umständen interessant, weil wohl eine Gebührenpflicht für gewisse Grundkurse eingeführt wird (vgl. Standard).
So ganz unproblematisch ist das aber bezüglich der FWF nicht, der Vwgh hat kürzlich in einem Verfahren zur Familienbeihilfe festgestellt: »Den Pflicht- und Wahlfächern ist gemeinsam, dass sie für das betriebene Studium erforderlich und darüber hinaus Prüfungen abzulegen sind. Diese Voraussetzungen treffen bei Mangel an Vorkenntnissen auch auf den von der Tochter des die Familienbeihilfe Beanspruchenden positiv abgeschlossenen "Grundkurs Italienisch" zu.« (GZ 2004/15/0112). Die Einwände des Finanzamts, es handle sich nicht um im Studienplan vorgesehene Stunden, wurden nicht beachtet. Natürlich kann man das nicht automatisch auf andere Rechtsbereiche wie unseren umlegen, aber ich fände es trotzdem reizvoll, das einmal auszujudizieren.
[Edit:] Nach Überprüfung der einschlägigen Kapiteln des Studienplans für das Lehramtsstudium halte ich eine Nichtanerkennung der betreffenden Grundkurse für unsachlich und rechtswidrig. Sie stellen jedenfalls »ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen innerhalb und außerhalb des geistes- und kulturwissenschaftlichen Lehrangebots an allen anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen« dar und sind auch keine Zulassungsvoraussetzung wie Latein. Ich würde abschlägige Bescheide in jedem Fall bei der Rechtsmittelkommission und evtl. im Ministerium bekämpfen.