NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Familienbeihilfe ?!?
Familienbeihilfe ?!?
zum thema familienbeihilfe: bekommt man diese familienbeihilfe bis zur vollendung des 26. lebensjahres oder nur innerhalb der mindeststudiendauer inkl. toleranzsemester ?????
Re: Familienbeihilfe ?!?
das gilt beides als richtlinie. also musst du sowohl in der mindeststudienzeit sein als auch unter 27 (26?).
Re: Familienbeihilfe ?!?
genau, leider ist das so *_* ich werd meine familienbeihilfe also mit 23 verlieren
Re: Familienbeihilfe ?!?
Theoretisch solltest Du sie weiterbekommen, wenn Du ein weiterführendes Studium (also zB das Doktorat) inskribierst. Da würde ich mich auf jeden Fall mal erkundigen. Bei der auszahlenden Stelle. Die können als einzige eine rechtlich bindende Auskunft geben. Allenfalls würde ich mir die Auskunft auch schriftlich bestätigen lassen.Duplica hat geschrieben:genau, leider ist das so *_* ich werd meine familienbeihilfe also mit 23 verlieren
Re: Familienbeihilfe ?!?
dazu müsste ich doch aber erstmal den Mag machen oder? aber an sich net mal ne blöde idee