NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
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Aktuelles:
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- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Termine/Fristen:
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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Studiengebühren
Studiengebühren
Hallo!
Ich hätte eine Frage zwecks Studiengebühren:
Studiere als Nebenfach Germanistik und bin aktuell im dritten Semester. Würde jetzt gern wissen ob ich die Studieneingangsphase und die Grundlagen in diesem Semester absolvieren muss um nicht nachher wieder Studiengebühren zahlen zu müssen (weils ja diese Regelung gibt dass man Abschnitte nur in Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester machen kann, ohne Studiengebühren zahlen zu müssen). Wär super wenn mir da jemand rasch Bescheid sagen könnte!
GlG
Ich hätte eine Frage zwecks Studiengebühren:
Studiere als Nebenfach Germanistik und bin aktuell im dritten Semester. Würde jetzt gern wissen ob ich die Studieneingangsphase und die Grundlagen in diesem Semester absolvieren muss um nicht nachher wieder Studiengebühren zahlen zu müssen (weils ja diese Regelung gibt dass man Abschnitte nur in Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester machen kann, ohne Studiengebühren zahlen zu müssen). Wär super wenn mir da jemand rasch Bescheid sagen könnte!
GlG
Es gibt keine Grenzen. Nicht für den Gedanken, nicht für die Gefühle. Die Angst setzt die Grenzen (Ingmar Bergman).
Re: Studiengebühren
dein hauptstudium zählt
- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
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Re: Studiengebühren
Nein, es zählt jedes inskribierte Studium getrennt. Wird auch nur in einem die Toleranzzeit (Abschnitt plus zwei Semester) überschritten, musst du zahlen.
Re: Studiengebühren
ich hätte auch eine Frage zu diesem Thema:
ab wann muss man in einem Lehramtsstudium wieder die vollen Studiengebühren bezahlen, solange man den ersten Abschnitt nicht fertig hat -> im sechsten oder im siebenten Semester (das heißt: hat man bezüglich der Studiengebühren für den ersten Abschnitt ein, oder zwei Toleranzsemester? ).
ab wann muss man in einem Lehramtsstudium wieder die vollen Studiengebühren bezahlen, solange man den ersten Abschnitt nicht fertig hat -> im sechsten oder im siebenten Semester (das heißt: hat man bezüglich der Studiengebühren für den ersten Abschnitt ein, oder zwei Toleranzsemester? ).
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- Germling
- Beiträge: 306
- Registriert: Mo 29.Jun 2009, 12:50
Re: Studiengebühren
du hast das normale toleranzsemester dabei (also das 5. semester) und kannst im 6. semester noch ohne zu zahlen studieren. ab dem siebten zahlst du dann.
Re: Studiengebühren
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort !!!
-
- Germling
- Beiträge: 70
- Registriert: So 02.Nov 2008, 21:00
Re: Studiengebühren
Habe auch eine Frage und nutze diesen thread gleich dazu:
Habe den ÖH/Studien Beitrag noch nicht einbezahlt, Univis hat mich allerdings jetzt trotzdem zugelassen für die Anmeldung zu den prüfungsimmanenten LVen. Wie geht das?
Hintergrund der Geschichte ist, dass sich erst kommende Woche zeichnet, ob ich weiterstudieren kann oder nicht.. deswegen nichts überwiesen und einfach angemeldet.. Chaos!
Habe den ÖH/Studien Beitrag noch nicht einbezahlt, Univis hat mich allerdings jetzt trotzdem zugelassen für die Anmeldung zu den prüfungsimmanenten LVen. Wie geht das?
Hintergrund der Geschichte ist, dass sich erst kommende Woche zeichnet, ob ich weiterstudieren kann oder nicht.. deswegen nichts überwiesen und einfach angemeldet.. Chaos!
Re: Studiengebühren
toleranz ist ein abschnitt plus zwei semester?? dachte ein abschnitt plus ein semester, bzw. wenns keine abschnitte gibt mindeststudienzeit plus zwei semester? denn dann wärs so, dass ich dieses semester den ersten abschnitt von germanistik fertig machen muss, ist das korrekt?
lg
lg
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- Neologismus
- Beiträge: 15
- Registriert: Mi 26.Sep 2007, 16:19
Re: Studiengebühren
ich kenn mich auch nicht mehr aus manchmal steht, dass es bei Lehramtstudien nur 1 Toleranzsemester gibt, wo anders hört man wieder dass es 2. Toleranzsemester gibt, wer kann mir sagen, was jetzt wirklich davon stimmt???
- gedankenreich
- Schwärmerin
- Beiträge: 1089
- Registriert: So 10.Sep 2006, 12:17
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Re: Studiengebühren
ich hab das bisher so verstanden:
für den erhalt der familien/kinderbeihilfe hat man 1 toleranzsemester pro abschnitt.
bei den studiengebühren hat man 2 toleranzsemester pro abschnitt.
für den erhalt der familien/kinderbeihilfe hat man 1 toleranzsemester pro abschnitt.
bei den studiengebühren hat man 2 toleranzsemester pro abschnitt.
you lose yourself in this dead world.
you think you're living in your dream,
but there's nothing in it.
you're feeling nothing. nothing.
you seem complacent but there is nothing there.
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Re: Studiengebühren
ch glaub, kommendes semester müsste ich wieder studiengebühren zahlen, wenn ich nicht arbeiten würde... ich weiß, dass man ja diesen einkommenssteuernachweis bringen muss etc. - gibt es irgendwo eine genaue info-seite, wo ich das nachlesen kann, was genau ich mitbringen muss?
ich mach jedes jahr einen steuerausgleich und hab ich auch für 2009 noch vor, aber ich habe jetzt gehört, dass der wisch vom finanzamt nicht (!) reicht, sondern dass die uni etwas anderes braucht...
wer kann mit weiterhelfen?
danke!!
ich mach jedes jahr einen steuerausgleich und hab ich auch für 2009 noch vor, aber ich habe jetzt gehört, dass der wisch vom finanzamt nicht (!) reicht, sondern dass die uni etwas anderes braucht...
wer kann mit weiterhelfen?
danke!!
Wir unterschätzen das, was wir haben, und überschätzen das, was wir sind.
Re: Studiengebühren
Du brauchst den Einkommenssteuerbescheid 2009 wenn du fürs SS 10 den Befreieungsgrund 'arbeiten' gültig machen willst.
Zudem eine Kopie deines Studierendenausweises und den ausgefüllte Antrag auf Befreiung.
Allerdings wird es jetzt noch ein Weilchen dauern bis das Finanzamt von deiner Arbeitsstelle alle nötigen Daten übermittelt bekommt, die Überprüfung bzw dein Bescheid wird noch eine Zeit dauern-die Fristen nicht aus den Augen verlieren. Notfalls lieber einzahlen und später zusätzlich zum Befreieungsantrag auch einen Rückerstattungsantrag (dann auch noch eine Kopie der Bankomatkarte) stellen.
Ist aber alles ganz einfach nachlesbar-man müsste nur 3 Sekunden googeln und sich informieren, nicht wahr Frau Kollegin von der Publizistik?
Zudem eine Kopie deines Studierendenausweises und den ausgefüllte Antrag auf Befreiung.
Allerdings wird es jetzt noch ein Weilchen dauern bis das Finanzamt von deiner Arbeitsstelle alle nötigen Daten übermittelt bekommt, die Überprüfung bzw dein Bescheid wird noch eine Zeit dauern-die Fristen nicht aus den Augen verlieren. Notfalls lieber einzahlen und später zusätzlich zum Befreieungsantrag auch einen Rückerstattungsantrag (dann auch noch eine Kopie der Bankomatkarte) stellen.
Ist aber alles ganz einfach nachlesbar-man müsste nur 3 Sekunden googeln und sich informieren, nicht wahr Frau Kollegin von der Publizistik?
YEAH Baby!
(Truly great madness cannot be achieved without significant intelligence)
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Re: Studiengebühren
empfehle auch, die studigebühren einzuzahlen und dann rückzufordern. hab meine est-erklärung letztes jahr im februar eingereicht, der est-bescheid kam erst ende juli(!) und auch da erst nach zweimaligem urgieren.
Re: Studiengebühren
interessanterweise wusst ich nicht mal nach was ich googlen sollte weil unter "studiengebührenrückerstattung" hab ich genau nichts apssendes gefunden.. daher hab ich eine freundin gefragt, die konnte mir aber auch nicht wirklich weiter helfen und da das forum eigentlich dafür da ist, dass man nachfragen kann, habich mich an euch gewandt. wenn ihr nicht HELFEN WOLLT, dann lasst es bleiben und schreibt keine antwort, bevor wieder von links und rechts spitzzüngige bemerkungen kommen!
jedenfalls hat sich meine frage nicht geklärt, ob ein l1 ein einkommensteuerbescheid ist oder nicht - denn dem hat meine freundin wiedersprochen und ICH bin mir nicht sicher!
jedenfalls hat sich meine frage nicht geklärt, ob ein l1 ein einkommensteuerbescheid ist oder nicht - denn dem hat meine freundin wiedersprochen und ICH bin mir nicht sicher!
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Re: Studiengebühren
ja das hätt ich auch vorgehabt, wer weiß wie lange das amt wieder dauert danke!omsk hat geschrieben:empfehle auch, die studigebühren einzuzahlen und dann rückzufordern. hab meine est-erklärung letztes jahr im februar eingereicht, der est-bescheid kam erst ende juli(!) und auch da erst nach zweimaligem urgieren.
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Re: Studiengebühren
Befreiung: http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=598
Rückerstattung: http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=593
Grundsätzlich isses mE besser und sicherer, erstmal zu zahlen und dann allenfalls zurückzuholen, als vorher um Befreiung anzusuchen.
Vor allem für Diplomstudierende ist das wichtig. Einmal aus welchen Gründen auch immer aus dem Studium rausgefallen und exmatrikuliert, kommt man da nicht mehr rein.
Beim Bachelor, Master und Lehramt isses zwar auch ärgerlich, weil man die Leistungen, die erbracht werden, offiziell nirgendwo einordnen kann, aber man kann das jeweilige Studium ein Semester später wieder inskribieren.
Rückerstattung: http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=593
Grundsätzlich isses mE besser und sicherer, erstmal zu zahlen und dann allenfalls zurückzuholen, als vorher um Befreiung anzusuchen.
Vor allem für Diplomstudierende ist das wichtig. Einmal aus welchen Gründen auch immer aus dem Studium rausgefallen und exmatrikuliert, kommt man da nicht mehr rein.
Beim Bachelor, Master und Lehramt isses zwar auch ärgerlich, weil man die Leistungen, die erbracht werden, offiziell nirgendwo einordnen kann, aber man kann das jeweilige Studium ein Semester später wieder inskribieren.
Re: Studiengebühren
perfekt super danke!!!!In-sei-da hat geschrieben:Befreiung: http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=598
Rückerstattung: http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=593
Grundsätzlich isses mE besser und sicherer, erstmal zu zahlen und dann allenfalls zurückzuholen, als vorher um Befreiung anzusuchen.
Vor allem für Diplomstudierende ist das wichtig. Einmal aus welchen Gründen auch immer aus dem Studium rausgefallen und exmatrikuliert, kommt man da nicht mehr rein.
Beim Bachelor, Master und Lehramt isses zwar auch ärgerlich, weil man die Leistungen, die erbracht werden, offiziell nirgendwo einordnen kann, aber man kann das jeweilige Studium ein Semester später wieder inskribieren.
ps ja ich werd eh zahlen, grad beim dipl.stud. - anti-bachelor!!
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Re: Studiengebühren
Ich bitte dich, wenn ich dir nicht helfen wollen würde, dann hätte ich gar nichts geantwortet.jaana hat geschrieben:interessanterweise wusst ich nicht mal nach was ich googlen sollte weil unter "studiengebührenrückerstattung" hab ich genau nichts apssendes gefunden.. daher hab ich eine freundin gefragt, die konnte mir aber auch nicht wirklich weiter helfen und da das forum eigentlich dafür da ist, dass man nachfragen kann, habich mich an euch gewandt. wenn ihr nicht HELFEN WOLLT, dann lasst es bleiben und schreibt keine antwort, bevor wieder von links und rechts spitzzüngige bemerkungen kommen!
jedenfalls hat sich meine frage nicht geklärt, ob ein l1 ein einkommensteuerbescheid ist oder nicht - denn dem hat meine freundin wiedersprochen und ICH bin mir nicht sicher!
Unter diesem Link findet man alle Infos zum Thema, welches Formular einen nun betrifft:
http://wien.arbeiterkammer.at/steuer.htm
YEAH Baby!
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