Ich hab mir sicher alle Threads zum Thema Literaturgeschichte im 1. Abschnitt (Diplom) durchgelesen, aber es ist mir immer noch nicht ganz klar bzw. behauptet eine Freundin von mir jetzt Dinge, die mir ganz neu sind... Für den 1. Abschnitt muss ich 4 SSt. einreichen. Bei mir wäre das Literaturgeschichte I und eine VO Neuere dt. Literatur. Meine Freundin sagt, ich muss zwei Literaturgeschichte VOs machen, also z.B. I und II. Ist das denn nicht egal? Meine Information war, dass ich halt auf 4 SSt. kommen muss. Hoffentlich liege ich da jetzt nicht ganz falsch.
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