Hallo,
würde mich freuen, wenn mir jemand folgende Fragen beantworten könnte:
Wie lange werden schriftliche Prüfungen aufbewahrt? Und wo/bei wem? Ich würde nämlich gerne in eine VO-Prüfung Einsicht nehmen, die allerdings schon etwas länger her ist..ist das überhaupt möglich?
Danke!
NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Aufbewahrung schriftlicher Prüfungen
- emu
- Lakritzesser
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- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
- Wohnort: Am Puls der Zeit
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Re: Aufbewahrung schriftlicher Prüfungen
Das Recht auf Prüfungseinsicht besteht für sechs Monate ab Prüfungsdatum. Viele Arbeiten werden aber auch darüber hinaus aufbewahrt.