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Aufbewahrung schriftlicher Prüfungen

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Daktari
Neologismus
Beiträge: 23
Registriert: Sa 11.Mär 2006, 3:49

Aufbewahrung schriftlicher Prüfungen

Beitrag von Daktari »

Hallo,

würde mich freuen, wenn mir jemand folgende Fragen beantworten könnte:
Wie lange werden schriftliche Prüfungen aufbewahrt? Und wo/bei wem? Ich würde nämlich gerne in eine VO-Prüfung Einsicht nehmen, die allerdings schon etwas länger her ist..ist das überhaupt möglich?

Danke!
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emu
Lakritzesser
Beiträge: 2275
Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
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Re: Aufbewahrung schriftlicher Prüfungen

Beitrag von emu »

Das Recht auf Prüfungseinsicht besteht für sechs Monate ab Prüfungsdatum. Viele Arbeiten werden aber auch darüber hinaus aufbewahrt.
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