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Aufbewahrung schriftlicher Prüfungen

Verfasst: Do 29.Jul 2010, 14:42
von Daktari
Hallo,

würde mich freuen, wenn mir jemand folgende Fragen beantworten könnte:
Wie lange werden schriftliche Prüfungen aufbewahrt? Und wo/bei wem? Ich würde nämlich gerne in eine VO-Prüfung Einsicht nehmen, die allerdings schon etwas länger her ist..ist das überhaupt möglich?

Danke!

Re: Aufbewahrung schriftlicher Prüfungen

Verfasst: Do 29.Jul 2010, 23:18
von emu
Das Recht auf Prüfungseinsicht besteht für sechs Monate ab Prüfungsdatum. Viele Arbeiten werden aber auch darüber hinaus aufbewahrt.