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Unklarheiten bzgl Vorziehen von LVen (2. in 1. Abschnitt)

Verfasst: Di 03.Aug 2010, 16:26
von jaana
Heute wende ich mich bzgl einer mehr oder weniger doofen Frage an euch... Aber ich bin mir sicher, irgendwer hier weiß die Antwort und mir ist schnell geholfen.
In meinem Umfeld herrscht irgendwie Unklarheit, wieviele LVen / SSt. man vom zweiten in den ersten Abschnitt vorziehen darf (weil einem immer noch die blöde Lateinprüfung fehlt :roll: )...
Danke für eure Hilfe! :o)

Re: Unklarheiten bzgl Vorziehen von LVen (2. in 1. Abschnitt

Verfasst: Di 03.Aug 2010, 18:14
von sleepyhead
Ich nehm jetzt mal an du studierst Bachelor. Guckst du hier: http://studieren.univie.ac.at/index.php?id=564
Bei Deutscher Philologie steht nichts von vor Abschluss des 1. Studienabschnittes. Du hast also theoretisch bis zur Bachelorarbeiet Zeit.

Falls du auf Diplom studierst, sry da kenn ich mich nicht aus :)

Re: Unklarheiten bzgl Vorziehen von LVen (2. in 1. Abschnitt

Verfasst: Di 03.Aug 2010, 18:18
von emu
Ich nehme eher an, die geschätzte Kollegin meint Diplom und/oder Lehramt, schon weil es im Bachelor keine Abschnitte gibt.
Kurzinformationen Diplom hat geschrieben:Von den Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt können, Seminare ausgenommen, bis zu höchstens 16 Semesterstunden in den 1. Studienabschnitt vorgezogen werden, und zwar:
WF Wahlfächer bis zu 12 SSt.
VO Vorlesungen (max. 4 SSt. aus einem Prüfungsfach) bis zu 6 SSt.
KO Konversatorien (Literaturgeschichte) bis zu 6 SSt.
Kurzinformationen Lehramt hat geschrieben:Von den Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt können, Seminare ausgenommen, bis zu höchstens 10 Semesterstunden in den 1. Studienabschnitt vorgezogen werden, und zwar:
Fachdidaktik (max. 2 SSt. - das PS I 1830 muss absolviert sein)
VO Vorlesungen (max. 2 SSt.)
KO Konversatorien (Literaturgeschichte) bis zu 6 SSt.

Re: Unklarheiten bzgl Vorziehen von LVen (2. in 1. Abschnitt

Verfasst: Di 03.Aug 2010, 20:31
von jaana
emu hat geschrieben:Ich nehme eher an, die geschätzte Kollegin meint Diplom und/oder Lehramt, schon weil es im Bachelor keine Abschnitte gibt.
Kurzinformationen Diplom hat geschrieben:Von den Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt können, Seminare ausgenommen, bis zu höchstens 16 Semesterstunden in den 1. Studienabschnitt vorgezogen werden, und zwar:
WF Wahlfächer bis zu 12 SSt.
VO Vorlesungen (max. 4 SSt. aus einem Prüfungsfach) bis zu 6 SSt.
KO Konversatorien (Literaturgeschichte) bis zu 6 SSt.
Kurzinformationen Lehramt hat geschrieben:Von den Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt können, Seminare ausgenommen, bis zu höchstens 10 Semesterstunden in den 1. Studienabschnitt vorgezogen werden, und zwar:
Fachdidaktik (max. 2 SSt. - das PS I 1830 muss absolviert sein)
VO Vorlesungen (max. 2 SSt.)
KO Konversatorien (Literaturgeschichte) bis zu 6 SSt.
danke ja, diplom - hätte ich klarerweise erwähnen müssen, aber weils halt so "eh klar" (für mich) ist, habe ich gar nicht dran gedacht. jedenfalls ist damit meine frage beantwortet und ich sag nochmals danke :o)

Re: Unklarheiten bzgl Vorziehen von LVen (2. in 1. Abschnitt

Verfasst: Di 10.Aug 2010, 11:16
von jaana
emu hat geschrieben:Ich nehme eher an, die geschätzte Kollegin meint Diplom und/oder Lehramt, schon weil es im Bachelor keine Abschnitte gibt.
Kurzinformationen Diplom hat geschrieben:Von den Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt können, Seminare ausgenommen, bis zu höchstens 16 Semesterstunden in den 1. Studienabschnitt vorgezogen werden, und zwar:
WF Wahlfächer bis zu 12 SSt.
VO Vorlesungen (max. 4 SSt. aus einem Prüfungsfach) bis zu 6 SSt.
KO Konversatorien (Literaturgeschichte) bis zu 6 SSt.

emu, ich hab jetzt doch nochmal ne frage!
nämlich folgende: ich würde gerne ein seminar (se) besuchen, das mich vom thema her interessieren würde. da ich es ja als seminar nicht anrechnen lassen kann (wie du eh geschrieben hast), würde ich es gerne als I2900 anrechnen lassen - ginge das? (im vlvz steht die kennnummer dabei). oder muss ich auch für die anrechnung als wahlfach die voraussetzung erfüllen, weil es ein SE ist (wie ich annehme)?

edit: genau geht es um das SE-B von Kastberger

Re: Unklarheiten bzgl Vorziehen von LVen (2. in 1. Abschnitt

Verfasst: Di 10.Aug 2010, 15:13
von In-sei-da
Darf man da wohl a antworten, wenn man ned der emu is´? :-k

Es steht im Studienplan, dass man als Voraussetzung für die Absolvierung eines SEs den 1. Studienabschnitt abgeschlossen haben muss. Wofür man das SE dann verwendet, ist egal. ;) Und es steht ja eh da: "Seminare ausgenommen".

Die LV von Prof. Kastberger findet sich im Vorlesungsverzeichnis im Diplom unter den SEen der NDL: http://online.univie.ac.at/vlvz?kapitel ... 10#1004_32

Re: Unklarheiten bzgl Vorziehen von LVen (2. in 1. Abschnitt

Verfasst: Di 10.Aug 2010, 16:17
von jaana
In-sei-da hat geschrieben:Darf man da wohl a antworten, wenn man ned der emu is´? :-k

Es steht im Studienplan, dass man als Voraussetzung für die Absolvierung eines SEs den 1. Studienabschnitt abgeschlossen haben muss. Wofür man das SE dann verwendet, ist egal. ;) Und es steht ja eh da: "Seminare ausgenommen".

Die LV von Prof. Kastberger findet sich im Vorlesungsverzeichnis im Diplom unter den SEen der NDL: http://online.univie.ac.at/vlvz?kapitel ... 10#1004_32
DANKE :o) habs mir eh gedacht :(((