Nur eine kurze Frage: bis wann muss ich ALLE Fächer und Päd. eingereicht haben, damit es für das Wintersemester 2010 gilt! Ich kann zB eine VU aus Päd erst im Laufe des Feb machen und wenn es ginge würde ich auch 1-2 VO Prf erst Anfang März machen, da ich im Jän eh auch noch Latein schaffen muss. Uff.. aber ja, es MUSS sein aufgrund der FBH und Studienbeihilfe. Dort muss ich eh auch noch gesondert nachfragen, bis wann die die Bestätigung über die Einreichung brauchen.
Danke!
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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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1. Abschnitt einreichen!
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- Germling
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- Germling
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Re: 1. Abschnitt einreichen!
schupf
- WeiRdKaktuS
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Re: 1. Abschnitt einreichen!
Bis zum 30. April ist die Nachfrist und bis dahin müssen auch alle Noten eingetragen sein. Ich ruf sowieso morgen beim Finanzamt an und frag da nochmal nach, aber alle Prüfungen, die du aus dem WS machst (auch wenn der Termin erst Anfang März ist oder die LV erst im Februar stattfindet), gelten auch fürs WS. Ich geb dir wegen des genauen Datums aber gern Bescheid, wenn du möchtest.
Einplanen solltest du nur die Bearbeitungsfrist, bist du das Diplomzeugnis in den Händen hältst, das kann gut und gern 4 Wochen dauern. Ich lasse mir auf jeden Fall vom SSC eine Bestätigung geben, dass alles rechtzeitig eingereicht wurde. Das sollte Finanzamt und Studienbeihilfenbehörde fürs erste genügen, das endgültige Diplomzeugnis reichst du dann halt nach.
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"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!" (Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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- Germling
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Re: 1. Abschnitt einreichen!
Thx!WeiRdKaktuS hat geschrieben:Bis zum 30. April ist die Nachfrist und bis dahin müssen auch alle Noten eingetragen sein. Ich ruf sowieso morgen beim Finanzamt an und frag da nochmal nach, aber alle Prüfungen, die du aus dem WS machst (auch wenn der Termin erst Anfang März ist oder die LV erst im Februar stattfindet), gelten auch fürs WS. Ich geb dir wegen des genauen Datums aber gern Bescheid, wenn du möchtest.
Einplanen solltest du nur die Bearbeitungsfrist, bist du das Diplomzeugnis in den Händen hältst, das kann gut und gern 4 Wochen dauern. Ich lasse mir auf jeden Fall vom SSC eine Bestätigung geben, dass alles rechtzeitig eingereicht wurde. Das sollte Finanzamt und Studienbeihilfenbehörde fürs erste genügen, das endgültige Diplomzeugnis reichst du dann halt nach.
Also ich glaub für die studienbeihilfe ist der 15.4. Deadline. Wär super, wenn du mir Bescheid gibst.
Ich möcht spätestens Anfang März noch 2-3 VO Prf machen, das sollt dann bis Ende April klappen..

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- Germling
- Beiträge: 379
- Registriert: Mo 25.Aug 2008, 11:02
Re: 1. Abschnitt einreichen!
Sag mal, weil mir das grad eingefallen ist: zahl ich dann im März Studienbeitrag? Oder nicht? Wenn, würd ich ihn ja zurückbekommen, nehm ich an, sofern der Abschnitt eingereicht ist..WeiRdKaktuS hat geschrieben:Bis zum 30. April ist die Nachfrist und bis dahin müssen auch alle Noten eingetragen sein. Ich ruf sowieso morgen beim Finanzamt an und frag da nochmal nach, aber alle Prüfungen, die du aus dem WS machst (auch wenn der Termin erst Anfang März ist oder die LV erst im Februar stattfindet), gelten auch fürs WS. Ich geb dir wegen des genauen Datums aber gern Bescheid, wenn du möchtest.
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Re: 1. Abschnitt einreichen!
@ raffaela: ich glaube, dass man für den studienbeitrag 2 torleranzsemester pro abschnitt hat und du ihn nicht bezahlen musst. sieh doch am besten mal im univis selbst nach. dort sind die studien, absolvierte semester und beitragsfreie semester angegeben!
@ lillifee: es tut mir leid, aber es stellt sich mir schon die frage, warum du solch pauschale fragen stellst, die sich in sekundenschnelle selbst beantworten lassen. hier im forum ist jeder gerne bereit fragen zu beantworten, aber ein bisschen selbstinitiative darf man schon erwarten.
ok, hab schon eine antwort darauf. wenn jede/r der etwas von der mitschriftenbörse braucht sinnlos poset, kann das ja heiter werden.
@ lillifee: es tut mir leid, aber es stellt sich mir schon die frage, warum du solch pauschale fragen stellst, die sich in sekundenschnelle selbst beantworten lassen. hier im forum ist jeder gerne bereit fragen zu beantworten, aber ein bisschen selbstinitiative darf man schon erwarten.
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Re: 1. Abschnitt einreichen!
Ich werde ihn vorsichtshalber schon einzahlen, da ich das fertige Diplomzeugnis erst Ende März/ Anfang April haben werde. Du kannst die Studiengebühren dann entweder zurückfordern (wie das geht, müsst sich selbst nochmal nachschauen) oder die Studienbeihilfenbehörde übernimmt sie dir (hat sie bei mir in den WS 07 und SoSe 08 gemacht, als es noch Studiengebühren gab). Aber ja, lieber erst mal bezahlen - auch wenns viel Geld istraffaela1012 hat geschrieben: Sag mal, weil mir das grad eingefallen ist: zahl ich dann im März Studienbeitrag? Oder nicht? Wenn, würd ich ihn ja zurückbekommen, nehm ich an, sofern der Abschnitt eingereicht ist..

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