Hallo!
Ich habe eine wichtige und dringende Frage: kann ich zu einer VO- Prüfung antreten, wenn ich mich bei univis für die VO nicht angemeldet habe (da ist die Frist ja November). Unter Absprache mit dem Professor natürlich... Bitte um Antworten!!!
NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
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Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Anmeldungen für Vorlesungen
Re: Anmeldungen für Vorlesungen
Solange du für die Prüfung angemeldet bist und zum Zeitpunkt der VO inskribiert warst, kannst du antreten.
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
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- WeiRdKaktuS
- Mag. Germ.
- Beiträge: 1695
- Registriert: Mi 07.Nov 2007, 1:12
- Wohnort: Vindobona
Re: Anmeldungen für Vorlesungen
Du hast aber auch das Recht, benotet zu werden, wenn du nicht für die Prüfung angemeldet warst - insofern ist die gültige Inskription die einzig wirkliche Voraussetzung.
"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!" (Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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Re: Anmeldungen für Vorlesungen
Vielen dank für die raschen Antworten!!!